Rechtsprechung
| BFH, 30.01.1976 - III R 60/74 |
Volltextveröffentlichungen
Kurzfassungen/Presse (2)
- NWB SteuerXpert START (Leitsatz)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
Zeitschriftenfundstellen
- BFHE 118, 285
- BStBl II 1976, 426
Wird zitiert von ... (10)
- VGH Baden-Württemberg, 29.03.2010 - 2 S 939/08
Zum Anspruch einer Gemeinde auf Ersatz von Gewerbesteuerausfall nach Feststellung …
Die Gemeinde kann danach gegen einen von ihr für falsch gehaltenen Grundsteuermessbescheid grundsätzlich keine Klage erheben (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. u. a. Urt. v. 30.1.1976 - III R 60/74 - BFHE 118, 285;… Urt. v. 21.10.1970 - I R 94/68 - BFHE 100, 295).Daran ist richtig, dass der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 30.1.1976 - III R 60/74 - (BFHE 118, 285), mit dem er die Verfassungsmäßigkeit des § 40 Abs. 3 FGO bestätigt hat, auch auf die Folgen hingewiesen hat, die es für die Rechtssicherheit, nämlich für das Vertrauen der Steuerpflichtigen in die Bestandskraft der Steuerbescheide, hätte, wenn man den Steuergläubigern - außer den Gemeinden auch dem Bund, den Ländern hinsichtlich der von Bundesfinanzbehörden verwalteten Biersteuer, den Kirchen und den berufsständischen Kammern bezüglich ihrer Beiträge - ein Klagerecht einräumen würde.
Finanzämter und Gemeinden stehen daher im Gewerbesteuerverfahren nicht in einem Über- und Unterordnungsverhältnis, sondern haben als gleichgeordnete Rechtsträger - nacheinander tätig werdend - nach Maßgabe des Grundgesetzes und des Landesrechts das Grundsteuergesetz zu vollziehen (vgl. BFH, Urt. v. 30.1.1976 - III R 60/74 - BFHE 118, 285; BGH, Beschl. v. 25.9.2003 - III ZR 362/02 - NVwZ 2004, 127).
Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (Urt. v. 30.1.1976 - III R 60/74 - BFHE 118, 285;… Urt. v. 21.10.1970 - I R 94/68 - BFHE 100, 295) verstößt diese Regelung nicht gegen Art. 19 Abs. 4 GG, da die hebeberechtigten Gemeinden durch zu niedrig festgesetzte Steuermessbeträge nicht in ihren Rechten verletzt seien.
- BVerwG, 15.06.2011 - 9 C 4.10
Klagebefugnis, Gewerbesteuer, Gewerbesteuermessbescheid, Besteuerungsgrundlagen, …
Aus dieser Kompetenzaufteilung folgt zugleich, dass die Gemeinden nicht mehr Rechte haben können, als ihnen durch Landesgesetz übertragen wurde (vgl. BFH, Urteil vom 30. Januar 1976 - III R 60/74 - BFHE 118, 285 ).Darüber hinaus schließt § 40 Abs. 3 FGO ein Klagerecht der Gemeinden gegen Steuermessbescheide der Finanzämter grundsätzlich aus (vgl. BFH, Urteil vom 30. Januar 1976 a.a.O. S. 286 f.).
Demzufolge kann aus Art. 106 Abs. 6 GG auch kein Recht der Gemeinden auf Erlass bestimmter Steuermessbescheide (BFH, Urteil vom 30. Januar 1976 a.a.O.) oder - wie hier geltend gemacht - auf Ausgleich des durch Fehler im Steuermessbetragsverfahren verursachten Steuerausfalls hergeleitet werden.
- BFH, 17.10.2001 - I B 6/01
Eigenheimzulage für unentgeltliche Wohnungsüberlassung
Nur wenn die Voraussetzungen des § 40 Abs. 3 FGO erfüllt sind, ist eine Gemeinde in ihrer Eigenschaft als Gewerbesteuerberechtigte ausnahmsweise befugt, wegen der Festsetzung eines Gewerbesteuermessbetrages Klage zu erheben (Bundesfinanzhof --BFH--, Urteil vom 30. Januar 1976 III R 60/74, BFHE 118, 285, BStBl II 1976, 426;… Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 16. Aufl., § 40 FGO Rz. 70;… von Groll in Gräber, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 40 Rz. 123;… v. Wallis in Hübschmann/ Hepp/Spitaler, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 10. Aufl., § 40 FGO Rz. 125; krit. z.B. Fischer, Steuer und Wirtschaft --StuW-- 1972, 63; Söhn, StuW 1993, 354;… v. Beckerath in Beermann, Steuerliches Verfahrensrecht, § 40 FGO Rz. 242).
- VGH Baden-Württemberg, 28.02.2005 - 1 S 1312/04 Die Klägerin möchte demnach das rechtliche Umfeld klären, in dem sie ihre Bestattungseinrichtung betreibt; die mittelbaren finanziellen Auswirkungen auf ihre Einnahmesituation verschaffen ihr diese Möglichkeit aber nicht (vgl. auch zur fehlenden Klagebefugnis der Gemeinde bei der Feststellung der Besteuerungsgrundlagen der Realsteuern BVerwG, Urteil vom 11.6.1975 - VIII C 63.73 -, BVerwGE 48, 331 ; sowie zur Verneinung eines Klagerechts der hebesatzberechtigten Gemeinden nach § 40 Abs. 2 und 3 FGO gegen Grundsteuer- und Gewerbesteuermessbescheide siehe nur BFH, Urteil vom 30.1.1976 - III R 60/74 -, BFHE 118, 285; FG München, Beschluss vom 6.2.1996 - 7 V 2924/95 -, EFG 1996, 712; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 15.7.1999 - 3 K 242/95 -, EFG 2000, 89, und Söhn, StuW 1993, 354 ).
- FG Köln, 12.10.2012 - 13 V 2802/12 Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH und des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG -, die teilweise der Regelung in § 40 Abs. 3 FGO vorangegangen und in die Vorschrift übernommen worden ist (vgl. die Gesetzesbegründung in der BT-Drucks. IV /1446, 46;… abgedruckt in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 40 FGO Rdnr. 95) und später auf § 40 Abs. 3 FGO beruht (BFH-Urteile vom 21. Oktober 1970 I R 81-82/68, I R 92-94/68, BStBl II 1971, 30; Verfassungsbeschwerde laut Beschluss vom 27. Januar 1971 zu 2 BvR 82/71 nicht zur Entscheidung angenommen; vom 30. Januar 1976 III R 60/74, BFHE 118, 385, BStBl II 1976, 426; Verfassungsbeschwerde laut Beschluss vom 30. Juni 1976 zu 2 BvR 475/76 nicht zur Entscheidung angenommen; BFH, BStBl II 2002, 91) ist daher eine Gemeinde in ihrer Eigenschaft als Gewerbesteuerberechtigte nur ausnahmsweise - in den Fällen des hier nicht einschlägigen § 40 Abs. 3 FGO - befugt, Einspruch oder Klage wegen eines Gewerbesteuermessbetrages zu erheben.
- BFH, 30.01.1976 - III R 61/74
FGO § 46 Abs. 1
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VG Karlsruhe, 21.02.2008 - 6 K 2136/07
Versäumnis der Landesfinanzverwaltung innerhalb der steuerlichen …
Es gebe im Grundsatz auch weder eine Regel des Bundesrechts, die den Gemeinden Einwirkungsmöglichkeiten auf die Vollziehung des Gewerbesteuergesetzes durch die Landesfinanzbehörden gewähre, noch einen allgemeinen Rechtsgrundsatz, aus dem eine solche Möglichkeit abgeleitet werden könne (vgl. BFH, Urt. v. 21.10.1970, BFHE 100, 295 u. Urt. v. 30.01.1976, BFHE 118, 285; siehe auch Obermüller, Gewerbesteuergesetz, Komm., Stand 9/2006, Anm. 4 zu § 1 GewStG). - OLG München, 18.06.2009 - 1 U 1602/09
Gewerbesteuerverfahren: Öffentlich-rechtliche Sonderbeziehung zwischen Gemeinde …
Nur unter den engen Voraussetzungen des § 40 Abs. 3 FGO, nämlich in den Fällen, in denen das betreffende Finanzamt als Landesfinanzbehörde die Gewerbesteuer ganz oder teilweise für die Gemeinde verwaltet und das Land die Gewerbesteuer ganz oder teilweise unmittelbar oder mittelbar schulden würde, ist die Gemeinde ausnahmsweise klagebefugt (Bundesfinanzhof, Urteil vom 30. Januar 1976 III R 60/74, BFHE 118, 285, BStBl II 1976, 426;… Tipke/Kruse, Abgabenordnung- Finanzgerichtsordnung, 16. Aufl., § 40 FGO Rz. 70;… von Groll in Gräber, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 40 Rz. 123;… v. Wallis in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung- Finanzgerichtsordnung, 10. Aufl., § 40 FGO Rz. 125; krit. z.B. Fischer, Steuer und Wirtschaft --StuW-- 1972, 63; Söhn, StuW 1993, 354;… v. Beckerath in Beermann, Steuerliches Verfahrensrecht, § 40 FGO Rz. 242). - FG Baden-Württemberg, 15.07.1999 - 3 K 242/95 Obwohl sich aufgrund dieser Bindung die Messbetragsfestsetzung mittelbar auf die Höhe des Steueranspruchs der Gemeinde auswirkt, regeln die Messbescheide des FA als staatlicher Behörde nicht unmittelbar ein einzelnes Rechtsverhältnis zur Gemeinde, innerhalb dessen die Gemeinde der hoheitlichen Gewalt des Staates unterworfen wäre (§ 118 AO; vgl. BFH-Urteil vom 30. Januar 1976 III R 60/74, BFHE 118, 285, BStBl. II 1976, 426).
- FG Berlin, 21.02.2000 - 6 B 6488/99
Zur Klagebefugnis der zerlegungsberechtigten Gemeinde
Der Bundesfinanzhof - BFH - hat in seinem Urteil vom 30. Januar 1976 (III R 60/74, Bundessteuerblatt Teil II - BStBl II - 1976, S. 426) die ständige höchstrichterliche Rechtsprechung bestätigt, wonach den Gemeinden gegen Grundsteuer- und Gewerbesteuermeßbescheide der Finanzämter ansonsten grundsätzlich kein Klagerecht zusteht.
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