Rechtsprechung
   BFH, 30.05.2001 - X B 7/01   

Volltextveröffentlichungen (4)




Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)  

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2005 - L 11 KA 113/04  

    Vertragsarztrecht

    Auch wenn man annimmt, dass im Zweifel die Kausalität zu bejahen ist und sie immer dann gegeben sei, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass bei ordnungsgemäßem Verfahren der Rechtsbehelf fristgerecht eingelegt worden wäre (so KassKomm/Steinwedel, § 41 SGB X Randnr. 30), ist doch eine Darlegung dazu erforderlich, dass wegen des Verfahrensfehlers die Beschwer nicht erkannt oder überhaupt ein Irrtum über die Notwendigkeit einer rechtzeitigen Anfechtung erregt worden ist (so zu der inhaltsgleichen Vorschrift des § 126 Abs. 3 Abgabenordnung (AO) BFH, Beschluss vom 30.05.2000 - X B 7/01).
  • FG München, 11.09.2009 - 10 K 2858/08  

    Wiedereinsetzung in die Einspruchsfrist bei unterbliebener Anhörung und

    Es bestehen daher keine Anhaltspunkte dafür, dass ein vor Erlass des Bescheids entstandenes Anhörungsdefizit nach dessen Erlass für die Versäumung der Einspruchsfrist noch ursächlich gewesen sein könnte, der Kl also infolge eines solchen Mangels etwa die mit dem Bescheid verbundene Beschwer nicht erkannt hätte oder hätte erkennen können bzw. überhaupt in einen (entschuldbaren) Irrtum über die Notwendigkeit rechtzeitiger Anfechtung und deren Modalitäten versetzt worden wäre, über die er ja auch im Bescheid ausreichend belehrt worden war (vgl. hierzu auch BFH-Beschluss vom 30.05.2001 X B 7/01, in Juris).
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht