Rechtsprechung
   BFH, 30.06.1999 - IX R 68/96   

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 21 Abs. 1

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Abgrenzung zur Liebhaberei bei Immobilienmodell - Keine Aufteilung der Überschußerzielungsabsicht nach Quoten bei Vermietungsgesellschaftern wegen bevorstehender Kapitalerhöhung - Auch Kreditvermittlungsgebühren uneingeschränkt als Werbungskosten abziehbar

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 21 Abs. 1
    Überschußerzielungsabsicht bei GbR-Gesellschaftern

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  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Überschußerzielungsabsicht nach Quoten bei Vermietungsgesellschaft?

  • Betriebs-Berater

    Überschußerzielungsabsicht nach Quoten bei Vermietungsgesellschaft?

Kurzfassungen/Presse

  • NWB SteuerXpert START (Leitsatz)

    EStG § 2 Abs. 1
    Die Einkünfteerzielungsabsicht der Gesellschafter einer GbR wird durch die Aufnahme eines weiteren Gesellschafters grundsätzlich nicht berührt

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 2 Abs 1 Nr 6, EStG § 9 Abs 1, EStG § 21 Abs 1 Nr 1, AO 1977 § 39 Abs 2 Nr 2, FGO § 96
    Einkünfteerzielungsabsicht; Gesellschafterwechsel; Immobiliengesellschaft; Kapitalerhöhung

Verfahrensgang

  • FG Köln, 09.10.1996 - 10 K 737/93
  • BFH, 30.06.1999 - IX R 68/96

Zeitschriftenfundstellen

  • BFHE 189, 378
  • NJW 2000, 94
  • BB 1999, 2124
  • BB 1999, 2441
  • DB 1999, 2142
  • BStBl II 1999, 718



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Wird zitiert von ... (5)  

  • BFH, 02.05.2000 - IX R 71/96  

    Einkunftsart bei Flugzeugvermietung

    Darüber hinaus muss das FG prüfen, ob die Kläger bei der Vermietung des Flugzeugs mit Einkünfteerzielungsabsicht gehandelt und damit den Tatbestand des § 21 Abs. 1 EStG auch in subjektiver Hinsicht erfüllt haben (z.B. Senatsurteile vom 30. Juni 1999 IX R 83/95, BFHE 190, 82, und IX R 68/96, BFHE 189, 378, BStBl II 1999, 718).
  • BFH, 02.05.2000 - IX R 99/97  

    Einkünfte aus der Vermietung von Flugzeugen

    Darüber hinaus muss das FG prüfen, ob der Kläger bei der Vermietung der Flugzeuge mit Einkünfteerzielungsabsicht gehandelt und damit den Tatbestand des § 21 Abs. 1 EStG auch in subjektiver Hinsicht erfüllt hat (z.B. Senatsurteile vom 30. Juni 1999 IX R 83/95, BFHE 190, 82, und IX R 68/96, BFHE 189, 378, BStBl II 1999, 718).
  • FG Berlin-Brandenburg, 14.11.2007 - 1 K 10547/03  

    Fehlende Überschusserzielungsabsicht bei einzelnen Gesellschaftern einer GbR -

    Der Wille, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu erzielen, muss aus äußeren Umständen erkennbar und in ein konkretes Stadium getreten (vgl. BFH, Urteile vom 29.November 1983 VIII R 96/81, BStBl. II 1984, 303;vom 29. Juli 1986 IX R 206/84, BStBl II 1986, 747) und sowohl auf der Ebene der Gesellschaft wie auch auf der Ebene der Gesellschafter gegeben sein (vgl. BFH Urteile vom 30. Juni 1999 IX R 68/96, BStBl. II 99, 718;vom 8. Dezember 1998 IX R 49/95, BStBl. II 99, 468).

    Auch in diesem Fall bedarf es regelmäßig nur dann der Überprüfung der Überschusserzielungsabsicht, sei es auf der Ebene der Gesellschaft, sei es auf der Ebene der Gesellschafter, wenn Anhaltspunkte gegeben sind, die gegen die Überschusserzielungsabsicht der Gesellschaft oder auch nur einzelner Gesellschafter sprechen (vgl. BFH Urteil vom 8. Dezember 1998 IX R 49/95, BStBl. II 99, 468; undvom 30. Juni 1999 IX R 68/96, BStBl II 99, 718).

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  • FG Saarland, 05.12.2002 - 1 K 215/99  

    Einkunftserzielungsabsicht bei gewerblichen oder privaten Grundstücksverkäufen (§

    Bei Personengesellschaften ist die Einkunftserzielungsabsicht sowohl auf der Ebene der Gesellschaft als auch der des einzelnen Gesellschafters zu prüfen (BFH vom 30. Juni 1999 IX R 68/96, BStBl. II 1999, 718).
  • FG München, 08.04.2002 - 13 K 5249/00  

    Nebenberufliche Schriftstellertätigkeit als "Liebhaberei"; Totalgewinnperiode;

    Die vom Klägervertreter in der mündlichen Verhandlung zitierten Bundesfinanzhof-Entscheidungen erschüttern obige Ausführungen nicht, sie betreffen Sonderprobleme bei der Einkünfteermittlung von Gesellschaften und sind auf den Streitfall nicht anwendbar: Das Urteil vom 30. Juni 1999 IX R 68/96 (BFHE 1989, 378, BStBl II 1999, 718) befasst sich mit dem Problem, ob durch die Aufnahme eines neuen Gesellschafters eine andere Beurteilung der Gewinnerzielungsabsicht der Altgesellschafter für einen Teil ihrer Beteiligung geboten ist.
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