Rechtsprechung
   BFH, 30.06.2005 - IV R 63/04   

Volltextveröffentlichungen (3)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 16 Abs 3, EStG § 14, BGB § 133
    Aufgabeerklärung; Betriebsaufgabe; Landwirtschaft; Rückwirkung

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (4)  

  • BFH, 19.07.2006 - II R 1/05  

    Entstehen der Erbschaftsteuer für Pflichtteilsanspruch auch ohne dessen

    Die Auslegung des Schreibens ist als tatsächliche Feststellung nach § 118 Abs. 2 FGO für den BFH bindend, da das FG weder gegen gesetzliche Auslegungsregeln (§ 133 BGB) noch gegen Denkgesetze (Gesetze der Logik) oder Erfahrungssätze verstoßen hat (vgl. BFH-Urteil vom 30. Juni 2005 IV R 63/04, BFH/NV 2005, 1997 m.w.N.).
  • BFH, 08.03.2007 - IV R 57/04  

    Verpächterwahlrecht

    Allerdings ist die Auslegung des FG für den BFH bindend, wenn sie den gesetzlichen Auslegungsregeln und den Denkgesetzen entspricht, auch wenn sie nicht zwingend, sondern nur möglich ist (vgl. Senatsurteil vom 30. Juni 2005 IV R 63/04, BFH/NV 2005, 1997, m.w.N.).
  • FG München, 27.02.2007 - 13 K 5114/01  

    Betriebsaufgabe bei fehlender aktviver Bewirtschaftung eines landwirtschaftlichen

    Bei der Richtlinienregelung des Abschnitts R 139 Abs. 5 Satz 10 Einkommensteuerrichtlinie 1998 (EStR) handelt es sich nicht um eine rückwirkende Betriebsaufgabe, sondern um eine Verwaltungsvereinfachung der Gestalt, dass innerhalb eines Drei-Monats-Zeitraums einer Betriebsaufgabe zum Zeitpunkt der Erklärung die Werte der letzten Bilanz zugrunde gelegt werden können (BFH-Urteile vom 30. Juni 2005 IV R 63/04, BFH/NV 2005, 1997;vom 18. August 2005 IV R 9/04, BStBl II 2006, 581 jeweils m.w.N.).

    Bei der Mitteilung eines Steuerpflichtigen - wie im Streitfall -, er habe seinen Betrieb zu einem früheren Zeitpunkt aufgegeben, ist im Wege der Auslegung zu ermitteln, ob sich der Steuerpflichtige auf die Äußerung einer Rechtsansicht beschränken oder ob er zugleich eine rechtsgestaltende Erklärung für den Fall abgeben wollte, dass sich das FA seiner Rechtsansicht nicht anschließen würde (BFH-Urteil in BFH/NV 2005, 1997 m.w.N.).

  • FG München, 22.01.2009 - 5 K 2744/07  

    Zwangsbetriebsaufgabe bei Verpachtung eines Apothekerbetriebs - Auslegung des in

    Die Erklärung der Aufgabe eines verpachteten Betriebs kann nicht mit rückwirkender Kraft abgegeben werden (vgl. BFH-Urteil vom 30. Juni 2005 IV R 63/04, BFH/NV 2005, 1997).
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