Rechtsprechung
   BFH, 30.08.2007 - IV R 5/06   

Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    EStG § 14 Satz 2, § 16 Abs. 3

  • Betriebs-Berater

    Voraussetzungen der Betriebsaufgabe eines selbst bewirtschafteten landwirtschaftlichen Betriebs bei Verschwinden des Landwirts

  • Bundesfinanzhof

    Voraussetzungen der Betriebsaufgabe eines selbst bewirtschafteten landwirtschaftlichen Betriebs bei Verschwinden des Landwirts

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  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 14 Satz 2, § 16 Abs. 3

  • IWW
  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Betriebsaufgabe einer Land- und Forstwirtschaft - "Flucht" eines Landwirts bedeutet keine Betriebsaufgabe - Betriebsaufgabe erfordert Veräußerung oder Überführung der Wirtschaftsgüter in das Privatvermögen - Formen der Zwangsbetriebsaufgabe - Aufgabe eines verpachteten Betriebs - Unterscheidung zwischen Pacht- und Eigentumsbetrieben

  • NWB SteuerXpert START
  • RA Kotz

    Betriebsaufgabe - Voraussetzungen bei Verschwinden des Inhabers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der Betriebsaufgabe eines selbst bewirtschafteten landwirtschaftlichen Betriebs bei Verschwinden des Landwirts

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Voraussetzungen der Betriebsaufgabe eines selbst bewirtschafteten landwirtschaftlichen Betriebs bei Verschwinden des Landwirts

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Voraussetzungen der Betriebsaufgabe eines selbst bewirtschafteten landwirtschaftlichen Betriebs bei Verschwinden des Landwirts

  • Betriebs-Berater

    EStG § 14 Satz 2, § 16 Abs. 3
    Voraussetzungen der Betriebsaufgabe eines selbst bewirtschafteten landwirtschaftlichen Betriebs bei Verschwinden des Landwirts

Kurzfassungen/Presse (8)

  • IWW (Pressemitteilung)

    Verschwinden des Betriebsinhabers führt nicht zu sofortiger Betriebsaufgabe

  • wkdis.de (Pressemitteilung)

    Verschwinden des Betriebsinhabers führt nicht zu sofortiger Betriebsaufgabe

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Flucht eines Landwirts bewirkt keine sofortige Betriebsaufgabe

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  • deubner-steuern.de (Kurzinformation)

    Betriebsaufgabe bei Verschwinden eines Landwirts

  • deubner-steuern.de (Pressemitteilung)

    Verschwinden des Betriebsinhabers führt nicht zu sofortiger Betriebsaufgabe

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Verschwinden des Landwirts führt nicht zur sofortigen Aufgabe seines landwirtschaftlichen Betriebs

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Verschwinden eines Landwirts führt nicht zur sofortigen Betriebsaufgabe

  • steuertipps.de (Kurzinformation)

    Verschwundener Betriebsinhaber = Betriebsaufgabe

Sonstiges (3)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 14
    Aufgabeerklärung; Betriebsaufgabe; Landwirtschaft

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BFH vom 30.8.2007 - IV R 5/06 - (36/08) (Betriebsaufgabe bei Flucht eines Betriebsinhabers)" von RA/StB Ralf Stephany, original erschienen in: Agrar- und Umweltrecht 2008, 185 - 188.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BFH vom 30.8.2007, Az.: IV R 5/06 (Zu den Voraussetzungen einer Betriebsaufgabe)" von RA Armin Proschka, original erschienen in: BB 2008, 95 - 96.

Verfahrensgang

  • FG Niedersachsen, 03.03.2004 - 9 K 123/96 9 K 376/96
  • BFH, 30.08.2007 - IV R 5/06

Zeitschriftenfundstellen

  • BFHE 218, 569
  • BB 2007, 2726
  • BB 2007, 2779
  • BB 2008, 95
  • DB 2007, 2748
  • BStBl II 2008, 113



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Wird zitiert von ... (5)  

  • FG Köln, 14.07.2010 - 10 K 1442/07  

    Keine schleichende Betriebsaufgabe bei ruhendem Gewerbebetrieb

    b) Eine Betriebsaufgabe i.S. von § 16 Abs. 3 EStG liegt vor, wenn der Steuerpflichtige den Entschluss gefasst hat, seine betriebliche Tätigkeit einzustellen und seinen Betrieb als selbständigen Organismus des Wirtschaftslebens aufzulösen, und wenn er in Ausführung dieses Entschlusses alle wesentlichen Grundlagen des Betriebes in einem einheitlichen Vorgang innerhalb kurzer Zeit an verschiedene Abnehmer veräußert oder in das Privatvermögen überführt (BFH-Urteile vom 30. August 2007 IV R 5/06, BFHE 218, 569, BStBl II 2008, 113, BFH/NV 2008, 143, vom 16. Dezember 2009 IV R 7/07, BStBl II 2010, 431, BFH/NV 2010, 729).

    Hat der Steuerpflichtige bei Einstellung der werbenden Tätigkeit von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, seine Absicht zu späteren Fortführung des Betriebs zu erklären, um die Aufdeckung der stillen Reserven zu vermeiden, muss er sich grundsätzlich daran festhalten lassen (ständige Rechtsprechung seit dem BFH-Urteil vom 13. November 1963 GrS 1/63 S, BFHE 78, 315, BStBl III 1964, 124; etwa BFH-Urteile vom 30. August 2007 IV R 5/06, BFHE 218, 569, BStBl II 2008, 113, Rz. 24, 28 ff., BFH/NV 2008, 143, vom 20. Dezember 2000 XI R 26/00, BFH/NV 2001, 1106, vom 22. September 2004 III R 9/03, BFHE 207, 549, BStBl II 2005, 160 BFH/NV 2005, 126).

    Dies gilt jedoch nicht, wenn die unternehmerische Tätigkeit nur umstrukturiert und in anderer Form fortgeführt wird (BFH-Urteil vom 30. August 2007 IV R 5/06, BFHE 218, 569, BStBl II 2008, 113, Rz. 24, 28 ff., BFH/NV 2008, 143).

  • BFH, 05.05.2011 - IV R 48/08  

    Landwirtschaftlicher Kleinbetrieb - Gewinnerzielungsabsicht - Abgrenzung zur

    a) Ein Eigentumsbetrieb, dessen Grundlage der eigene Grund und Boden ist (vgl. BFH-Urteil vom 18. März 1999 IV R 65/98, BFHE 188, 310, BStBl II 1999, 398, unter 3. b der Gründe, m. w. N.), erfordert weder eine Mindestgröße noch eine Hofstelle oder einen vollen Besatz an Betriebsmitteln; denn Landwirtschaft kann auch auf Stückländereien betrieben werden (BFH-Urteil vom 30. August 2007 IV R 5/06, BFHE 218, 569, BStBl II 2008, 113, unter II. 1. b der Gründe, m. w. N.).

    b) Die Verkleinerung eines Eigentumsbetriebs führt nicht zu einer Betriebsaufgabe; das gilt auch dann, wenn die verbleibenden landwirtschaftlich genutzten Flächen eine ertragreiche Bewirtschaftung nicht mehr ermöglichen (BFH-Urteil in BFHE 218, 569, BStBl II 2008, 113, unter II. 1. b der Gründe, m. w. N.).

  • BFH, 16.12.2009 - IV R 7/07  

    Betriebsaufgabe auf Grund Übertragung sämtlicher landwirtschaftlicher Nutzflächen

    Eine Betriebsaufgabe i.S. von § 16 Abs. 3 EStG liegt vor, wenn der Steuerpflichtige den Entschluss gefasst hat, seine betriebliche Tätigkeit einzustellen und seinen Betrieb als selbständigen Organismus des Wirtschaftslebens aufzulösen, und wenn er in Ausführung dieses Entschlusses alle wesentlichen Grundlagen des Betriebs in einem einheitlichen Vorgang innerhalb kurzer Zeit an verschiedene Abnehmer veräußert oder in das Privatvermögen überführt (Senatsurteile vom 19. Mai 2005 IV R 17/02, BFHE 209, 384, BStBl II 2005, 637, und vom 30. August 2007 IV R 5/06, BFHE 218, 569, BStBl II 2008, 113).
mehr
  • BFH, 12.05.2011 - IV R 36/09  

    Anforderungen an die Revisionsbegründung - Revisionsbegründung durch Bezugnahme

    Denn diese endet erst mit der Veräußerung des letzten zur Veräußerung bestimmten bzw. geeigneten Wirtschaftsguts, das zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen gehört, oder mit dessen Überführung in das Privatvermögen (BFH-Urteil vom 30. August 2007 IV R 5/06, BFHE 218, 569, BStBl II 2008, 113, unter II.1.d der Gründe, m.w.N.).

    Die Überführung in das Privatvermögen erfordert eine zielgerichtete eindeutige Handlung des Steuerpflichtigen, die nach außen seinen Willen erkennen lässt, das fragliche Wirtschaftsgut fortan nicht mehr für betriebliche Zwecke einzusetzen (BFH-Urteil in BFHE 218, 569, BStBl II 2008, 113, unter II.1.e der Gründe, m.w.N.).

  • FG München, 24.07.2009 - 1 K 949/06  

    Landwirtschaftliches und forstwirtschaftliches Verpächterwahlrecht -

    Der Tod des Betriebsinhabers führt also nicht zu einer Betriebsaufgabe (z.B. BFH-Urteile vom 20. Januar 2005 IV R 35/03, BFH/NV 2005, 1046), ebenso nicht das Verschwinden des Betriebsinhabers (BFH-Urteil vom 30. August 2007 IV R 5/06, BStBl II 2008, 113).
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