Rechtsprechung
| BFH, 30.10.1974 - II R 102/70 |
Volltextveröffentlichungen
Kurzfassungen/Presse (2)
- NWB SteuerXpert START (Leitsatz)
GrEStG § 2 Abs. 3 Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
GrEStG § 2 Abs. 3 Satz 1
Zeitschriftenfundstellen
- BFHE 114, 443
- BStBl II 1975, 270
Wird zitiert von ... (6)
- FG Münster, 20.10.2005 - 8 K 2764/02
Nichterhebung der GrESt bei Realteilung bebauter Grundstücke gem. § 7 …
Mehrere Grundstücke könnten unabhängig davon, ob sie zu einer bewertungsrechtlichen wirtschaftlichen Einheit gehören würden, die Merkmale einer wirtschaftlichen Einheit im Sinne des § 2 Abs. 3 Satz 1 GrEStG aufweisen, wenn sie räumlich zusammenhängen oder nahe beisammen liegen oder durch besondere Umstände verbunden sowie zu einer gleichen, gleichartigen oder aufeinander abgestimmten Bewirtschaftung geeignet seien (Hinweis auf BFH-Urteil vom 30.10.1974 II R 102/70, BStBl. II 1975, 270).Soweit die Klin. unter Hinweis auf das BFH-Urteil vom 30.10.1974 II R 102/70 BStBl. II 1975, 270 vorträgt, es sei außer den objektiven Merkmalen, wie z. B. dem räumlichen Zusammenhang, dem subjektiven Merkmal der Zweckbestimmung, die vom Willen des Eigentümers abhänge, ergänzend Raum zu geben, und sie ergänzend ausführt, mehrere Grundstücke könnten unabhängig davon, ob sie zu einer bewertungsrechtlichen wirtschaftlichen Einheit gehören würden, die Merkmale einer wirtschaftlichen Einheit i. S. d. § 2 Abs. 3 S. 1 GrEStG aufweisen, wenn sie räumlich zusammenhängen oder nahe beisammenliegen würden oder durch besondere Umstände verbunden seien sowie zu einer gleichen, gleichartigen oder aufeinander abgestimmten Bewirtschaftung geeignet seien, kann dieses Vorbringen der Klage nicht zum Erfolg verhelfen.
- FG Münster, 20.10.2005 - 8 K 2756/02
Nichterhebung der GrESt bei Realteilung bebauter Grundstücke gem. § 7 …
Mehrere Grundstücke könnten unabhängig davon, ob sie zu einer bewertungsrechtlichen wirtschaftlichen Einheit gehören würden, die Merkmale einer wirtschaftlichen Einheit im Sinne des § 2 Abs. 3 Satz 1 GrEStG aufweisen, wenn sie räumlich zusammenhängen oder nahe beisammen liegen oder durch besondere Umstände verbunden sowie zu einer gleichen, gleichartigen oder aufeinander abgestimmten Bewirtschaftung geeignet seien (Hinweis auf BFH-Urteil vom 30.10.1974 II R 102/70, BStBl. II 1975, 270).Soweit der Kl. unter Hinweis auf das BFH-Urteil vom 30.10.1974 II R 102/70 BStBl. II 1975, 270 vorträgt, es sei außer den objektiven Merkmalen, wie z. B. dem räumlichen Zusammenhang, dem subjektiven Merkmal der Zweckbestimmung, die vom Willen des Eigentümers abhänge, ergänzend Raum zu geben, und er ergänzend ausführt, mehrere Grundstücke könnten unabhängig davon, ob sie zu einer bewertungsrechtlichen wirtschaftlichen Einheit gehören würden, die Merkmale einer wirtschaftlichen Einheit i. S. d. § 2 Abs. 3 S. 1 GrEStG aufweisen, wenn sie räumlich zusammenhängen oder nahe beisammenliegen würden oder durch besondere Umstände verbunden seien sowie zu einer gleichen, gleichartigen oder aufeinander abgestimmten Bewirtschaftung geeignet seien, kann dieses Vorbringen der Klage nicht zum Erfolg verhelfen.
- FG Münster, 20.10.2005 - 8 K 2763/02
Nichterhebung der GrESt bei Realteilung bebauter Grundstücke gem. § 7 …
Mehrere Grundstücke könnten unabhängig davon, ob sie zu einer bewertungsrechtlichen wirtschaftlichen Einheit gehören würden, die Merkmale einer wirtschaftlichen Einheit im Sinne des § 2 Abs. 3 Satz 1 GrEStG aufweisen, wenn sie räumlich zusammenhängen oder nahe beisammen liegen oder durch besondere Umstände verbunden sowie zu einer gleichen, gleichartigen oder aufeinander abgestimmten Bewirtschaftung geeignet seien (Hinweis auf BFH-Urteil vom 30.10.1974 II R 102/70, BStBl. II 1975, 270).Soweit der Kl. unter Hinweis auf das BFH-Urteil vom 30.10.1974 II R 102/70 BStBl. II 1975, 270 vorträgt, es sei außer den objektiven Merkmalen, wie z. B. dem räumlichen Zusammenhang, dem subjektiven Merkmal der Zweckbestimmung, die vom Willen des Eigentümers abhänge, ergänzend Raum zu geben, und er ergänzend ausführt, mehrere Grundstücke könnten unabhängig davon, ob sie zu einer bewertungsrechtlichen wirtschaftlichen Einheit gehören würden, die Merkmale einer wirtschaftlichen Einheit i. S. d. § 2 Abs. 3 S. 1 GrEStG aufweisen, wenn sie räumlich zusammenhängen oder nahe beisammenliegen würden oder durch besondere Umstände verbunden seien sowie zu einer gleichen, gleichartigen oder aufeinander abgestimmten Bewirtschaftung geeignet seien, kann dieses Vorbringen der Klage nicht zum Erfolg verhelfen.
- BFH, 11.01.1978 - II R 50/75
UmwInvGrEStG Art. 1 Abs. 1 Nr. 3
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- FG München, 27.10.1999 - 4 K 2651/95
Wirtschaftliche Einheit i.S.d. § 7 Abs. 2 GrEStG
So können mehrere landwirtschaftliche Grundstücke unabhängig davon, ob sie zu einer bewertungsrechtlichen wirtschaftlichen Einheit i.S. des § 2 BewG gehören, die Merkmale einer wirtschaftlichen Einheit i.S. des § 2 Abs. 3 Satz 1 GrEStG aufweisen, wenn sie räumlich zusammenhängen oder nahe beisammenliegen und natürlich oder durch besondere Umstände verbunden sowie zu einer gleichen, gleichartigen oder aufeinander abgestimmten Bewirtschaftung geeignet sind (BFH-Urteil vom 30. Oktober 1974 II R 102/70 in BStBl II 1975 S. 270).
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