Rechtsprechung
| BFH, 30.10.1990 - VII R 106/87 |
Volltextveröffentlichungen
Wird zitiert von ... (12)
- BFH, 13.01.2005 - V R 35/03
Billigkeitsverfahren nach § 227 AO 1977; FG darf Verwaltungsanweisungen …
Der Umstand allein, dass eine durch bestandskräftigen Steuerbescheid oder durch rechtskräftiges Urteil festgesetzte Steuer in Widerspruch zu einer späteren Rechtsprechung steht, rechtfertigt noch nicht den Erlass der Steuer (vgl. BFH-Urteile vom 22. September 1976 I R 68/74, BFHE 120, 200, BStBl II 1977, 15; vom 30. Oktober 1990 VII R 106/87, BFH/NV 1991, 509, unter II. 2. a bb). - FG Baden-Württemberg, 16.02.2000 - 12 K 233/96
Voraussetzungen für den Erlass von Umsatzsteuer
ob die Finanzbehörde die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechender Weise Gebrauch gemacht hat (§ 102 FGO ); Prüfungsgegenstand für die finanzgerichtliche Kontrolle der Entscheidungen über die Ablehnung des Erlaß auf Ermessensfehler können nur diejenigen tatsächlichen Verhältnisse sein, die der Finanzbehörde im Zeitpunkt der Entscheidung über den außergerichtlichen Rechtsbehelf bekannt waren oder hätten bekannt sein müssen (…ständige Rechtsprechung vgl. BFH-Beschluß vom 5. November 1992 V B 204/91, BFH/NV 1994, 70; BFH-Urteil vom 30. Oktober 1990 VII R 106/87, BFH/NV 1991, 509 sowie BFH-Urteil vom 6. März 1996 II R 102/93. BFHE 180, 178 . BStBl II 1996, 396 ).Gemessen an diesen Grundsätzen begegnet die Entscheidung des Bekl über die Ablehnung des begehrten Erlasses in Gestalt der Einspruchsentscheidung keinen rechtlichen Einwendungen; denn die Ablehnung des allein auf persönliche Gründe gestützten Erlaßbegehrens ist nach den dem Bekl im maßgeblichen Zeitpunkt bekannten und erkennbaren Umständen, nämlich bei Erlaß der Einspruchsentscheidung, ermessensfehlerfrei, zumal der Bekl seine Ermessensentscheidung aufgrund einer ausreichenden Ermittlung des entscheidungserheblichen Sachverhalts getroffen und alle für die Ermessensentscheidung wesentlichen Gesichtspunkte tatsächlicher und rechtlicher Art. damit spätestens im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung berücksichtigt hat (vgl. insofern BFH-Urteil vom 30. Oktober 1990 VII R 106/87. BFH/NV 1991, 509).
Zwar setzt eine fehlerfreie Ermessensausübung voraus, daß das Finanzamt (FA) seine Ermessensentscheidung aufgrund einer einwandfreien und erschöpfenden Ermittlung des entscheidungserheblichen Sachverhalts trifft und alle für die Ermessensausübung wesentlichen Gesichtspunkte tatsächlicher und rechtlicher Art. spätestens im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung berücksichtigt (BFH-Urteil vom 30. Oktober 1990 VII R 106/87, BFH/NV 1991, 509 und BFH-Urteil vom 13. Juni 1991 V R 68/87, BFH/NV 1992, 208).
- BFH, 07.04.2005 - V B 36/04
Erlass - bestandskräftig festgesetzte Steuer
Mittlerweile ist aber durch die BFH-Rechtsprechung geklärt, dass allein der Umstand, dass eine bestandskräftig festgesetzte Steuer in Widerspruch zu einer später entwickelten Rechtsprechung steht, noch nicht den Erlass der Steuer rechtfertigt (vgl. BFH-Urteile vom 22. September 1976 I R 68/74, BFHE 120, 200, BStBl II 1977, 15; vom 30. Oktober 1990 VII R 106/87, BFH/NV 1991, 509, unter II. 2. a bb; vom 13. Januar 2005 V R 35/03, unter II. 2. b aa, Zeitschrift für Steuern und Recht 2005, Heft 7, R 273, juris).
- BFH, 19.08.2010 - VIII B 20/10
Nichtentscheidung über Terminverlegungsantrag
Ferner kommt ein Erlass aus sachlichen Gründen nicht schon deswegen in Betracht, weil eine bestandskräftig festgesetzte Steuer in Widerspruch zu einer später entwickelten Rechtsprechung steht (vgl. BFH-Urteile vom 22. September 1976 I R 68/74, BFHE 120, 200, BStBl II 1977, 15; vom 30. Oktober 1990 VII R 106/87, BFH/ NV 1991, 509; vom 13. Januar 2005 V R 35/03, BFHE 208, 398, BStBl II 2005, 460;… BFH-Beschluss vom 7. April 2005 V B 36/04, BFH/ NV 2005, 1230). - BFH, 26.10.2011 - VII R 50/10
Keine Verpflichtung des FA zur Beteiligung an einem außergerichtlichen …
Da die Entscheidung über die Gewährung oder Versagung von Billigkeitsmaßnahmen eine Ermessensentscheidung ist (Beschluss des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 19. Oktober 1971 GmS-OGB 3/70, BFHE 105, 101, BStBl II 1972, 603), können Gegenstand der richterlichen Kontrolle nur diejenigen für die Verwaltungsentscheidung maßgebenden tatsächlichen Verhältnisse sein, die der Finanzbehörde im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung bekannt waren oder hätten bekannt sein müssen (ständige Rechtsprechung, Senatsurteil vom 30. Oktober 1990 VII R 106/87, BFH/NV 1991, 509, m. w. N.). - VG Cottbus, 11.06.2009 - 6 L 323/08
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Pfändung von Sozialleistungen (Altersrente) - …
Eine fehlerfreie Ermessensausübung setzt hiernach auf jeden Fall voraus, dass die Finanzbehörde ihre Ermessensentscheidung auf Grund einer einwandfreien und erschöpfenden Ermittlung des Sachverhaltes getroffen hat (vgl. BFH, Urteil vom 30. Oktober 1990 - VII R 106/87 -, zit. nach juris) und alle für die Ermessensausübung nach dem Zweck der Ermächtigungsnorm wesentlichen Gesichtspunkte tatsächlicher und rechtlicher Art spätestens zum Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung berücksichtigt hat (vgl. BFH, Urteil vom 23. Mai 1985 - V R 124/79 -, zit. nach juris; Urteil vom 2. Februar 1989 - V R 171/83 -, zit. nach juris). - FG Köln, 21.04.2005 - 10 K 7737/00
Festsetzung von Verspätungszuschlägen zu Umsatzsteuervoranmeldungen und …
Eine Einschränkung dieser Überprüfungspflicht statuiere der AO-Anwendungserlass lediglich insoweit, als der Steuerpflichtige die Gründe, aus denen sich die Rechtswidrigkeit des bestandskräftigen Verwaltungsakts ergeben sollen, schlüssig bezeichnen müsse (vgl. dazu auch Urteil des BFH vom 30.10.1990 VII R 106/87, BFH/NV 1991, 509). - FG München, 14.07.2009 - 13 K 3781/08
Sachliche Unbilligkeit für das weitere Entstehen von Säumniszuschlägen bei …
Der Untersuchungsgrundsatz wird jedoch begrenzt durch die dem Steuerpflichtigen gemäß § 90 AO auferlegten Mitwirkungspflichten (BFH-Urteile vom 30. Oktober 1990 VII R 106/87, BFH/NV 1991, 509;… vom 16. September 1992 X R 169/90, BFH/NV 1993, 510 m.w.N.). - FG München, 19.02.2008 - 13 K 1062/06
Prüfung des Erlasses oder der Erstattung von Säumniszuschlägen aus sachlichen …
Der Untersuchungsgrundsatz wird jedoch begrenzt durch die dem Steuerpflichtigen gemäß § 90 AO auferlegten Mitwirkungspflichten (BFH-Urteile vom 30. Oktober 1990 VII R 106/87, BFH/NV 1991, 509;…vom 16. September 1992 X R 169/90, BFH/NV 1993, 510 m.w.N.). - FG Baden-Württemberg, 11.12.2002 - 7 K 86/00
Ermessensfehlerhafte Haftungsinanspruchnahme eines Betriebsübernehmers wegen …
Daraus folgt umgekehrt, dass die Ermessensentscheidung fehlerhaft ist, wenn die Behörde bei ihrer Entscheidung Gesichtspunkte tatsächlicher und rechtlicher Art, die nach dem Sinn und Zweck der Ermessensvorschrift zu berücksichtigen gewesen wären, außer Acht gelassen hat (vgl. z. B. BFH-Urteile vom 30. Oktober 1990 VII R 106/87, BFH/NV 1991, 509 m.w.N., …und vom 12. Dezember 1996 VII R 53/96, a.a.O. mit weiteren Rechtsprechungs- und Literaturnachweisen). - FG Rheinland-Pfalz, 24.02.2003 - 5 K 2441/01
Lohnpfändung und Anordnung gemäß § 319 AO i.V.m. §§ 850 c Abs. 4 , …
- FG Hessen, 02.09.2009 - 11 K 3200/08
Ermessensausübung bei der Beantragung einer Zwangsversteigerung von Grundbesitz
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