Rechtsprechung
| BFH, 30.10.2002 - IX R 80/98 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
AO 1977 § 179 Abs. 2 Satz 2; § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a; § 182 Abs. 1
- Simons & Moll-Simons
AO 1977 § 179 Abs. 2 Satz 2; § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a; § 182 Abs. 1
- IWW
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Gewinnfeststellung bei im Betriebsvermögen (eines gewerblichen Grundstückshandels) gehaltenen Beteiligungen an vermögensverwaltenden Personengesellschaften (sog. Zebragesellschaften) - Anrufung des Großen Senats des BFH durch IX. Senat, weil über Art und Höhe der Einkünfte (abweichend von der überwiegenden BFH-Rechtsprechung im Einklang mit der Verwaltungspraxis) erst bei Veranlagung zur Einkommensteuer zu entscheiden sei
- Deutsches Notarinstitut
AO 1977 § 179 Abs. 2 Satz 2; § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a; § 182 Abs. 1
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einkünftequalifizierung bei Zebra-Gesellschaften
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Zuständigkeit des Wohnsitz-FA für Einkünfte eines betrieblich an vermögensverwaltender Gesellschaft beteiligten Gesellschafters?
Verfahrensgang
- FG Münster, 23.07.1998 - 11 K 5679/96
- BFH, 30.10.2002 - IX R 80/98
- BFH, 21.02.2006 - IX R 80/98
Zeitschriftenfundstellen
- BFHE 200, 8
- NJW 2003, 2264 (Ls.)
- NZM 2003, 363
- BB 2003, 140
- BB 2003, 142
- DB 2003, 188
- BStBl II 2003, 167
Wird zitiert von ... (8)
- BFH, 11.04.2005 - GrS 2/02
Gesonderte und einheitliche Feststellung bei Beteiligung an einer sog. …
Der IX. Senat des BFH hat mit Beschluss vom 30. Oktober 2002 IX R 80/98 (BFHE 200, 8, BStBl II 2003, 167) dem Großen Senat gemäß § 11 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt:.Wegen der Einzelheiten der Begründung wird auf den Vorlagebeschluss in BFHE 200, 8, BStBl II 2003, 167 verwiesen.
- FG Düsseldorf, 12.03.2003 - 7 K 7427/98
Gewerblicher Grundstückshandel; Zebragesellschaft; Zuständigkeit; …
Der Beklagte tritt dem Antrag entgegen und regt an, das Verfahren im Hinblick auf das beim Bundesfinanzhof (BFH) anhängige Revisionsverfahren IX R 80/98 förmlich nach § 74 Finanzgerichtsordnung ( FGO ) auszusetzen.Das Verfahren war nicht im Hinblick auf das beim BFH anhängige Revisionsverfahren IX R 80/98 und den dortigen Vorlagebeschluss an den großen Senat vom 30.10.2002 auszusetzen.
Sie ist angesichts der Vorlage des IX. Senates an den großen Senat vom 30.10.2002 ( IX R 80/98) zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung und zur Fortbildung des Rechts erforderlich (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO ).
- FG Düsseldorf, 13.03.2003 - 7 K 7427/98 Der Beklagte tritt dem Antrag entgegen und regt an, das Verfahren im Hinblick auf das beim Bundesfinanzhof (BFH) anhängige Revisionsverfahren IX R 80/98 förmlich nach § 74 Finanzgerichtsordnung (FGO) auszusetzen.
Das Verfahren war nicht im Hinblick auf das beim BFH anhängige Revisionsverfahren IX R 80/98 und den dortigen Vorlagebeschluss an den großen Senat vom 30.10.2002 auszusetzen.
Sie ist angesichts der Vorlage des IX. Senates an den großen Senat vom 30.10.2002 (IX R 80/98) zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung und zur Fortbildung des Rechts erforderlich (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO).
- FG Niedersachsen, 14.04.2005 - 4 K 317/91
Gewerbesteuerpflicht von Gewerbebetrieben bzw. gewerblich geprägten …
(1) Verfahrensrechtliche Rechtfertigung für die Abfärberegelung war nach Auffassung des Reichsfinanzhofs und später auch des Bundesfinanzhofs die Vereinfachung der Einkünfteermittlung der Gesellschafter durch das einheitliche und gesonderte Feststellungsverfahren auf der Grundlage der damals herrschenden Ansicht, dass in einem Feststellungsbescheid lediglich eine Einkunftsart festgestellt werden könne (vgl. RFH, RStBl. 1937, 1129, 1130; 1940, 713; 1943, 25, 26; BFH, BStBl III 1964, 530, 532 f.; so auch ausdrücklich noch BStBl II 1996, 264, 266: "... sollte die Vorschrift doch verhindern, daß bei einer Personengesellschaft Einkünfte in unterschiedlichen Einkunftsarten entstehen."; BStBl II 2003, 167, 168; vgl. auch Becker/Riewald/Koch, RAO, 1965, § 215 Anm. 2 Abs. (6) und Anm. 6; Mattern/Meßmer, RAO, 1964, § 215 Tz.1541;… Tipke/Kruse, RAO, 7. Aufl. 1975, § 215 A 3).In Rechtsprechung und Literatur galt schon seit Einführung des Verfahrens zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen in §§ 65 - 67 EStG 1925 (RGBl I 1925, 189, 202), das im Jahr 1930 in die RAO übernommen wurde (§§ 210a, 210c Abs. 4 und 210g RAO, RGBl. I 1930, 517, 557), und auch noch bis mindestens in das Jahr 1975 hinein einhellig der Grundsatz, dass eine gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nur zulässig war, wenn die Einkünfte bei allen Beteiligten derselben Einkunftsart zuzuordnen waren (vgl. RFH, RStBl. 1943, 25, 26; FG Hamburg, EFG 1962, 402; Becker/Riewald/Koch, RAO, 1965, § 215 Anm. 2; Mattern/Meßmer, RAO, 1964, § 215 Tz. 1541 und 1548;… Tipke/Kruse, RAO, 7. Aufl. 1975, § 215 Anm.3; diese Rechtslage beschreibt auch der BFH in BStBl. II 2003, 167, 168; Drüen, FR 2000, 177, 183).
- BFH, 30.10.2002 - IX R 66/00
Verpflichtungsurteil; Tenor bei Klage nur eines Ehegatten
Der Senat verweist zu dieser Frage auf seinen Vorlagebeschluss vom 30. Oktober 2002 IX R 80/98, BFH/NV 2003, 224. - FG Rheinland-Pfalz, 10.03.2004 - 3 K 2585/00
Einkünfteerzielungsabsicht bei Gesellschaftern geschlossener Immobilienfonds
Es ist zwar umstritten, ob die verbindliche Entscheidung über die Einkünfte eines betrieblich an einer vermögensverwaltenden Gesellschaft beteiligten Gesellschafters - sowohl ihrer Art als auch ihrer Höhe nach - durch das für die persönliche Besteuerung dieses Gesellschafters zuständige (Wohnsitz-)-Finanzamt oder durch das für das Feststellungsverfahren zuständige Gesellschaftsfinanzamt zu treffen ist (vgl. hierzu den Vorlagebeschluss des 9. Senats des BFH vom 30. Oktober 2002 IX R 80/98, BStBl II 2003, 167 , GrS 2/02). - FG Köln, 08.02.2000 - 13 K 2732/96
Zur Umqualifizierung im Rahmen sog. Zebragesellschaften erzielter …
Allein die Tatsache, daß zu dieser Frage beim IX. Senat des BFH unter dem Aktenzeichen IX R 80/98 noch ein weiteres Verfahren anhängig ist, rechtfertigt die Zulassung der Revision nicht. - FG Düsseldorf, 06.06.2008 - 18 K 986/03
Bindungswirkung eines Grundlagenbescheides bei Umqualifizierung der gewerblichen …
Das Verfahren hat bis zu der Entscheidung des Großen Senats des BFH über den Vorlagebeschluss des IX. Senats (Az. IX R 80/98) geruht.
