Rechtsprechung
| BFH, 30.11.1999 - VII R 44/98 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- lexetius.com
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EWGV 1626/92; EWGV 3544/91; KN Kap. 85 Anm. 5-B a, Pos. 8542, Pos. 9110
REAL-TIME-CLOCK (RTC) Module; Tarifierung - Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Sonstiges
- nwb.de (Verfahrensmitteilung)
KN 8542 11 86, KN 9110 12 00
Einreihung; Tarifierung
Verfahrensgang
- FG Hamburg, 24.03.1998 - IV 72/94
- BFH, 30.11.1999 - VII R 44/98
Wird zitiert von ... (4)
- BFH, 04.11.2003 - VII R 23/02
Tarifierung geschmolzener Magnesia
Unterlässt es der Einführer in einem solchen Fall, die Zollstelle auf die ihm erteilte vZTA hinzuweisen, schließt dies seinen Einwand, er habe den Tarifierungsfehler der Zollstelle nicht erkennen können, grundsätzlich aus (vgl. Senatsurteil vom 30. November 1999 VII R 44/98, BFH/NV 2000, 615, 619). - FG Düsseldorf, 10.06.2009 - 4 K 4884/07
Nacherhebung eines Zolls im Falle nicht buchmäßig erfasster und einer Zollschuld …
Zwischen dem Irrtum der Zollbehörde und der unterbliebenen buchmäßigen Erfassung des Abgabenbetrags muss ein ursächlicher Zusammenhang bestehen (EuGH-Urteil vom 9. Dezember 1999 Rs. C-299/98, Slg. 1999, I-8683 Randnr. 22 und 32; BFH-Urteil vom 30. November 1999 VII R 44/98, BFH/NV 2000, 615). - FG Brandenburg, 14.03.2001 - 4 K 743/00
Tarifierung eines elektronischen Geräts zur Feststellung des Körperfettanteils
Dazu gibt es auch Erläuterungen, die für die KN von der Europäischen Kommission ausgearbeitet worden sind und ein wichtiges, wenn auch nicht verbindliches Erkenntnismittel, für die Auslegung der einzelnen Tarifpositionen darstellen (…vgl. etwa die EuGH-Urteile vom 9. Dezember 1997 Rs. C-143/96 - Knubben-, EuGHE 1997, I-7039 Rz. 14, …und vom 19. Mai 1994 Rs. C-11/93 - Siemens Nixdorf-, EuGHE 1994, I-1945 Rz. 11 und 12; Urteil des BFH vom 30. November 1999 VII R 44/98, BFH/NV 2000, 616-619). - FG Hamburg, 07.11.2002 - IV 154/01
Übereinstimmung des in der Lizenz angegebenen Erzeugnisses mit dem tatsächlich …
In Anbetracht sowohl dieser Vorschrift als auch des nahezu gleich lautenden Art. 220 Abs. 2 Buchst. b ZK wird man davon ausgehen können, dass der gemeinschaftsrechtliche Vertrauensschutzgrundsatz - bezogen auf das Ausfuhrerstattungsrecht - voraussetzt, dass dem Ausführer eine ihm nicht zustehende Ausfuhrerstattung aufgrund eines sog. "aktiven" Irrtums der zuständigen Behörde gewährt worden ist und dass der Ausführer beim Empfang der Leistung gutgläubig in der Weise gewesen ist, dass er den behördlichen Irrtum nicht erkennen konnte (vgl. zu Art. 220 Abs. 2 Buchst. b ZK: BFH, Urteil v. 30.11.1999, VII R 44/98, ZfZ 2000, 157, m.w.N.).
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