Rechtsprechung
   BFH, 31.01.2006 - IV B 144/04   

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Maßnahmen des Finanzamtes können keinen Verstoß gegen das "Verschleppungsverbot" begründen

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (4)  

  • BAG, 25.07.2006 - 3 AZN 108/06  

    Grundsatzbeschwerde

    Die Behauptung einer Verfassungswidrigkeit einer entscheidungserheblichen Norm im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren macht es nicht entbehrlich, die grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage darzulegen (BFH 14. März 2006 - IV B 2/05 - BFH/NV 2006, 1283, zu II 1 c der Gründe; 31. Januar 2006 - IV B 144/04 - BFH/NV 2006, 971, zu 1 der Gründe).
  • BFH, 11.09.2007 - VI B 146/05  

    ArbG-Anteil zur Gesamtsozialversicherung

    Zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung reicht die Berufung auf einen vermeintlichen Verfassungsverstoß ohne inhaltlich nähere Begründung desselben nicht aus (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. Februar 2003 I B 47/02, BFH/NV 2003, 1189; vom 28. Juli 2004 VI B 164/02, BFH/NV 2004, 1664; vom 31. Januar 2006 IV B 144/04, BFH/NV 2006, 971, und vom 14. März 2006 IV B 2/05, BFH/NV 2006, 1283).
  • BFH, 13.07.2006 - IV E 1/06  

    Antrag eines Rechtsanwalts, die Zuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren

    Die Kostenschuldner und Erinnerungsführer (Erinnerungsführer) wenden sich gegen die Kostenrechnung für das Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision IV B 144/04, die durch Beschluss des Senats vom 31. Januar 2006 als unzulässig verworfen wurde.
  • BFH, 29.11.2006 - IV S 24/06  

    Eröffnung der Gegenvorstellung als außerordentlicher Rechtsbehelf nur in

    Mit Beschluss vom 31. Januar 2006 IV B 144/04 hatte der Senat die Beschwerde der Erinnerungsführer und Antragsteller (Antragsteller) wegen Nichtzulassung der Revision als unzulässig verworfen.
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