Rechtsprechung
| BFH, 31.05.2006 - X R 6/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- IWW
- NWB SteuerXpert START
EStG § 10 Abs. 3 Nr. 2, § 3 Nr. 62
Keine Kürzung des Vorwegabzugs bei geringfügig beschäftigten Altersrentnern - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer mit Altersrente; Kürzung Vorwegabzug
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (2)
- aok-business.de (Kurzinformation)
Altersrentnern "bringen" die Arbeitgeberbeiträge nichts mehr
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Keine Kürzung des Vorwegabzugs bei geringfügig beschäftigten Altersrentnern
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 29.11.2005 - 13 K 51/02
- BFH, 31.05.2006 - X R 6/06
Wird zitiert von ... (6)
- BFH, 08.11.2006 - X R 9/06
Minijobber - Auswirkungen der pauschalen Arbeitgeberbeiträge auf den …
Das ist der Fall, wenn die Beitragsleistungen dem Beschäftigten wenigstens dem Grunde nach einen Anspruch auf Absicherung für den Fall vermitteln, dass das mit ihnen versicherte Risiko zukünftig eintritt, oder wenn die Beitragsleistungen dazu führen, dass sich ein bereits bestehender Versicherungsanspruch des Beschäftigten erhöht (vgl. Senatsurteil vom 31. Mai 2006 X R 6/06, BFH/NV 2006, 2239).Der erkennende Senat tritt dem FG darin bei, dass es sich bei dem pauschalen Arbeitgeberbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung (§ 249b Satz 1 SGB V) nicht um eine Leistung "für die Zukunftssicherung" der Klägerin i.S. des § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 Buchst. a EStG a.F. i.V.m. § 3 Nr. 62 EStG gehandelt hat, weil einem geringfügig Beschäftigten aus derartigen Beitragszahlungen keine zusätzlichen Leistungsansprüche erwachsen können (vgl. im Einzelnen Senatsurteil in BFH/NV 2006, 2239, zu II.2.a der Gründe, m.w.N.).
c) Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ermittlung von Zuschlägen an Entgeltpunkten vor, so stellt der Beitragsanteil des Arbeitgebers nach § 172 Abs. 3 SGB VI eine Leistung für die Zukunftssicherung des Arbeitnehmers i.S. des § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 Buchst. a EStG a.F. dar (vgl. Senatsurteil in BFH/NV 2006, 2239, zu II.2.b der Gründe).
Für sie entstehen aus den pauschal geleisteten Rentenversicherungsbeiträgen des Arbeitgebers keine zusätzlichen Ansprüche, so dass in diesen Fallgruppen von einer Kürzung des Vorwegabzugs abzusehen ist (vgl. Senatsurteil in BFH/NV 2006, 2239).
- FG Düsseldorf, 21.10.2008 - 3 K 1907/07
Erfassen von Zuschüssen zur Kranken- und Pflegeversicherung einer GmbH an den …
Konsequenterweise ist nur der Arbeitslohn in die Bemessungsgrundlage für die Kürzung des Vorwegabzuges einzubeziehen, der auf einem Beschäftigungsverhältnis beruht, in dessen Zusammenhang der Arbeitsnehmer zum Personenkreis des § 10 c Abs. 3 Nr. 1 oder 2 EStG gehört (BFH- Urteil vom 26. Februar 2004 XI R 54/03, BStBl. II 720 undUrteil vom 31. Mai 2006, X R 6/06, BStBl. II 2008, 363).Auch der Entscheidung des BFH vom 31. Mai 2006 (X R 6/06, BStBl. II 2008, 363) läßt sich nicht entnehmen, dass eine Kürzung des Vorwegabzuges grundsätzlich zu unterbleiben hat, wenn der Arbeitnehmer keine Leistungsansprüche mehr erdienen kann.
- FG Düsseldorf, 21.10.2008 - 3 K 2750/06
Rechtmäßigkeit der Kürzung eines Vorwegabzugs gem. § 10 Abs. 3 Nr. 2 S. 2a …
Konsequenterweise ist nur der Arbeitslohn in die Bemessungsgrundlage für die Kürzung des Vorwegabzuges einzubeziehen, der auf einem Beschäftigungsverhältnis beruht, in dessen Zusammenhang der Arbeitsnehmer zum Personenkreis des § 10 c Abs. 3 Nr. 1oder 2 EStG gehört (BFH- Urteil vom 26. Februar 2004 XI R 54/03, BStBl. II 720 und Urteil vom 31. Mai 2006, X R 6/06, BStBl. II 2008, 363).Auch der Entscheidung des BFH vom 31. Mai 2006 (X R 6/06, BStBl. II 2008, 363) läßt sich nicht entnehmen, dass eine Kürzung des Vorwegabzuges grundsätzlich zu unterbleiben hat, wenn der Arbeitnehmer keine Leistungsansprüche mehr erdienen kann.
- FG Düsseldorf, 21.10.2008 - 3 K 2749/06
Rechtmäßigkeit der Kürzung des Vorwegabzugs gem. § 10 Abs. 3 Nr. 2 S. 2a …
Konsequenterweise ist nur der Arbeitslohn in die Bemessungsgrundlage für die Kürzung des Vorwegabzuges einzubeziehen, der auf einem Beschäftigungsverhältnis beruht, in dessen Zusammenhang der Arbeitsnehmer zum Personenkreis des § 10 c Abs. 3 Nr. 1oder 2 EStG gehört (BFH- Urteil vom 26. Februar 2004 XI R 54/03, BStBl. II 720 und Urteil vom 31. Mai 2006, X R 6/06, BStBl. II 2008, 363).Auch der Entscheidung des BFH vom 31. Mai 2006 (X R 6/06, BStBl. II 2008, 363) lässt sich nicht entnehmen, dass eine Kürzung des Vorwegabzuges grundsätzlich zu unterbleiben hat, wenn der Arbeitnehmer keine Leistungsansprüche mehr erdienen kann.
- BFH, 24.06.2009 - X R 55/08
Kürzung des Vorwegabzugs
Dem steht nicht entgegen, dass nach der Rechtsprechung des BFH Lohnzahlungen aus solchen Beschäftigungsverhältnissen, bei denen der Arbeitnehmer keine Versorgungsansprüche erwirbt, nicht zur Kürzung des Vorwegabzugs führen (…BFH-Urteil vom 14. Dezember 2005 XI R 25/04, BFH/NV 2006, 1073; Senatsurteile vom 31. Mai 2006 X R 6/06, BFH/NV 2006, 2239, …und vom 8. November 2006 X R 9/06, BFH/NV 2007, 432). - BFH, 24.06.2009 - X R 56/08
Kürzung des Vorwegabzugs
Dem steht nicht entgegen, dass nach der Rechtsprechung des BFH Lohnzahlungen aus solchen Beschäftigungsverhältnissen, bei denen der Arbeitnehmer keine Versorgungsansprüche erwirbt, nicht zur Kürzung des Vorwegabzugs führen (…BFH-Urteil vom 14. Dezember 2005 XI R 25/04, BFH/NV 2006, 1073; Senatsurteile vom 31. Mai 2006 X R 6/06, BFH/NV 2006, 2239, …und vom 8. November 2006 X R 9/06, BFH/NV 2007, 432).
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