Rechtsprechung
   BFH, 31.05.2007 - IV R 17/05   

Volltextveröffentlichungen (9)

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  • IWW
  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Einkünfte aus Gewerbebetrieb - Abgrenzung gegenüber Vermögensverwaltung - Ankauf und Vermietung von ca. 40 Maschinen durch eine GbR - Vermietung an eine einzige GmbH - Veräußerung von Maschinen zwecks Austauschs aus technischen Gründen - Keine Verklammerung von Vermietung und Veräußerung durch einheitliches Geschäftskonzept - BFH: kein Gewerbebetrieb

  • NWB SteuerXpert START
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vermögensverwaltung auch bei gelegentlichem Verkauf vermieteter beweglicher Wirtschaftsgüter vor Ablauf der Nutzungsdauer

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Vermögensverwaltung auch bei gelegentlichem Verkauf vermieteter beweglicher Wirtschaftsgüter vor Ablauf der Nutzungsdauer

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Vermögensverwaltung auch bei gelegentlichem Verkauf vermieteter beweglicher Wirtschaftsgüter vor Ablauf der Nutzungsdauer - Abgrenzung zum Gewerbebetrieb

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gelegentlicher Verkauf beweglicher Wirtschaftsgüter

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Vermögensverwaltung auch bei gelegentlichem Verkauf vermieteter beweglicher Wirtschaftsgüter vor Ablauf der Nutzungsdauer

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 15 Abs 2, EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2, EStG § 22 Nr 3
    Gewerbebetrieb; Sonstige Einkünfte; Veräußerungsgewinn; Vermietung; Vermögensverwaltung

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BFHE 218, 183
  • BB 2007, 2053
  • DB 2007, 2013
  • BStBl II 2007, 768



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Wird zitiert von ... (7)  

  • FG Münster, 30.05.2008 - 12 K 3905/05  

    Ankauf, Vermietung und Verkauf von Wohnmobilen; Gewinnermittlung

    Eine gewerbliche Vermietungstätigkeit kann in solchen Fällen ausnahmsweise erst dann in Betracht gezogen werden, wenn im Einzelfall besondere Umstände hinzutreten, die der Vermietungsleistung als Ganzes das Gepräge einer selbständigen, nachhaltigen, von Gewinnstreben getragenen Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr geben, hinter der die eigentliche Gebrauchsüberlassung des Gegenstandes in den Hintergrund tritt (BFH-Urteile vom 31.05.2007 IV R 17/05, BStBl II 2007, 768 ; vom 22.01.2003 X R 37/00, BFHE 201, 264 , BStBl. II 2003, 464; vom 29.04.1999 III R 38/97, BFH/NV 1999, 1510 , und in BFHE 188, 490 , BStBl II 1999, 619, m.w.N. - Vermietung einer Segelyacht; vom 02.05.2000 IX R 71/96, BFHE 192, 84 , BStBl II 2000, 467 , und IX R 99/97, BFH/NV 2001, 14 - Vermietung von Flugzeugen).

    Diesen Entscheidungen lagen Fälle zugrunde, in denen der jeweilige Vermietungserlös nicht zur Anschaffung eines neuen Wirtschaftsgutes ausreichte und die Veräußerung des Wirtschaftsgutes nach kurzer Vermietungsphase erforderlich war, um überhaupt einen Gewinn zu erzielen und damit den Unternehmenszweck zu erfüllen (vgl. BFH-Urteile vom 31.05.2007 IV R 17/05, BStBl II 2007, 768 ; vom 26.06.2007 IV R 49/04, BFH/NV 2007, 2004 ; vom 22.01.2003 X R 37/00, BFHE 201, 264 , BStBl. II 2003, 464; BFH-Beschluss vom 04.07.2002 IV B 44/02, BFH/NV 2002, 1559).

    Werden vermietete Wirtschaftsgüter vor Ablauf der gewöhnlichen oder tatsächlichen Nutzungsdauer veräußert und nehmen die Verkäufe nach ihrer absoluten Zahl oder im Verhältnis zu den vermieteten Wirtschaftsgütern einen Umfang an, der die Ausnutzung substantieller Vermögenswerte durch Umschichtung gegenüber der Nutzung von Vermögen im Sinne einer Fruchtziehung aus zu erhaltenden Substanzwerten entscheidend in der Vordergrund treten lässt, wird der Bereich der privaten Vermögensverwaltung verlassen (BFH-Urteil vom 31.05.2007 IV R 17/05, BFHE 218, 183 , BStBl. II 2007, 768).

  • FG Hessen, 06.10.2008 - 8 K 266/07  

    Steuerrecht - Abgrenzung gewerblichen Vermietung v. privater Vermögensverwaltung

    Die Absicht, gewerbliche Gewinne zu erzielen, muss durch eine Tätigkeit verfolgt werden, die nach allgemeiner Auffassung als unternehmerisch gewertet wird (BFH, Urteil vom 31.05.2007, IV R 17/05, BFH/NV 2007, 1971 ff., 1972 m.w.N.).

    Vielmehr sind die jeweiligen artspezifischen Besonderheiten zu beachten (BFH, Urteil vom 31.05.2007, IV R 17/05, a.a.O.).

    Der Bundesfinanzhof hat eine Tätigkeit auch dann insgesamt als gewerblich angesehen, wenn die Vermietung beweglicher Wirtschaftsgüter mit deren An- und Verkauf aufgrund eines einheitlichen Geschäftskonzepts verklammert war (BFH, Urteil vom 31.05.2007 IV R 17/05, a.a.O., mit zahlreichen weiteren Nachweisen aus der BFH-Rechtsprechung).

  • BFH, 08.03.2010 - III B 123/09  

    Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei Divergenzrüge

    c) Den Urteilen des BFH vom 31. Mai 2007 IV R 17/05 (BFHE 218, 183, BStBl II 2007, 768) und vom 13. Dezember 1983 VIII R 90/81 (BFHE 140, 526, BStBl II 1984, 474) liegen auch nach dem klägerischen Vortrag mit dem Streitfall nicht vergleichbare Sachverhalte zugrunde.
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  • BFH, 21.11.2008 - IV B 141/07  

    Verstoß der Vorinstanz gegen den klaren Inhalt der Akten

    Es ist vielmehr unter ausdrücklicher Bezugnahme auf das BFH-Urteil in BFHE 188, 490, BStBl II 1999, 619 und das Senatsurteil vom 31. Mai 2007 IV R 17/05 (BFHE 218, 183, BStBl II 2007, 768) davon ausgegangen, dass "eine gewerbliche Vermietungstätigkeit --ausnahmsweise-- erst in Betracht kommt, wenn im Einzelfall besondere Umstände hinzutreten, die der Vermietungsleistung als Ganzes das Gepräge einer selbständigen, nachhaltigen, vom Gewinnstreben getragenen Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr geben ..." (S. 9 der Urteilsreinschrift).
  • BFH, 01.04.2009 - X B 173/08  

    Vermietung von Wohnmobilen als gewerbliche Betätigung

    Dies hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 22. Januar 2003 X R 37/00 (BFHE 201, 264, BStBl II 2003, 464; ebenso im Ansatz BFH-Urteil vom 31. Mai 2007 IV R 17/05, BFHE 218, 183, BStBl II 2007, 768) dann angenommen, wenn die Vermietung und der An- und Verkauf der Fahrzeuge planmäßig miteinander verflochten sind, um durch die Veräußerung der Fahrzeuge nach kurzer Vermietungsphase und weit vor Ablauf der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer insgesamt überhaupt einen Gewinn zu erzielen.
  • FG München, 25.10.2007 - 5 K 981/05  

    Vorliegen eines gewerblichen Grundstückshandels bei Veräußerung zweier Objekte

    Die Verkäufe müssen entweder nach der absoluten Zahl oder im Verhältnis zu den vermieteten Wirtschaftsgütern -einen Umfang annehmen, der die Ausnutzung substantieller Vermögenswerte durch Umschichtung gegenüber der Nutzung von Vermögen im Sinne einer Fruchtziehung aus zu erhaltenden Substanzwerten entscheidend in den Vordergrund treten lässt (BFH-Urteil vom 31.05.2007 IV R 17/05, DStR 2007, 1674; BFH/NV 2007, 1971, mit umfangreichen Nachweisen).
  • FG Nürnberg, 11.02.2009 - V 316/06  

    Investitionszulagenanspruch für vermietete Maschinen zur Herstellung von

    Die Vermietung von Maschinen fällt regelmäßig unter § 22 Nr. 3 EStG (vgl. BFH-Urteil vom 31.05.2007 IV R 17/05, BStBl II 2007, 768).
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