Rechtsprechung
| BFH, 31.08.1999 - VIII R 23/98 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- lexetius.com
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Überschusserzielungsabsicht bei fremdfinanziertem Aktienkauf
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Verfahrensgang
- FG München, 21.01.1998 - 1 K 2280/95
- BFH, 31.08.1999 - VIII R 23/98
Wird zitiert von ... (9)
- BFH, 08.09.2010 - I R 90/09
Anrechnung von Kapitalertragsteuer auf Fondserträge - Auslegung des § 7 …
Dieser Beurteilung steht nicht, wie die Revision meint, das Urteil des BFH vom 31. August 1999 VIII R 23/98 (BFH/ NV 2000, 420) entgegen. - FG Köln, 22.11.2001 - 10 K 5735/96
Geschenke: "Kaffeekassen-Dotationen" bei erfolgsabhängiger Vergütung anzuerkennen
Fehlt die Überschusserzielungsabsicht im Rahmen einer Betätigung oder Vermögensnutzung im Sinne des § 2 Abs. 1 Nrn. 4 bis 7 EStG, ist diese einkommensteuerlich irrelevant; die Einnahmen unterfallen dann ebensowenig wie die Werbungskosten einer Einkunftsart im Sinne des § 2 Abs. 1 EStG (BFH-Urteil vom 31. August 1999 VIII R 23/98, BFH/NV 2000, 420 unter Hinweis auf den BFH-Beschluss vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405, 435 f., BStBl II 1984, 751, 766).Die bloße Erwartung künftiger Renditeerhöhungen stellt dabei keinen wirtschaftlich nachvollziehbaren Anhaltspunkt dar, der auf Dauer gesehen einen Gesamtüberschuss erwarten lassen (BFH-Urteil vom 31. August 1999 VIII R 23/98, BFH/NV 2000, 420; ferner BFH-Urteil vom 21. Juli 1981 VIII R 154/76, BFHE 134, 113, BStBl II 1982, 37).
- FG München, 12.04.2002 - 13 S 4728/01
Prozesskostenhilfe; gesonderter Feststellung des Verlusts nach § 10 d Abs. …
Dabei müssen hinreichende Anhaltspunkte dafür ersichtlich sein, dass sich in absehbarer Zeit ein Totalüberschuss ergeben könnte (Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 31. August 1999 VIII R 23/98, BFH/NV 2000, 420 ).Ferner verneint der BFH die Überschusserzielungsabsicht dann, wenn bei einem fremdfinanzierten Aktienkauf die Schuldzinsen die voraussichtliche Rendite der Aktien deutlich übersteigen; die bloße Erwartung künftiger Renditeerhöhungen stellt keinen konkreten wirtschaftlich nachvollziehbaren Anhaltspunkt dar, der auf Dauer gesehen einen Gesamtüberschuss erwarten lässt (Urteil in BFH/NV 2000, 420 ).
- FG München, 26.05.2009 - 13 K 3451/07
Anrechnung gem. § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvStG einbehaltener …
Im Übrigen lässt sich ein etwaiger Erstattungsanspruch wegen rechtsgrundlos einbehaltener Kapitalertragsteuer nicht - wie dies der Kläger tut - mit einem Verweis auf § 37 Abs. 2 AO (und das vom Kläger zitierte BFH-Urteil vom 31. August 1999 VIII R 23/98, BFH/NV 2000, 420) begründen. - FG Rheinland-Pfalz, 29.11.2004 - 5 K 1492/02
Zahlungsverjährung eines Erstattungsanspruchs aus zu Unrecht erfolgter Anrechnung …
Denn die Anrechnung erfolgt durch einen von der Steuerfestsetzung getrennten besonderen Verwaltungsakt, der sog. Anrechnungsverfügung (BFH vom 31. August 1999 VIII R 23/98, BFH/NV 2000, 420 ). - FG Baden-Württemberg, 28.07.2010 - 4 K 289/06
Schuldzinsen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen bei …
Denn das Entstehen eines Totalüberschusses müsse zeitlich absehbar sein (vgl. auch BFH-Urteile vom 23. März 1982 VIII R 132/80, BFHE 135, 320, BStBl II 1982, 463; vom 5. März 1991 VIII R 6/88, BFHE 164, 319, BStBl II 1991, 744; vom 24. März 1992 VIII R 12/89, BFHE 168, 415, BStBl II 1993, 18 und vom 31. August 1999 VIII R 23/98, BFH/NV 2000, 420). - FG Saarland, 04.04.2008 - 2 K 1153/04
Einkommensteuer; Einkunftserzielungsabsicht bei Wertpapieranlagen und ihre …
Als Indizien für oder gegen eine Überschusserzielungsabsicht hat die Rechtsprechung beispielsweise angesehen (BFH vom 31. August 1999 VIII R 23/98, BFH/NV 2000, 420 m.w.N.):. - FG Saarland, 04.08.2008 - 2 K 1153/04
Voraussetzungen für das Vorliegen einer Überschusserzielungsabsicht bei den …
Als Indizien für oder gegen eine Überschusserzielungsabsicht hat die Rechtsprechung beispielsweise angesehen (BFH vom 31. August 1999 VIII R 23/98, BFH/NV 2000, 420 m.w.N.):. - FG München, 09.11.2011 - 9 K 799/11
Darlehenszinsen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen
VIII R 23/98, BFH/NV 2000, 420) selbst die Wiederanlage des Verkaufserlöses in eine gleichartige Kapitalanlage (wovon im Streitfall nicht auszugehen ist) keine Überschusserzielungsabsicht begründen, wenn hinsichtlich der veräußerten Kapitalanlage eine Überschusserzielungsabsicht zu verneinen ist.
