Rechtsprechung
   BFH, 31.08.1999 - VIII R 23/98   

Volltextveröffentlichungen (3)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 20 Abs 1 Nr 1
    Aktienkauf; Einkünfteerzielungsabsicht

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (9)  

  • BFH, 08.09.2010 - I R 90/09  

    Anrechnung von Kapitalertragsteuer auf Fondserträge - Auslegung des § 7

    Dieser Beurteilung steht nicht, wie die Revision meint, das Urteil des BFH vom 31. August 1999 VIII R 23/98 (BFH/ NV 2000, 420) entgegen.
  • FG Köln, 22.11.2001 - 10 K 5735/96  

    Geschenke: "Kaffeekassen-Dotationen" bei erfolgsabhängiger Vergütung anzuerkennen

    Fehlt die Überschusserzielungsabsicht im Rahmen einer Betätigung oder Vermögensnutzung im Sinne des § 2 Abs. 1 Nrn. 4 bis 7 EStG, ist diese einkommensteuerlich irrelevant; die Einnahmen unterfallen dann ebensowenig wie die Werbungskosten einer Einkunftsart im Sinne des § 2 Abs. 1 EStG (BFH-Urteil vom 31. August 1999 VIII R 23/98, BFH/NV 2000, 420 unter Hinweis auf den BFH-Beschluss vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405, 435 f., BStBl II 1984, 751, 766).

    Die bloße Erwartung künftiger Renditeerhöhungen stellt dabei keinen wirtschaftlich nachvollziehbaren Anhaltspunkt dar, der auf Dauer gesehen einen Gesamtüberschuss erwarten lassen (BFH-Urteil vom 31. August 1999 VIII R 23/98, BFH/NV 2000, 420; ferner BFH-Urteil vom 21. Juli 1981 VIII R 154/76, BFHE 134, 113, BStBl II 1982, 37).

  • FG München, 12.04.2002 - 13 S 4728/01  

    Prozesskostenhilfe; gesonderter Feststellung des Verlusts nach § 10 d Abs.

    Dabei müssen hinreichende Anhaltspunkte dafür ersichtlich sein, dass sich in absehbarer Zeit ein Totalüberschuss ergeben könnte (Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 31. August 1999 VIII R 23/98, BFH/NV 2000, 420 ).

    Ferner verneint der BFH die Überschusserzielungsabsicht dann, wenn bei einem fremdfinanzierten Aktienkauf die Schuldzinsen die voraussichtliche Rendite der Aktien deutlich übersteigen; die bloße Erwartung künftiger Renditeerhöhungen stellt keinen konkreten wirtschaftlich nachvollziehbaren Anhaltspunkt dar, der auf Dauer gesehen einen Gesamtüberschuss erwarten lässt (Urteil in BFH/NV 2000, 420 ).

mehr
  • FG München, 26.05.2009 - 13 K 3451/07  

    Anrechnung gem. § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvStG einbehaltener

    Im Übrigen lässt sich ein etwaiger Erstattungsanspruch wegen rechtsgrundlos einbehaltener Kapitalertragsteuer nicht - wie dies der Kläger tut - mit einem Verweis auf § 37 Abs. 2 AO (und das vom Kläger zitierte BFH-Urteil vom 31. August 1999 VIII R 23/98, BFH/NV 2000, 420) begründen.
  • FG Rheinland-Pfalz, 29.11.2004 - 5 K 1492/02  

    Zahlungsverjährung eines Erstattungsanspruchs aus zu Unrecht erfolgter Anrechnung

    Denn die Anrechnung erfolgt durch einen von der Steuerfestsetzung getrennten besonderen Verwaltungsakt, der sog. Anrechnungsverfügung (BFH vom 31. August 1999 VIII R 23/98, BFH/NV 2000, 420 ).
  • FG Baden-Württemberg, 28.07.2010 - 4 K 289/06  

    Schuldzinsen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen bei

    Denn das Entstehen eines Totalüberschusses müsse zeitlich absehbar sein (vgl. auch BFH-Urteile vom 23. März 1982 VIII R 132/80, BFHE 135, 320, BStBl II 1982, 463; vom 5. März 1991 VIII R 6/88, BFHE 164, 319, BStBl II 1991, 744; vom 24. März 1992 VIII R 12/89, BFHE 168, 415, BStBl II 1993, 18 und vom 31. August 1999 VIII R 23/98, BFH/NV 2000, 420).
  • FG Saarland, 04.04.2008 - 2 K 1153/04  

    Einkommensteuer; Einkunftserzielungsabsicht bei Wertpapieranlagen und ihre

    Als Indizien für oder gegen eine Überschusserzielungsabsicht hat die Rechtsprechung beispielsweise angesehen (BFH vom 31. August 1999 VIII R 23/98, BFH/NV 2000, 420 m.w.N.):.
  • FG Saarland, 04.08.2008 - 2 K 1153/04  

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Überschusserzielungsabsicht bei den

    Als Indizien für oder gegen eine Überschusserzielungsabsicht hat die Rechtsprechung beispielsweise angesehen (BFH vom 31. August 1999 VIII R 23/98, BFH/NV 2000, 420 m.w.N.):.
  • FG München, 09.11.2011 - 9 K 799/11  

    Darlehenszinsen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen

    VIII R 23/98, BFH/NV 2000, 420) selbst die Wiederanlage des Verkaufserlöses in eine gleichartige Kapitalanlage (wovon im Streitfall nicht auszugehen ist) keine Überschusserzielungsabsicht begründen, wenn hinsichtlich der veräußerten Kapitalanlage eine Überschusserzielungsabsicht zu verneinen ist.
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