Rechtsprechung
| BGH, 01.02.2005 - VI ZR 174/03 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
BGB § 823 Abs. 1; § 847 Abs. 1 a. F.
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- RA Karpienski
- NWB SteuerXpert START
BGB § 823 Abs. 1 (Aa), § 847 Abs. 1 a.F.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an die Darlegung eines Entscheidungskonflikts im Arzthaftungsprozess
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse
- bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)
Persönliche Anhörung des Patienten zur Beurteilung der Plausibilität seines Vortrages
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2005, 1364
- MDR 2005, 865
- VersR 2005, 694
Wird zitiert von ... (14)
- BGH, 10.10.2006 - VI ZR 74/05
Vetorecht minderjähriger Patienten gegenüber Erziehungsberechtigten
b) Der Verpflichtung, plausibel darzulegen, weshalb aus ihrer Sicht bei Kenntnis der aufklärungspflichtigen Umstände ihre Eltern vor einem Entscheidungskonflikt gestanden hätten, ob sie den ihnen empfohlenen Eingriff gleichwohl ablehnen sollten (vgl. Senat BGHZ 90, 103, 111 ff.; Urteile vom 1. Februar 2005 - VI ZR 174/03 - VersR 2005, 694 und vom 26. Juni 1990 - VI ZR 289/89 - VersR 1990, 1238, 1239), ist die Klägerin - entgegen der Auffassung des Streithelfers - hinreichend nachgekommen.c) Bei dieser Sachlage durfte das Berufungsgericht nicht ohne die im Hinblick auf ihr Vetorecht gebotene persönliche Anhörung der Klägerin und ohne die Vernehmung der Eltern als Zeugen zu dem Ergebnis gelangen, dass die Voraussetzungen für eine hypothetische Einwilligung (vgl. dazu etwa Senatsurteil vom 14. Juni 1994 - VI ZR 260/93 - VersR 1994, 1302 f. und vom 1. Februar 2005 - VI ZR 174/03 - VersR 2005, 694) vorliegen.
- BGH, 17.04.2007 - VI ZR 108/06
Arztrecht - Vollständige Aufklärung über Risiken bei neuem Medikament
Feststellungen darüber, wie sich ein Patient bei ausreichender Aufklärung entschieden hätte, und ob er in einen Entscheidungskonflikt geraten wäre, darf der Tatrichter grundsätzlich nicht ohne persönliche Anhörung des Patienten treffen; ein Ausnahmefall kann vorliegen, wenn schon die unstreitigen äußeren Umstände eine sichere Beurteilung der hypothetischen Entscheidungssituation erlauben (vgl. Senatsurteile vom 26. Juni 1990 - VI ZR 289/89 - VersR 1990, 1238, 1240 = AHRS 6180/38; vom 1. Februar 2005 - VI ZR 174/03 - VersR 2005, 694 m.w.N.). - BGH, 27.03.2007 - VI ZR 55/05
Arztrecht - Haftung wegen Fehlern beim Einsatz eines neu zugelassenen Mittels
Der Tatrichter darf seine eigene Beurteilung des Konflikts nicht an die Stelle derjenigen des Patienten setzen (vgl. Senatsurteil vom 1. Februar 2005 - VI ZR 174/03 - VersR 2005, 694).
- BGH, 06.07.2010 - VI ZR 198/09
Verfahrensrecht - Aufklärung bei ärztlicher Behandlung und Sachverständige
Sollte das Berufungsgericht mit seinen Ausführungen das Vorliegen einer hypothetischen Einwilligung andeuten wollen, könnte eine hypothetische Einwilligung nicht auf die erstinstanzliche Anhörung des Klägers gestützt werden, weil der Tatrichter Feststellungen darüber, wie sich ein Patient bei ausreichender Aufklärung entschieden hätte, und ob er in einen Entscheidungskonflikt geraten wäre, grundsätzlich nicht ohne persönliche Anhörung des Patienten treffen darf (vgl. Senatsurteile vom 26. Juni 1990 - VI ZR 289/89 - VersR 1990, 1238, 1239 f.; vom 1. Februar 2005 - VI ZR 174/03 - VersR 2005, 694; vom 17. April 2007 - VI ZR 108/06 - VersR 2007, 999, 1000). - OLG Oldenburg, 04.07.2007 - 5 U 106/06
Arzthaftungsrecht: Aufklärungspflicht bei erhöhtem Komplikationsrisiko; …
Davon kann nur abgesehen werden, wenn schon die unstreitigen äußeren Umstände eine sichere Beurteilung der hypothetischen Entscheidungssituation erlauben oder wenn der Patient bereits seiner Verpflichtung nicht genügt hat, plausibel darzulegen, weshalb er aus seiner Sicht bei Kenntnis der aufklärungspflichtigen Umstände vor einem Entscheidungskonflikt gestanden hätte, ob er die ihm empfohlene Behandlung gleichwohl ablehnen solle (Bundesgerichtshof NJW 2005, S. 1364, 1364;… VersR 1990, S. 1238, 1238 f.). - OLG Brandenburg, 08.03.2007 - 12 U 186/06
Aufklärung über die Risiken eines ärztlichen Eingriffs, Zeckenschutzimpfung
Keinesfalls darf der Tatrichter seine eigene Beurteilung des Konfliktes an die Stelle derjenigen des Patienten setzen (BGH VersR 2005, S. 694). - OLG Karlsruhe, 07.04.2010 - 7 U 114/09
Verfahrensrecht - Anhörung einer Partei: Gericht muss auch andere Partei anhören
Es kommt auch nicht darauf an, ob die Besonderheiten des Arzthaftungsprozesses die persönliche Anhörung des Patienten nur bei der Frage des Entscheidungskonflikts (dazu etwa BGH, NJW 2005, 1364) erforderlich machen (so OLG München, Beschl. v. 15. Februar 2006, 1 U 5766/05, Juris, Tz. 7). - OLG Brandenburg, 24.03.2011 - 12 U 75/08
Umfang der ärztlichen Aufklärung bei einer Spinalanästhesie
Keinesfalls darf der Tatrichter seine eigene Beurteilung des Konfliktes an die Stelle derjenigen des Patienten setzen (BGH VersR 2005, S. 694). - OLG München, 03.08.2006 - 1 U 5775/05
Arzthaftung: Aufklärung des Patienten über das Risiko des erneuten Ausbrechens …
Allerdings kann vom Patienten verlangt werden, dass er darlegt, in welcher Weise und warum er nach seinen persönlichen Verhältnissen bei gehöriger Aufklärung vor einem echten Entscheidungskonflikt gestanden hätte (vgl. BGH vom 16.4.1991, Az. VI ZR 176/90 = NJW 1991, 2344 ff; BGH vom 1.2.2005, Az. VI ZR 174/03 = NJW 2005, 1364 ff). - OLG Düsseldorf, 15.01.2009 - 8 U 66/07
Abweisung einer Arzthaftungsklage wegen Nichtnachweisbarkeit eines …
Der Kläger rügt insoweit zwar mit Recht, dass das Landgericht die Plausibilität des von ihm behaupteten Entscheidungskonflikts nicht ohne seine Anhörung hierzu verneinen durfte (vgl. BGH, NJW 2007, 2771, 2773; NJW 2005, 1364 m.w.N.; ständige Rechtsprechung). - OLG Brandenburg, 17.06.2010 - 12 U 202/09
- OLG Naumburg, 17.02.2011 - 1 U 89/10
Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Einwilligung des Patienten bei …
- LG Krefeld, 06.12.2007 - 3 O 262/04
- OLG Koblenz, 24.08.2011 - 5 U 338/11
Anforderungen an die Risikoaufklärung vor einer Kontrastmittelinjektion zur …
