Rechtsprechung
| BGH, 01.03.1984 - I ZR 217/81 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Übertragung der Urheberrechte an einem Vorentwurf eines Architekten
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Urheberrecht des Architekten: Vorentwurf
Kurzfassungen/Presse
- Jurion (Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)
Urheberrechtliche Nutzungsbefugnisse des Auftraggebers am Vorentwurf ?
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1984, 2818
- MDR 1984, 913
- GRUR 1984, 656
- BauR 1984, 416
- ZfBR 1986, 274
Wird zitiert von ... (11)
- BGH, 15.09.1999 - I ZR 57/97
Comic-Übersetzungen II, Urheberrechtsfähigkeit der Übersetzung eines Sprachwerkes
Dagegen kann die Einräumung von über den Vertragszweck hinausgehenden Nutzungsrechten nur angenommen werden, wenn ein dahingehender Parteiwille - und sei es nur aufgrund der Begleitumstände und des schlüssigen Verhaltens der Beteiligten - unzweideutig zum Ausdruck gekommen ist (…vgl. BGH, Urt. v. 22.2.1974 - I ZR 128/72, GRUR 1974, 480, 483 - Hummelrechte; Urt. v. 1.3.1984 - I ZR 217/81, GRUR 1984, 656, 657 - Vorentwurf;… Urt. v. 15.3.1984 - I ZR 218/81, GRUR 1984, 528, 529 - Bestellvertrag;… Urt. v. 13.12.1984 - I ZR 141/82, GRUR 1985, 378, 379 - Illustrationsvertrag; BGHZ 137, 387, 392 f. - Comic-Übersetzungen I). - BGH, 27.09.1995 - I ZR 215/93
Pauschale Rechtseinräumung
Die allgemeine Zweckübertragungslehre, die in § 31 Abs. 5 UrhG ihren gesetzlichen Niederschlag gefunden hat, deren Anwendungsbereich aber über den des § 31 Abs. 5 UrhG hinausgeht (…vgl. v. Gamm, Urheberrechtsgesetz, § 31 Rdn. 19;… Schricker/Schricker, Urheberrecht, §§ 31/32 UrhG Rdn. 36;… Fromm/Nordemann/Hertin, Urheberrecht, 8. Aufl., §§ 31/32 UrhG Rdn. 19; Schweyer, Die Zweckübertragungstheorie im Urheberrecht, S. 72 f.; Genthe, Der Umfang der Zweckübertragungstheorie im Urheberrecht, S. 16 f., 89 ff.; Donle, Die Bedeutung des § 31 Abs. 5 UrhG für das Urhebervertragsrecht, S. 193), besagt in ihrem Kern für Verträge des Urhebers über sein Urheberrecht, daß im Zweifel keine weitergehenden Rechte eingeräumt werden als dies der Zweck des Nutzungsvertrages erfordert (…vgl. BGH, Urt. v. 13.6.1980 - I ZR 45/78, GRUR 1981, 196, 197 - Honorarvereinbarung;… Urt. v. 13.5.1982 - I ZR 103/80, GRUR 1982, 727, 730 - Altverträge; Urt. v. 1.3.1984 - I ZR 217/81, GRUR 1984, 656, 657 - Vorentwurf). - BGH, 22.01.1998 - I ZR 189/95
"Comic-Übersetzungen"; Auslegung eines Vertrages über die Übersetzung von …
Dagegen kann die Einräumung von über den Vertragszweck hinausgehenden Nutzungsrechten nur angenommen werden, wenn ein dahingehender Parteiwille - und sei es nur aufgrund der Begleitumstände und des schlüssigen Verhaltens der Beteiligten - unzweideutig zum Ausdruck gekommen ist (…vgl. BGH, Urt. v. 22.2.1974 - I ZR 128/72, GRUR 1974, 480, 483 - Hummelrechte; Urt. v. 1.3.1984 - I ZR 217/81, GRUR 1984, 656, 657 - Vorentwurf;… Urt. v. 15.3.1984 - I ZR 218/81, GRUR 1984, 528, 529 - Bestellvertrag;… Urt. v. 13.12.1984 - I ZR 141/82, GRUR 1985, 378, 379 - Illustrationsvertrag).
- LG München I, 20.12.2007 - 7 O 22578/07
Architekten & Ingenieure - Urheberrecht des Architekten bei Fassaden-Nachbau
Denn nach dem allgemeinen Grundsatz des Urheberrechts, der in § 31 Abs. 5 UrhG seinen gesetzlichen Niederschlag gefunden hat, räumt der Urheber im Zweifel keine weitergehenden Rechte ein, als nach dem Vertragszweck erforderlich ist (BGH GRUR 1984, 656, 657 -Vorentwurf).Einer solchen stillschweigenden Rechtseinräumung steht auch nicht der zugunsten des Urhebers entwickelte Grundsatz entgegen, dass eine Übertragung urheberrechtlicher Nutzungsrechte nur angenommen werden kann, wenn ein dahingehender Parteiwille unzweideutig zum Ausdruck gekommen ist; denn ein solcher Parteiwille kann sich auch aus dem Vertragszweck, aus den Begleitumständen und dem schlüssigen Verhalten der Beteiligten ergeben (vgl. BGHZ 24, 55, 70 - Ledigenheim 1, BGH GRUR 1984, 656, 657 - Vorentwurf).
- BGH, 10.12.1987 - I ZR 198/85
"Vorentwurf II"; Urheberrechtsschutzfähigkeit eines Grundrisses für ein …
Auf die Revision des Klägers hat der Senat das Berufungsurteil durch Urteil vom 1. März 1984 (GRUR 1984, 656 ff - Vorentwurf) aufgehoben und die Sache an das Berufungsgericht zur weiteren Aufklärung zurückverwiesen, ob der Vorentwurf ein urheberrechtlich geschütztes Werk im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 4 UrhG darstellt und - bejahendenfalls - ob der Beklagte den Vorentwurf durch einen anderen Architekten hat verwerten lassen. - OLG Hamm, 20.04.1999 - 4 U 72/97
Urheberrecht beim Einfamilienhausbau?
Grundsätzlich gibt der Umstand, daß ein Architekt mit der Anfertigung eines Vorentwurfs beauftragt worden ist, oder - wie hier - gegen Entgelt einem Bauherren einen bereits erstellten Vorentwurf überlassen hat, noch nicht das Recht, diesen Vorentwurf auch bei der späteren Bauausführung zu verwenden (vgl. BGHZ 24, 55, 70 f - Ledigenheim; BGH NJW 1984, 2818 - Vorentwurf). - OLG München, 03.11.1994 - 6 U 2182/94
Architektenhonorar: Zusatzvergütung wegen Schaffung eines urheberechtsgeschützten …
c) Die Entscheidung "Vorentwurf " des 1. Senats (BGH NJW 84, 2818) geht davon aus, daß die Parteien noch über eine Gesamtbeauftragung verhandelten, der so schließlich betraute Architekt keine urheberrechtliche Befugnis auf den Bauherrn überträgt, und daher von einer stillschweigenden Nutzungsrechtseinräumung am Vorentwurf nicht ausgegangen werden könne: Der Bauherr bezahlt also gerade bei einer noch offenen Vertragserweiterung für eine Vorplanung, die er nicht verwerten darf, und tätigt nur bei Einigung mit dem Architekten insoweit keine Fehlinvestitionen! Daß dem Architekten eine solche Lösung willkommen sein wird, mag sein, jedoch spricht die Zweckübertragungstheorie in aller Regel für eine Rechtseinräumung nach Ansicht des Senats bei solchen Sachverhalten. - LG Köln, 25.04.2007 - 28 O 72/05
Architekten & Ingenieure - Urheberrechtsschutz für Entwurfspläne 1:500?
Urheberrechtlich geschützt sind nicht erst die ausgeführten Bauwerke, sondern auch die diesen vorangehenden Pläne und Entwürfe wie etwa Architektenpläne, sofern das darauf wiedergegebene Bauwerk schutzfähig ist (BGH GRUR 1973, 663 - Wählamt; BGH GRUR 1984, 656; BGH GRUR 1989, 416; Thüringer OLG BauR 1999, 672;… Dreier/Schulze, UrhG, § 2 Rn. 187 f.; Göpfert BauR 1999, 312). - LG München I, 20.12.2007 - 7 O 20567/07
Architekten & Ingenieure - Urheberrecht des Architekten bei Fassaden-Nachbau
Denn nach dem allgemeinen Grundsatz des Urheberrechts, der in 31 Abs. 5 UrhG seinen gesetzlichen Niederschlag gefunden hat, räumt der Urheber im Zweifel keine weitergehenden Rechte ein, als nach dem Vertragszweck erforderlich ist (BGH GRUR 1984, 656, 657 - Vorentwurf). - OLG Jena, 23.12.1998 - 2 U 799/96
Verletzung des Urheberrechts des Architekten: Welche Rechtsfolgen?
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Hamm, 20.08.1999 - 25 U 88/99
Architekten und Ingenieure - Vorleistungspflicht des Architekten
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