Rechtsprechung
| BGH, 01.03.1984 - I ZR 3/82 |
Volltextveröffentlichungen
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HGB § 89a Abs. 2
Umfang des Schadensersatzanspruchs des Handelsvertreters nach Vertragskündigung aufgrund des Verhaltens des Unternehmers
Kurzfassungen/Presse
- Jurion (Leitsatz)
Zeitschriftenfundstellen
- MDR 1985, 25
- VersR 1984, 654
- WM 1984, 1005
- DB 1984, 2137
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 16.07.2008 - VIII ZR 151/05
Handelsrecht - Unbefristeter Schadensersatz nach unberechtiger Kündigung?
Nach § 89a Abs. 2 HGB hat der Unternehmer dem kündigenden Handelsvertreter als Schaden den Gewinn zu ersetzen, den dieser bis zum vertragsgemäß vorgesehenen Ende des Vertrages hätte erzielen können (BGH, Urteil vom 1. März 1984 - I ZR 3/82, WM 1984, 1005, unter II 1). - BGH, 03.03.1993 - VIII ZR 101/92
Zeitliche Beschränkung der Schadensersatzpflicht bei fristloser Kündigung des …
Er hat jedoch in dem Fall eines auf Schadensersatz aus § 89 a Abs. 2 HGB klagenden Handelsvertreters ausgesprochen, daß diesem diejenigen Provisionen zu ersetzen seien, »die er bis zum vertragsgemäß vorgesehenen Ende des - ohne ordentliche Kündigungsmöglichkeit ... fest abgeschlossenen - Vertretervertrages hätte erzielen können« (Urteil vom 1. März 1984 - I ZR 3/82 = WM 1984, 1005). - BGH, 06.02.1986 - I ZR 92/84
Verantwortlichkeit des Unternehmers für die Kündigung des Handelsvertreters
Es handelt sich insoweit um einen Einwand nach § 254 Abs. 2 BGB , dessen Voraussetzung die Beklagte dartun mußte (dazu und zu den Voraussetzungen der Anwendung dieser Vorschrift Senatsurteil v. 1.3.1984 - I ZR 3/82, DB 1984, 2137 ).
