Rechtsprechung
| BGH, 01.04.1992 - VIII ZR 97/91 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Alpmann Schmidt
BGB § 164 II
- Jurion
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
Beweislast bei Stellvertretung
Zeitschriftenfundstellen
- NJW-RR 1992, 1010
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 06.10.1998 - VI ZR 239/97
Rechtsfolgen des Verstoßes eines Arztes gegen die Pflicht zur Erhebung eines …
Denn das Revisionsgericht hat die Frage, ob der Tatrichter die Grundsätze über die Beweislast richtig angewendet hat, ohne Rüge jedenfalls dann nachzuprüfen, wenn es, wie auch hier im Arzthaftungsrecht, um die Zuweisung der Beweislast bei der Anwendung materieller Rechtssätze geht (vgl. BGH, Urteile vom 11. Februar 1955 - V ZR 134/54 - BGH LM § 559 ZPO Nr. 8; vom 14. März 1988 - II ZR 302/87 - NJW-RR 1988, 831 und vom 1. April 1992 - VIII ZR 97/91 - NJW-RR 1992, 1010;… zum materiellen Gehalt der Beweislast siehe auch Steffen/Dressler, Arzthaftungsrecht, 7. Aufl., Rn. 491 und 551). - OLG Düsseldorf, 22.02.2011 - 23 U 218/09
Bauvertrag - Leistung unbrauchbar: Minderung der Vergütung auf Null!
Wird der Handelnde als Vertragspartei in Anspruch genommen, muss er daher beweisen, dass er entweder ausdrücklich im Namen des Vertretenen aufgetreten ist oder dass sein Vertreterwille erkennbar aus den Umständen zu entnehmen war (BGH, Urteil vom 01.04.1992, VIII ZR 97/91, NJW-RR 1992, 1010). - BGH, 06.11.1997 - III ZR 198/96
Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen …
Des weiteren ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch die Frage, wer im Prozeß welche Tatsachen darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen hat, dem materiellen Recht zuzuordnen (vgl. nur BGH, Urteil vom 1. April 1992 - VIII ZR 97/91 - NJW-RR 1992, 1010; Senat, Urteil vom 17. Februar 1983 - III ZR 184/81 - NJW 1983, 2033).
- OLG Köln, 25.08.2009 - 24 U 154/08
Haftung eines Anlageberaters
Die Berufungsbegründung greift die entsprechende Feststellung des Landgerichts nicht an; auch sonst ist nicht ersichtlich, dass sie falsch sein könnte, denn die Darlegungs- und Beweislast für das Handeln in fremdem Namen trifft insoweit, wie das Landgericht mit Recht festgestellt hat, denjenigen, der sich darauf beruft, hier also den Beklagten (BGH, Urt. v.01.04.1992, VIII ZR 97/91, NJW-RR 1992, 1010 f.). - OLG Düsseldorf, 22.12.2004 - 22 U 37/02
Abgrenzung von Vertretung und Eigengeschäft
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, hat der Erklärende zu beweisen, dass er entweder ausdrücklich im Namen eines Dritten gehandelt hat oder sein Vertreterwille erkennbar aus den Umständen zu entnehmen war (BGH NJW 1975, 775; NJW 1989, 1675; NJW-RR 1992, 1010). - OLG Düsseldorf, 01.10.2004 - 22 U 37/04
Vertragspartner eines Auftrags zur Reparatur eines Oldtimers; Wirksamkeit eines …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, hat der Erklärende zu beweisen, dass er entweder ausdrücklich im Namen eines Dritten gehandelt hat oder sein Vertreterwille erkennbar aus den Umständen zu entnehmen war (BGH NJW 1975, 775; NJW 1989, 1675; NJW-RR 1992, 1010). - OLG Karlsruhe, 09.08.2006 - 19 U 8/05
Internationale Zuständigkeit für Ansprüche auf Rückgewähr des Kaufpreises für ein …
Hat der Empfänger die Erklärung, die in fremdem Namen gemeint war, als eine solche in eigenem Namen verstanden, ist der Erklärende hieran gebunden (BGH, NJW 1975, 775; NJW 1989, 1675; NJW-RR 1992, 1010;… Palandt/Heinrichs, BGB, 65. Aufl., § 164 Rdnr. 16;… Schramm, in: MK-BGB, 4. Aufl., § 164 BGB Rdnr. 62 f).
