Rechtsprechung
| BGH, 01.04.1992 - XII ZR 146/91 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Kanzlei Prof. Schweizer (Volltext/Auszüge)
Bewertung eines Hausgrundstücks
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wertermittlung eines Grundstücks bei Zugewinnausgleich
Zeitschriftenfundstellen
- NJW-RR 1992, 899
- FamRZ 1992, 918
Wird zitiert von ... (10)
- BGH, 17.11.2010 - XII ZR 170/09
Verfahrensrecht - Schätzung des Tatrichters über Werthaltigkeit eines Anrechts
Eine strengere Orientierung an dem tatsächlich erzielbaren Verkaufserlös ist nur dann geboten, wenn das Grundstück zur Veräußerung bestimmt ist oder als Folge des Zugewinnausgleichs veräußert werden muss (Senatsurteil vom 1. April 1992 - XII ZR 146/91 - FamRZ 1992, 918, 919).Im Übrigen ist - wie bereits ausgeführt - auch nach der Senatsrechtsprechung eine strengere Orientierung an dem tatsächlich erzielbaren Verkaufserlös geboten, wenn das Grundstück zur Veräußerung bestimmt ist (Senatsurteil vom 1. April 1992 - XII ZR 146/91 - FamRZ 1992, 918, 919).
- OLG Saarbrücken, 30.01.1997 - 6 UF 54/96
Bestimmung des Wertes des eigengenutzten Einfamilienhauses im Zugewinnausgleich
Auch die seitens des Familiengerichts zitierte Entscheidung des BGH vom 1. April 1992 (= FamRZ 1992, 918 , sc.) trage nicht die Wertung des Vorderrichters.Soweit eine Wertermittlung nach dem in der Wertermittlungsverordnung vorgesehenen "Vergleichswertverfahren" erfolgen soll, sind jedoch insoweit an die Vergleichbarkeit der zur Bewertung herangezogenen Objekte strenge Anforderungen zu stellen (BGH, FamRZ 1992, 918, 919).
Eine Bewertung nach dem auf dem Markt erzielbaren Verkaufspreis für die Immobilie böte sich schließlich (nur) bei konkret bestehender Veräußerungsabsicht zum maßgeblichen Stichtag an (vgl. auch hierzu: BGH FamRZ 1992, 918, 919).
- BGH, 02.07.1992 - III ZR 162/90
Enteignungsentschädigung bei Verkleinerung eines parkähnlichen Wohngrundstücks
In diesem Zusammenhang ist der Hinweis veranlaßt, daß die Kaufpreissammlung möglicherweise für die Beantwortung dieser Bewertungsfragen nicht aussagekräftig ist, weil die dort erfaßten Preise keinen Aufschluß darüber geben können, ob und wie der Bewuchs bei der Preisgestaltung berücksichtigt worden ist (…vgl. zur Untauglichkeit der Kaufpreissammlung als Vergleichsmaterial, wenn den Umständen nach Zweifel an der Vergleichbarkeit bestehen: Senatsurteil vom 18. April 1991 - III ZR 79/90 = WM 1991, 1654, 1655 = BGHR BBauG § 142 - Grünfläche, öffentliche 1 sowie BGH, Urteil vom 1. April 1992 - \\laXII ZR 146/91\\enXII ZR 146/91, für BGHR BGB § 1376 Grundstücksbewertung 1 vorgesehen).
- BGH, 04.07.2012 - XII ZR 80/10
Familienrecht - Stichtag für die Begrenzung der Zugewinnausgleichsforderung
Eine strengere Orientierung an dem tatsächlich erzielbaren Verkaufserlös ist nur dann geboten, wenn das Grundstück zur Veräußerung bestimmt ist oder als Folge des Zugewinnausgleichs veräußert werden muss (Senatsurteile vom 1. April 1992 - XII ZR 146/91 - FamRZ 1992, 918, 919 und vom 23. Oktober 1985 - IV b ZR 62/84 - FamRZ 1986, 37, 40). - OLG Celle, 25.02.2004 - 15 UF 178/03
Wirksamkeit eines Ehevertrages: Verzicht der Ehefrau auf Ehegattenunterhalt und …
Vielmehr bestimmt sich der Wert des vom Beklagten und seiner Mutter genutzten Hauses nach dem im Sachwertverfahren zu bemessenden Verkehrswert (BGH FamRZ 1992, 918, 919). - BGH, 05.05.1993 - XII ZR 38/92
Wertermittlung bei Ausgleichsanspruch nach Ehescheidung
Eine strikte Orientierung an dem tatsächlich erzielbaren Verkaufserlös ist nur dann geboten, wenn das Grundstück zur Veräußerung bestimmt ist oder als Folge des Ausgleichs veräußert werden muß (vgl. Senatsurteile vom 23. Oktober 1985 - IVb ZR 62/84 - FamRZ 1986, 37, 40 und vom 1. April 1992 - XII ZR 146/91 - FamRZ 1992, 918, 919). - OLG Bamberg, 21.12.1993 - 7 UF 81/93
BGB § 426, § 1375; HausratsVO § 8
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 07.07.1993 - XII ZR 35/92
Endvermögen bei Vorbehalt eines Wiederkaufsrecht
Diesen hat das Berufungsgericht entsprechend dem Gutachten des Sachverständigen an sich bedenkenfrei in Höhe von rund 309000 DM - genau 308700 DM - ermittelt (vgl. BGHZ 75, 195, 201 zur Bewertung einer Unternehmensbeteiligung; Senatsurteil vom 23. Oktober 1985 - IVb ZR 62/84 = FamRZ 1980, 37, 40 zur Bewertung einer Eigentumswohnung; Senatsurteil BGHZ 117, 70 , jeweils m.w.N.; vgl. auch Senatsurteil vom 1. April 1992 - XII ZR 146/91 = BGHR BGB § 1376 Grundstücksbewertung 1 = FamRZ 1992, 918 sowie Senatsurteil vom 5. Mai 1993 - XII ZR 38/92 - zur Veröffentlichung bestimmt). - OLG Frankfurt, 17.02.2000 - 6 UF 212/99 Der für die Berechnung des Zugewinns maßgebliche wirkliche Wert eines Grundstücks orientiert sich strenger an dem tatsächlich erzielbaren Verkaufserlös, wenn das Grundstück zur Veräußerung bestimmt ist (vgl. BGH, FamRZ 1992, 918.
Der für die Berechnung des Zugewinns maßgebliche wirkliche Wert eines Grundstücks orientiert sich strenger an dem tatsächlich erzielbaren Verkaufserlös, wenn das Grundstück zur Veräußerung bestimmt ist (vgl. BGH, FamRZ 1992, 918).
- OLG Naumburg, 06.03.2006 - 3 WF 41/06
Im PKH-Prüfungsverfahren darf keine Vorwegnahme der Hauptsache erfolgen
Eine strikte Orientierung an dem tatsächlich erzielbaren Verkaufserlös ist nur dann geboten, wenn das Grundstück zur Veräußerung bestimmt ist oder als Folge des Ausgleichs veräußert werden muss (vgl. Senatsurteile vom 23. Oktober 1985 - IVb ZR 62/84 - FamRZ 1986, 37, 40 und vom 1. April 1992 - XII ZR 146/91 - FamRZ 1992, 918, 919).
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