Rechtsprechung
| BGH, 01.04.2008 - 3 StR 493/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- HRR Strafrecht
§ 266 Abs. 1 StGB; § 246 StGB; § 14 Abs. 1 Nr. 1 StGB; § 13 StGB; § 27 StGB; § 28 Abs. 1 StGB
Fall Heros; Untreue (Treubruchstatbestand; Geldbearbeitungsdienstleistungen; pflichtwidrige Unterlassung des Meldens einer Treupflichtverletzung; Treupflicht des Geschäftsführers; Treupflicht des Prokuristen; strafbegründendes besonderes persönliches Merkmal); psychische Beihilfe. - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 266 Abs. 1
Grundsätze zum Treubruchtatbestand; Untreue durch Geldtransporteur - Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (4)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Urteile gegen Hauptangeklagte im "Heros-Verfahren" rechtskräftig
- IWW (Pressemitteilung)
Geschäftsführer im "Heros-Verfahren" rechtskräftig
- wkdis.de (Pressemitteilung)
Urteile gegen Hauptangeklagte im "Heros-Verfahren" rechtskräftig
- jurawelt.com (Pressemitteilung)
Urteile gegen Hauptangeklagte im "Heros-Verfahren" rechtskräftig
Sonstiges
- wikipedia.org (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)
Heros Unternehmensgruppe
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (8)
- BGH, 17.09.2009 - 5 StR 521/08
Untreue (Treubruchstatbestand; Missbrauchstatbestand; Vermögensbetreuungspflicht …
Der Angeklagte verfügte auch über die erforderliche tatsächliche Einwirkungsmacht auf das Vermögen des Arbeitgebers (vgl. BGH wistra 2008, 427, 428).Das Vorliegen der für eine Vermögensfürsorgepflicht maßgeblichen jedenfalls faktischen Einwirkungsmöglichkeiten desjenigen, der unter Ausnutzung fehlender Kontrollen betreutes Vermögen für sich und andere abzweigt, setzt nicht etwa voraus, dass die Kontrollen von einem Dritten beseitigt wurden (vgl. BGH wistra 2008, 427, 428;… Fischer aaO § 266 Rdn. 29).
Es genügte, dass der Angeklagte ungeachtet der von Ho. und We. im Gespräch vom 3. Juni 1997 geäußerten Bedenken nachfolgend unter Ausnutzung und im Bewusstsein fehlender Kontrollen handeln konnte (vgl. BGH wistra 2008, 427, 428;… Fischer aaO § 266 Rdn. 29).
- BGH, 21.09.2011 - IV ZR 38/09
HEROS II
aa) Die tatsächlichen Grundlagen, aus denen dies hergeleitet wird, hat das Berufungsgericht unter Bezugnahme auf die strafrechtliche Verurteilung der Geschäftsführer von Unternehm en der HEROS-Gruppe durch das Landgericht Hildesheim und in Übereinstimmung mit der dazu ergangenen Revisionsentscheidung des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofes (Beschluss vom 1. April 2008 - 3 StR 493/07, wistra 2008, 427) in rechtlich nicht zu beanstandender Weise festgestellt und dabei die für seine Überzeugungsbildung wesentlichen Gesichtspunkte nachvollziehbar darlegt (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 16. März 2005 - IV ZR 140/04, NJW-RR 2005, 1024 unter 1 und 2; BGH, Urteil vom 22. Januar 1991 - VI ZR 97/90, NJW 1991, 1894 unter II 1).Vor allem gesteuert durch K. W. als ihr zumindest faktischer Geschäftsführer (vgl. schon BGH, Beschluss vom 1. April 2008 - 3 StR 493/07, wistra 2008, 427 unter II 2 a bb) wirkten die Unternehmen der HEROS -Gruppe zur Aufrechterhaltung des Schneeballsystems arbeitsteilig zusammen.
- BGH, 25.05.2011 - IV ZR 117/09
Versicherungsrecht - Valorenversicherung
Im nachfolgenden, gegen diese gerichteten Strafverfahren wurde ausweislich einer revisionsgerichtlichen Entscheidung des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofes (Beschluss vom 1. April 2008 - 3 StR 493/07, wistra 2008, 427) festgestellt, dass die H. -Gruppe spätestens seit Mitte der 1990er Jahre finanzielle Schwierigkeiten hatte.
- BGH, 08.12.2011 - IV ZR 5/10
Versicherungsrecht - Arglistanfechtung eines Versicherungsvertrages
aa) Die tatsächlichen Grundlagen, aus denen das Berufungsgericht dies herleitet, hat es unter Bezugnahme auf die strafrechtliche Verurteilung der Geschäftsführer von Unternehmen der HEROS -Gruppe durch das Landgericht Hildesheim und in Übereinstimmung mit der dazu ergangenen Revisionsentscheidung des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofes (Beschluss vom 1. April 2008 3 StR 493/07, wistra 2008, 427) in rechtlich nicht zu beanstandender Weise festgestellt und dabei die für seine Überzeugungsbildung wesentlichen Gesichtspunkte nachvollziehbar dargelegt (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 16. März 2005 IV ZR 140/04, NJW-RR 2005, 1024 unter 1 und 2; BGH, Urteil vom 22. Januar 1991 VI ZR 97/90, NJW 1991, 1894 unter II 1)., der zugleich im operativen Geschäft der HEROS-Gruppe gegenüber anderen Verantwortungsträgern Weisungen durchsetzen konnte und eine dominierende Stellung einnahm (vgl. BGH, Beschluss vom 1. April 2008 3 StR 493/07, wistra 2008, 427 unter II 2 a bb), zurechnen lassen.
- BGH, 07.12.2011 - IV ZR 179/10
Verfahrensrecht - Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde
aa) Die tatsächlichen Grundlagen, aus denen dies hergeleitet wird, hat das Berufungsgericht unter Bezugnahme auf di e strafrechtliche Verurteilung der Geschäftsführer von Unternehmen der HEROS -Gruppe durch das Landgericht Hildesheim und in Übereinstimmung mit der dazu ergangenen Revisionsentscheidung des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofes (Beschluss vom 1. April 2008 3 StR 493/07, wistra 2008, 427) in rechtlich nicht zu beanstandender Weise festgestellt und dabei die für seine Überzeugungsbildung wesentlichen Gesichtspunkte nachvollziehbar darlegt (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 16. März 2005 IV ZR 140/04, NJW-RR 2005, 1024 unter 1 und 2; BGH, Urteil vom 22. Januar 1991 VI ZR 97/90, NJW 1991, 1894 unter II 1). - BGH, 09.11.2011 - IV ZR 40/09
Versicherungsrecht - Ansprüche aus "Valorenversicherung"
Die tatsächlichen Grundlagen (vgl. zum Schneeballsystem unter II 1 a), aus denen dies hergeleitet wird, hat das Berufungsgericht unter Bezugnahme auf die strafrechtliche Verurteilung der Geschäftsführer von Unternehmen der HEROS-Gruppe durch das Landgericht Hildesheim und in Übereinstimmung mit der dazu ergangenen Revisionsentscheidung des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofes (Beschluss vom 1. April 2008 - 3 StR 493/07, wistra 2008, 427) in rechtlich nicht zu beanstandender Weise festgestellt und dabei die für seine Überzeugungsbildung wesentlichen Gesichtspunkte nachvollziehbar darlegt (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 16. März 2005 - IV ZR 140/04, NJW-RR 2005, 1024 unter 1 und 2; BGH, Urteil vom 22. Januar 1991 - VI ZR 97/90, NJW 1991, 1894 unter II 1). - BGH, 07.12.2011 - IV ZR 33/09
Verfahrensrecht - Zulassung der Revision
aa) Die tatsächlichen Grundlagen, aus denen dies hergeleitet wird, hat das Berufungsgericht unter Bezugnahme auf die strafrechtliche V erurteilung der Geschäftsführer von Unternehmen der HEROS -Gruppe durch das Landgericht Hildesheim und in Übereinstimmung mit der dazu ergangenen Revisionsentscheidung des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofes (Beschluss vom 1. April 2008 3 StR 493/07, wistra 2008, 427) in rechtlich nicht zu beanstandender Weise festgestellt und dabei die für seine Überzeugungsbildung wesentlichen Gesichtspunkte nachvollziehbar darlegt (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 16. März 2005 IV ZR 140/04, NJW-RR 2005, 1024 unter 1 und 2; BGH, Urteil vom 22. Ja-. - BGH, 09.05.2012 - IV ZR 19/11
Verfahrensrecht - Zurückweisung einer Revision
Das Urteil ist rechtskräftig (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 1. April 2008 3 StR 493/07, wistra 2008, 427).
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