Rechtsprechung
| BGH, 01.04.2009 - XII ZB 12/07 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
ZPO § 91 Abs. 1 Satz 1; RVG VV Nrn. 3200, 3201 Nr. 1
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- verkehrslexikon.de
Zur Erstattung und Höhe der Verfahrensgebühr bei Antrag auf Zurückweisung des Rechtsmittels vor dessen Begründung
- IWW
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erstattungsfähigkeit einer 1,6-fachen Verfahrensgebühr i.R.e. Stellung eines Antrages auf Zurückweisung des Rechtsmittels vor Zustellung der Rechtsmittelbegründung bei anschließender Begründung des Rechtsmittels und Entscheidung in der Sache; Zeitliche Reihenfolge der Stellung von Anträgen als Kriterium der Erstattungsfähigkeit
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Rechtsanwälte - Vergütung
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Rechtsanwaltsgebühren im Berufungsverfahren bei "verfrühtem" Zurückweisungsantrag
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Kostenerstattung - BGH stellt klar: Volle Verfahrensgebühr für Zurückweisungsantrag erstattungsfähig
Sonstiges (2)
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkung zum Beschluss des BGH vom 01.04.2009, Az.: XII ZB 127/07 (Notwendigkeit des Zurückweisungsantrags vor Zustellung der Rechtsmittelbegründung)" von Heinz Hansens, original erschienen in: ZfS 2009, 465 - 466.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkung zum Beschluss des BGH vom 1.4.2009 (Notwendigkeit des Zurückweisungsantrags vor Zustellung der Rechtsmittelbegründung), Az.: XII ZB 12/07" von H. Hansens, original erschienen in: RVGreport 2009, 274 - 275.
Verfahrensgang
- AG Landau/Pfalz, 08.11.2006 - 2 F 20/06
- OLG Zweibrücken, 13.12.2006 - 5 WF 166/06
- BGH, 01.04.2009 - XII ZB 12/07
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2009, 2220
- MDR 2009, 771
- FamRZ 2009, 1047
- AnwBl 2009, 554
- Rpfleger 2009, 473
Wird zitiert von ... (12)
- BGH, 28.04.2010 - XII ZB 180/06
Verfahrensrecht - Prozesskostenhilfe für Berufungsbeklagten
Es liefe auf eine unnötige Förmelei hinaus, von der Antragstellerin zu erwarten, dass sie nach Erhalt der Rechtsmittelbegründung nochmals einen Schriftsatz mit einem Gegenantrag bei Gericht einreicht (vgl. Senatsbeschluss vom 1. April 2009 - XII ZB 12/07 - FamRZ 2009, 1047, 1048 zu § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO).bb) Im Unterschied hierzu ist dem Rechtsmittelbeklagten jedoch kostenrechtlich eine ermäßigte Verfahrensgebühr nach Nr. 3201 Ziff. 1 VV RVG bzw. Nr. 3207, 3209 VV RVG (vormals halbe Prozessgebühr) als gemäß § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendig zu erstatten, wenn sein Prozessbevollmächtigter die Zurückweisung der Berufung oder Revision vor deren Begründung beantragt hat (vgl. Senatsbeschluss vom 1. April 2009 - XII ZB 12/07 - FamRZ 2009, 1047, 1048 sowie BGH Beschlüsse vom 3. Juni 2003 - VIII ZB 19/03 - FamRZ 2003, 1461; vom 17. Dezember 2002 - X ZB 27/02 - FamRZ 2003, 523 und vom 17. Dezember 2002 - X ZB 9/02 -FamRZ 2003, 522 f.).
Denn zu diesem Zeitpunkt kann er sich noch nicht inhaltlich mit Rechtsmittelantrag und -begründung auseinandersetzen und so das Verfahren durch einen Gegenantrag sowie dessen Begründung fördern (vgl. Senatsbeschluss vom 1. April 2009 - XII ZB 12/07 - FamRZ 2009, 1047, 1048 sowie BGH Beschlüsse vom 3. Juni 2003 - VIII ZB 19/03 - FamRZ 2003, 1461 und vom 17. Dezember 2002 - X ZB 27/02 - FamRZ 2003, 523).
- BGH, 20.12.2011 - VI ZB 17/11
Verfahrensrecht - Kosten für Einholung von Privatgutachten: Erstattungsfähig?
Die Beurteilung dieser Frage hat sich daran auszurichten, ob eine verständige und wirtschaftlich vernünftig denkende Partei die Kosten auslösende Maßnahme ex ante als sachdienlich ansehen durfte; dabei darf die Partei die zur vollen Wahrnehmung ihrer Belange erforderlichen Schritte ergreifen (vgl. Senat…, Beschluss vom 23. Mai 2006 - VI ZB 7/05, aaO Rn. 10; BGH, Beschluss vom 1. April 2009 - XII ZB 12/07, NJW 2009, 2220 Rn. 11).Für die Beurteilung der Notwendigkeit ist auf den Zeitpunkt abzustellen, in dem die Kosten auslösende Maßnahme veranlasst wurde (…vgl. Senat, Beschlüsse vom 17. Dezember 2002 - VI ZB 56/02, aaO S. 238 …und vom 23. Mai 2006 - VI ZB 7/05, aaO Rn. 10; BGH, Beschluss vom 1. April 2009 - XII ZB 12/07, aaO; BPatGE 51, 114, 118).
Letztlich dürfen im Rahmen der erforderlichen Gesamtbetrachtung aus der ex-ante-Sicht einer verständigen und wirtschaftlich vernünftig denkenden Partei auch die Kosten des Privatgutachtens nicht völlig außer Betracht bleiben, wenn auch die Partei grundsätzlich die zur vollen Wahrnehmung ihrer Belange erforderlichen Schritte ergreifen darf (vgl. Senat…, Beschluss vom 23. Mai 2006 - VI ZB 7/05, aaO Rn. 10; BGH, Beschluss vom 1. April 2009 - XII ZB 12/07, NJW 2009, 2220 Rn. 11).
- OLG Köln, 18.08.2010 - 17 W 181/10
Erstattungsfähigkeit der Anwaltskosten des Berufungsbeklagten
Die mit einem Sachantrag anfallende Verfahrensgebühr Nr. 3200 VV RVG war jedenfalls ab diesem Zeitpunkt notwendig i. S. von § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO und damit kostenrechtlich erstattungsfähig (vgl. BGH NJW 2009, 2220, 2221 Tz. 11; OLG Stuttgart JurBüro 2007, 36).Zum anderen ist die vorgenannte Entscheidung des OLG Celle jedenfalls zum letztgenannten Gesichtspunkt ohnehin durch den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 01.04.2009 (NJW 2009, 2220) überholt, wonach eine 1, 6 fache Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 VV RVG - auch - dann erstattungsfähig ist, wenn der Antrag auf Zurückweisung des Rechtsmittels bereits vor Zustellung der Rechtsmittelbegründung gestellt worden war, das Rechtsmittel dann aber begründet und durch das Gericht in der Sache entschieden wird.
Löst nämlich allein der bereits vor Eingang der Rechtsmittelbegründung, also zu einem Zeitpunkt, zu dem eine Erwiderung noch gar nicht erfolgen kann, gestellte Zurückweisungsantrag - bei nachfolgender Einreichung der Rechtsmittelbegründung und Entscheidung in der Sache - die Erstattungsfähigkeit der vollen Gebühr aus (vgl. BGH NJW 2009, 2220), dann kann, wenn nach Eingang der Rechtsmittelbegründung - nur - der Zurückweisungsantrag gestellt wird, nichts anderes gelten.
Der Bundesgerichtshof geht im vorgenannten Beschluss vom 01.04.2009 ebenfalls ausdrücklich davon aus, dass die volle Gebühr "bei einer Antragstellung nach Eingang der Rechtsmittelbegründung zweifellos auch erstattungsfähig" ist (vgl. BGH NJW 2009, 2220, 2221 Tz. 11 a. E.).
- BGH, 13.07.2010 - VI ZB 61/09
Verfahrensrecht - Verfahrensgebühr bei beantragter Rechtsmittelzurückweisung
Hat der Rechtsmittelgegner bereits vor Zustellung der Rechtsmittelbegründung die Zurückweisung des Rechtsmittels beantragt, gehört die 1, 6-Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 VV-RVG regelmäßig zu den zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendigen Kosten im Sinne von § 91 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 ZPO, wenn nach dem verfrühten Zurückweisungsantrag das Rechtsmittel noch begründet wird und das Rechtsmittelgericht in der Sache entscheidet (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 1. April 2009 - XII ZB 12/07 - NJW 2009, 2220 f.).*).Auch wenn der Rechtsmittelgegner bereits vor Zustellung der Rechtsmittelbegründung die Zurückweisung des Rechtsmittels beantragt, können die dadurch entstehenden Anwaltsgebühren im Einzelfall zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendige Kosten im Sinne von § 91 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 ZPO darstellen, wenn nach dem verfrühten Zurückweisungsantrag das Rechtsmittel noch begründet worden ist und das Rechtsmittelgericht in der Sache entschieden hat (vgl. BGH, Beschluss vom 1. April 2009 -XII ZB 12/07 -NJW 2009, 2220 f.).
- BGH, 02.07.2009 - V ZB 54/09
Rechtsanwälte - Notwendige Kosten Rechtsverteidigung bei Berufung
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (siehe nur Beschl. v. 1. April 2009, XII ZB 12/07, Rdn. 9 m.w.N. - zur Veröffentlichung bestimmt) darf der Rechtsmittelgegner bereits vor Begründung des Rechtsmittels einen Rechtsanwalt beauftragen und die entstandenen Kosten im Fall seines Obsiegens nach § 91 Abs. 1 ZPO von dem Rechtsmittelführer erstattet verlangen. - BGH, 25.11.2010 - III ZB 83/09
Voraussetzung für die Erstattungsfähigkeit der 1,6-fachen-Verfahrensgebühr nach …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat anschließt, kommt es für die Erstattungsfähigkeit der 1, 6fachen-Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 VV-RVG nicht darauf an, ob der obsiegende Berufungsgegner noch eine Rechtsmittelerwiderung abgegeben hat, wenn - wie hier - nach Stellung des Zurückweisungsantrags das Rechtsmittel durch den Berufungsführer begründet wird und anschließend das Berufungsgericht nach § 522 ZPO die Berufung zurückweist (vgl. BGH…, Beschluss vom 24. Juni 2010 - VII ZB 6/09, NJW 2010, 3170 Rn. 8 f;… vgl. auch Beschlüsse vom 13. Juli 2010 - VI ZB 61/09, VersR 2010, 1470 Rn. 5 ff und vom 1. April 2009 - XII ZB 12/07, NJW 2009, 2220 Rn. 11;… siehe ferner BGH, Beschlüsse vom 2. Juli 2009 - V ZB 54/09, NJW 2009, 3102 Rn. 10 f …und vom 2. Oktober 2008 - I ZB 111/07, NJW-RR 2009, 859 Rn. 8 ff).Der Umstand, dass zum Zeitpunkt des Abweisungsantrags noch keine Rechtsmittelbegründung vorlag, ist jedenfalls unbeachtlich, wenn diese später eingereicht wird; denn für die Frage der Erstattungsfähigkeit ist die zeitliche Reihenfolge der jeweiligen Anträge ohne Belang (…vgl. Beschlüsse vom 13. Juli 2010 aaO Rn. 12 und vom 1. April 2009 aaO Rn. 7).
- BGH, 30.06.2010 - XII ZB 80/08
Verfahrenshilfe - Kostenhilfe vor Beschluss über Zurückweisung möglich?
Es würde auf eine unnötige Förmelei hinauslaufen, von der Klägerin zu erwarten, dass sie nach Erhalt der Stellungnahme des Beklagten auf die Ankündigung einer Verfahrensweise nach § 522 Abs. 2 ZPO nochmals einen identischen Schriftsatz bei Gericht einreicht (vgl. Senatsbeschluss vom 1. April 2009 -XII ZB 12/07 -FamRZ 2009, 1047, 1048 zur vergleichbaren Konstellation im Rahmen von § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO). - OLG Bamberg, 13.01.2011 - 1 W 1/11
Rechtsanwaltsgebühr: Erstattungsfähigkeit der Verfahrensgebühr des …
Ein möglicherweise verfrüht, nämlich bereits unmittelbar nach Einlegung des Rechtsmittels gestellter Zurückweisungsantrag des Rechtsmittelgegners wirkt auf diesen Zeitpunkt fort, denn es würde auf eine unnötige Förmelei hinauslaufen, von dem Rechtsmittelgegner zu erwarten, dass er nach Eingang der Rechtsmittelbegründung nochmals einen Schriftsatz mit einem Gegenantrag bei Gericht einreicht, um die Erstattungsfähigkeit der vollen Verfahrensgebühr herbeizuführen (Anschluss an BGH NJW 2009, 2220; VersR 2010, 1470; OLG Köln MDR 201, 1222; OLG Stuttgart JurBüro 2007, 36; OLG Oldenburg JurBüro 2007, 208).Demgegenüber hat der XII. Zivilsenat des BGH in seinem Beschluss vom 01.04.2009, Az.: XII ZB 12/07 (abgedr. in NJW 2009, 2220), dem ein Sorgerechtsstreit zugrunde lag, in dem der Zurückweisungsantrag des Beschwerdegegners ebenfalls verfrüht gestellt und die Beschwerde nach Eingang der Begründung vom Beschwerdegericht zurückgewiesen worden war, auf die Erstattungsfähigkeit einer 1, 6-fachen Verfahrensgebühr erkannt.
- OLG München, 30.08.2011 - 11 W 1535/11
Beantragt der Prozessbevollmächtigte des Berufungsbeklagten die Zurückweisung der …
Beantragt der Prozessbevollmächtigte des Berufungsbeklagten die Zurückweisung der Berufung, bevor diese begründet worden ist, so ist dem Berufungsbeklagten dennoch eine 1, 6 Verfahrensgebühr nach der Nr. 3200 VV-RVG zu erstatten, wenn das Rechtsmittel nach dem verfrühten Zurückweisungsantrag noch begründet wird und das Rechtsmittelgericht die Berufung gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückweist oder sonst in der Sache entscheidet, ohne dass der Prozessbevollmächtigte des Berufungsbeklagten dem Berufungsgericht gegenüber eine weitere Tätigkeit entfaltet hat (teilweise Aufgabe von Senat NJW-RR 2006, 503 = AGS 2005, 520 = FamRZ 2006, 221 = OLGR 2006, 78; im Anschluss an BGH NJW 2009, 2220 = MDR 2009, 771; BGH JurBüro 2010, 649 = MDR 2010, 1157; BGH AGS 2011, 44).Für die Erstattungsfähigkeit der angefallenen Kosten ist die zeitliche Reihenfolge der jeweiligen Anträge nämlich nach Meinung des Bundesgerichtshofs ohne Belang (BGH NJW 2009, 2220 = MDR 2009, 771 = FamRZ 2009, 1047; BGH JurBüro 2010, 649 = MDR 2010, 1157 = AGS 2010, 513; BGH AGS 2011, 44; BGH Beschluss vom 05.04.2011 - II ZB 3/10 - bisher nur in "Juris" veröffentlicht; ebenso OLG Hamburg MDR 2003, 1318; OLG Oldenburg JurBüro 2007, 208, 209; OLG Stuttgart JurBüro 2007, 36; OLG Zweibrücken FamRZ 2007, 846;… Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, RVG, 19. Auflage, VV 3200 Rn. 44).
- BGH, 24.04.2012 - VIII ZB 27/11
Verfahrensrecht - Anhörungsrüge
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschlüsse vom 1. April 2009 - XII ZB 12/07, NJW 2009, 2220 Rn. 11;… vom 20. Dezember 2011 - VI ZB 17/11, MDR 2012, 464 Rn. 12 f.;… vom 4. März 2008 - VI ZB 72/06, NJW 2008, 1597 Rn. 5 ff.;… vom 23. Mai 2006 - VI ZB 7/05, NJW 2006 Rn. 5 ff.; vom 17. Dezember 2002 - VI ZB 56/02, BGHZ 153, 235 ff.) können die Kosten für ein Privatgutachten nur ausnahmsweise als Kosten des Rechtsstreits im Sinne des § 91 Abs. 1 ZPO angesehen werden. - BGH, 05.04.2011 - II ZB 3/10
Verfahrensrecht - Rechtsbeschwerde gegen Gebührenfestsetzung
- OLG Stuttgart, 24.01.2011 - 101 W 3/10
Landwirtschaftsverfahren über die Erteilung einer Grundstücksverkehrsgenehmigung: …
