Rechtsprechung
| BGH, 01.04.2011 - V ZR 162/10 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
WEG § 16 Abs. 3
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
WEG § 16 Abs. 3
Weiter Gestaltungsspielraum bei Änderung des Umlageschlüssels nach § 16 Abs. 3 WEG - ax-schneider-gruppe.de
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
WEG § 16 Abs. 3
Änderung des Umlageschlüssels auf der Grundlage des Selbstorganisationsrechts der Wohnungseigentümer - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gestaltungsspielraum der Wohnungseigentümer i.R.d. Änderung eines Umlageschlüssels nach § 16 Abs. 3 WEG
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wohnungseigentum - Änderung eines Umlageschlüssels: Gestaltungsspielraum!
Kurzfassungen/Presse (6)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Änderung des Umlageschlüssels beim Wohnungseigentum
- info-m.de (Leitsatz)
Instandhaltungsrückstellung: Kann eine Änderung des Verteilungsschlüssels beschlossen werden?
- info-m.de (Leitsatz)
Jahresabrechnung: Gibt es bei einer Rechtsprechungsänderung Vertrauensschutz?
- info-m.de (Leitsatz)
Kostenverteilung: Bedürfen Änderungen eines sachlichen Grundes?
- info-m.de (Leitsatz)
Kostenverteilung: Darf eine Änderung Rückwirkungen haben?
- lto.de (Kurzinformation)
Beschluss über rückwirkende Umstellung des Verteilungsschlüssels für Betriebskosten zulässig, sofern vorangegangener Wirtschaftsplan ungültig
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Änderung des Verteilerschlüssels für die Betriebskosten: Weiter Gestaltungsspielraum! (IMR 2011, 285)
Verfahrensgang
- AG Koblenz, 24.11.2009 - 133 C 2101/09
- LG Koblenz, 13.07.2010 - 2 S 79/09
- BGH, 01.04.2011 - V ZR 162/10
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2011, 2202
- MDR 2011, 781
- NZM 2011, 514
- WM 2011, 1295
- IMR 2011, 285
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 16.09.2011 - V ZR 3/11
Wohnungseigentum - Änderung eines Umlageschlüssels: Gestaltungsspielraum!
Sie dürfen jeden Maßstab wählen, der den Interessen der Gemeinschaft und der einzelnen Wohnungseigentümer angemessen ist und insbesondere nicht zu einer ungerechtfertigten Benachteiligung Einzelner führt (Bestätigung von BGH, IMR 2011, 285).Die von dem Berufungsgericht aufgeworfene Frage, ob eine Änderung des Verteilungsschlüssels gemäß § 16 Abs. 3 WEG eines sachlichen Grundes bedarf oder ob lediglich eine Missbrauchskontrolle stattfindet, hat der Senat mit Urteil vom 1. April 2011 (V ZR 162/10, NJW 2011, 2202) geklärt.
Unter der Geltung des nunmehrigen § 16 Abs. 3 WEG bedeutet dies jedoch nur, dass sowohl das "Ob" als auch das "Wie" der Änderung nicht willkürlich sein dürfen (Senat, Urteil vom 1. April 2011 - V ZR 162/10, NJW 2011, 2202, 2203).
- BGH, 10.06.2011 - V ZR 2/10
Wohnungseigentum - Änderung eines Kostenverteilungsschlüssels
Er hat jedoch bereits entschieden, dass dies unter der Geltung des jetzigen Rechts nur noch bedeutet, dass sowohl das "Ob" als auch das "Wie" der Änderung nicht willkürlich sein dürfen und dass es sich hierbei um einen rechtlichen Gesichtspunkt handelt, der bei der Beantwortung der Frage zu berücksichtigen ist, ob die beschlossene Änderung den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Verwaltung entspricht (Urteil vom 1. April 2011 - V ZR 162/10, juris Rn. 8 f.).Da der Bezugspunkt der qualifizierten Mehrheit nicht konkretisiert wird, ist die Klausel vor dem Hintergrund der mit baulichen Veränderungen typischerweise einhergehenden erheblichen finanziellen Folgen nächstliegend dahin auszulegen, dass die Abänderung eine 2/3-Mehrheit aller und nicht nur der in der Versammlung anwesenden Wohnungseigentümer erfordert (vgl. Senat, Urteil vom 1. April 2011 - V ZR 162/10, aaO).
- BGH, 11.05.2012 - V ZR 193/11
Wohnungseigentum - Folgen fehlerhafter Verteilung einzelner Kostenpositionen?
Auch insoweit gilt bei Zugrundelegung eines fehlerhaften Verteilungsschlüssels, dass sich die unzutreffende Kostenverteilung in der Regel nur auf die davon betroffenen Positionen auswirkt (…Spielbauer/Then, aaO, § 28 Rn. 18; vgl. auch Senat, Urteil vom 1. April 2011 - V ZR 162/10, WM 2011, 1295, 1297 Rn. 20).
- LG Lüneburg, 06.09.2011 - 9 S 30/11
Wohnungseigentum - Vertrauen auf rechtskräftig beschlossenen Wirtschaftsplan
Nach der Rechtsprechung des BGH können die Wohnungseigentümer aus einem Wirtschaftsplan die berechtigte Erwartung herleiten, der bisherige Verteilungsschlüssel werde jedenfalls nach Ablauf des Abrechnungsjahres nicht mehr geändert (BGH NJW 11, 2202 f). - LG Lüneburg, 10.01.2012 - 5 S 61/11
Wohnungseigentum - Umstellung des Verteilerschlüssels von Einheiten auf Anteile?
Bei der Frage, ob die Neuregelung den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Verwaltung entspricht, ist zu berücksichtigen, dass den Wohnungseigentümern bei Änderungen des Umlageschlüssels nach § 16 Abs. 3 WEG aufgrund ihres Selbstorganisationsrechts ein weiter Gestaltungsspielraum eingeräumt ist (BGH, Urteil vom 01.04.2011, Aktenzeichen V ZR 162/10, zitiert nach juris: Rn. 8).
