Rechtsprechung
| BGH, 01.04.2011 - V ZR 193/10 |
Volltextveröffentlichungen (8)
mehr- Deutsches Notarinstitut
BGB § 906 Abs. 2 S. 2; VVG a. F. § 67; EGVVG Art. 1 Abs. 2; ZPO §§ 562 Abs. 1, 563 Abs. 3
Zur Störereigenschaft i. R. v. nachbarrechtlichen Ausgleichsansprüchen aufgrund eines Reihenhausbrandes - Kanzlei Prof. Schweizer (Volltext/Auszüge)
BGB § 906
Nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch bei Brand - ax-schneider-gruppe.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch gegen einen die beeinträchtigende Nutzungsart des emittierenden Grundstücks bestimmenden Grundstücksnutzers; Nachbarrechtliche Haftung bei fahrlässig verursachter Brandstiftung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Versicherungsrecht - Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch nach Brandschaden
Kurzfassungen/Presse (4)
- bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)
Ausgleichsanspruch für den Gebäudeversicherer des durch einen Brand geschädigten Nachbarn
- info-m.de (Leitsatz)
Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch: Wann haftet der Grundstücksnutzer?
- lp-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)
Ausgleichsanspruch unter Nachbarn bei Brandschaden
- lto.de (Kurzinformation)
Ehefrau eines Hauseigentümers haftet als Störerin für Brandschaden an Nachbarhäusern im Wege eines Ausgleichsanspruchs
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Brandschaden: Haftung gegenüber Nachbarn auch ohne Verschulden! (IMR 2011, 296)
- baustein-verlag.ws
, S. 21 (Entscheidungsbesprechung)
Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch: Wann haftet der Grundstücksnutzer? (RA Henner Zühlke; INFO M 5/2011, 236)
Verfahrensgang
- LG Essen, 19.03.2010 - 11 O 69/10
- OLG Hamm, 02.08.2010 - 5 U 56/10
- BGH, 01.04.2011 - V ZR 193/10
Zeitschriftenfundstellen
- NJW-RR 2011, 739
- NZM 2011, 495
- IMR 2011, 296
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Bamberg, 05.05.2011 - 1 U 122/09
Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch: Brandstiftung als mögliche Schadensursache …
Er setzt daher ebenso wie § 1004 Abs. 1 BGB voraus, dass der Anspruchsgegner als Störer zu qualifizieren ist (…vgl. BGH, NJW 2006, S. 992;… NJW 2008, S. 992; Urteil vom 01.04.2011 - V ZR 193/10 - Umdruck Rn. 6).Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, begründet der bloße Umstand des Eigentums an dem Grundstück, von dem die Einwirkung ausgeht, nicht die Störereigenschaft; die Beeinträchtigung muss zumindest mittelbar auf den Willen des Eigentümers zurückgehen (vgl. BGH…, Urteil vom 23.04.1993 - V ZR 250/92 - juris Rn. 8;… NJW 1999, S. 2896, 2897;… Urteil vom 30.05.2003 - V ZR 37/02 - juris Rn. 13; Urteil vom 01.04.2011, a.a.O. Rn. 12).
Gleiches gilt auch für den Umstand der verantwortlichen Nutzung des Grundstücks, der grundsätzlich ebenfalls einer Haftung analog § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB zugrunde liegen kann (…vgl. BGH, NJW 2009, S. 3787; Urteil vom 01.04.2011, a.a.O. Rn. 8).
Die Frage, ob der Eigentümer oder Nutzer eines Grundstücks für hiervon ausgehende Beeinträchtigungen eines Nachbargrundstücks in Anspruch genommen werden kann, lässt sich nicht begrifflich klären, sondern kann nur in wertender Betrachtung von Fall zu Fall beantwortet werden (…vgl. BGH, NJW 1999, S. 2896, 2897; Urteil vom 01.04.2011, a.a.O.).
Dies ist dann zu bejahen, wenn sich aus der Art der Nutzung des Grundstücks, von dem die Einwirkung ausgeht, eine "Sicherungspflicht", also eine Pflicht zur Verhinderung möglicher Beeinträchtigungen, ergibt (vgl. BGH, Urteil vom 01.04.2011, a.a.O.).
Denn sie beruhen dann nicht auf Umständen, auf die der Anspruchsgegner Einfluss nehmen konnte (…vgl. BGH, NJW 1999, S. 2896, 2897; Urteil vom 01.04.2011, a.a.O. Rn. 16;… OLG Hamm, a.a.O.), sodass es an einer aus der Benutzung des Grundstücks resultierenden Einwirkung fehlt (vgl. BayObLG…, Urteil vom 25.02.2002 - 1Z RR 331/99 - juris Rn. 40).
- OLG Frankfurt, 24.11.2011 - 1 U 160/10
Amtshaftung - Planfeststellung verdrängt nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch!
a) Schuldner des Ausgleichsanspruchs ist nach neuerer ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, welcher der Senat folgt, derjenige, der die Nutzungsart des beeinträchtigenden Grundstücks bestimmt (BGH, Urt. v. 01.04.2010, NJW-RR 2011, 739 [juris Rn. 8]).Von der Frage, wer in diesem Sinn als Nutzer dem Ausgleichsanspruch ausgesetzt ist, ist die Frage zu trennen, bei wem mit welcher Überlegung die Voraussetzungen für die Annahme der Störereigenschaft erfüllt sind (BGH, Urt. v. 01.04.2010, a.a.O., juris Rn. 11).
- OLG Brandenburg, 21.06.2012 - 5 U 77/11
Immobilien - Verjährung des Anspruchs nach § 1004 BGB
Zustandsstörer ist der Eigentümer einer Sache, von der eine Beeinträchtigung ausgeht, nicht schon allein auf Grund seiner Rechtsstellung, sondern nur, wenn die Beeinträchtigung wenigstens mittelbar auf seinen Willen zurückgeht (BGH NJW-RR 2011, 739). - OLG Brandenbrug, 21.06.2012 - 5 U 77/11
Immobilien - Verjährung des Anspruchs nach § 1004 BGB
Zustandsstörer ist der Eigentümer einer Sache, von der eine Beeinträchtigung ausgeht, nicht schon allein auf Grund seiner Rechtsstellung, sondern nur, wenn die Beeinträchtigung wenigstens mittelbar auf seinen Willen zurückgeht (BGH NJW-RR 2011, 739).
