Rechtsprechung
   BGH, 01.06.1989 - 4 StR 135/89   

Volltextveröffentlichungen

Kurzfassungen/Presse (2)

Zeitschriftenfundstellen

  • NStZ 1989, 476



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Wird zitiert von ... (6)  

  • BGH, 24.03.1994 - 4 StR 771/93  

    StGB § 316a Abs. 1

    Die Gefahrenlage wird in erster Linie begründet durch die Beanspruchung des Fahrers infolge des Lenkens eines Kraftfahrzeugs und die damit verbundene Konzentration auf die Verkehrslage und die Fahrzeugbedienung sowie durch die hieraus folgende Erschwerung einer Gegenwehr (vgl. BGHSt 37, 256, 258; 38, 196, 197; BGHR StGB § 316 a Abs. 1 Straßenverkehr 4 jeweils m.w.N.).

    In anderen Entscheidungen, die insbesondere Überfälle auf Taxifahrer oder - im Pkw mitfahrende - Prostituierte betreffen (vgl. BGHSt 5, 280, 282; 6, 82, 84; 13, 27, 30; 18, 170, 171; 33, 378, 380 f; BGHR StGB § 316 a Abs. 1 Straßenverkehr 1, 4; BGH NJW 1971, 765 f; BGH VRS 29, 198), hat der Bundesgerichtshof die Voraussetzungen des § 316 a Abs. 1 StGB auch dann bejaht, wenn der Überfall von einem Fahrzeuginsassen erst nach dem Anhalten des Fahrzeugs begangen wurde.

  • BGH, 14.01.1992 - 5 StR 618/91  

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des

    Diese Gefahrenlage findet sich in erster Linie in der Beanspruchung des Fahrers durch das Lenken eines Kraftfahrzeugs (BGHSt 5, 280, 281; BGHR StGB § 316 a Abs. 1 Straßenverkehr 4), nämlich in der damit verbundenen Konzentration auf die Verkehrslage und die Fahrzeugbedienung sowie in der hieraus folgenden Erschwerung einer Gegenwehr.
  • BGH, 07.05.1996 - 4 StR 185/96  

    StGB § 316a

    Der Senatsentscheidung BGHR StGB § 316 a Abs. 1 Straßenverkehr 4, auf die sich das Landgericht für seine Auffassung beruft, kann Gegenteiliges nicht entnommen werden.
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  • BGH, 08.07.1997 - 4 StR 311/97  

    StGB § 316a

    Diese Gefahrenlage besteht in erster Linie während des Fahrvorganges wegen der Beanspruchung des Kraftfahrers durch das Lenken eines Kraftfahrzeugs; sie ist auch während eines verkehrsbedingten Halts im Verlauf einer noch andauernden Fahrt gegeben und kann sogar während eines sonstigen vorübergehenden Halts vorliegen (vgl. BGHSt 38, 196 f. m.w.N.; BGHR StGB § 316 a Abs. 1 Straßenverkehr 1 und 4).
  • BGH, 27.08.1992 - 4 StR 314/92  

    StPO § 258

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  • BGH, 27.11.1996 - 2 StR 548/96  

    StGB § 316a; StPO § 344

    Die Verurteilung wegen räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer (§ 316 a StGB ) hat keinen Bestand, weil die Angeklagten das Tatopfer erst geraume Zeit mindestens 10 Minuten - nach Beendigung der Fahrt außerhalb seines Pkws überfielen, der Angriff mithin nicht mehr im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit dem Anhalten und Aussteigen stand und daher auch nicht die besondere Beziehung zum Straßenverkehr aufwies, wie sie der Tatbestand voraussetzt (vgl. BGHR StGB § 316 a Abs. 1 Straßenverkehr 4 m.w.N.).
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