Rechtsprechung
| BGH, 01.06.2006 - IX ZR 283/03 |
Volltextveröffentlichungen (6)
mehr- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde; Anforderungen an die Geltendmachung eines Anfechtungstatbestandes
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Verfahrensgang
- LG Essen, 12.12.2001 - 44 O 64/01
- OLG Hamm, 19.09.2003 - 19 U 48/02
- BGH, 01.06.2006 - IX ZR 283/03
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Saarbrücken, 14.06.2007 - 8 U 333/06
Anspruch des Kreditinstituts auf Erstattung des ausgezahlten Nettokreditbetrages …
Einschränkungen erfährt dieser Grundsatz gem. § 242 BGB nur dann, wenn die Bank bei Durchführung und Vertrieb des Objektes ihre Rolle als Kreditgeber überschreitet, dem Anleger z.B. als Partner des Anlagegeschäfts entgegentritt, wenn sie einen zu den allgemeinen wirtschaftlichen Risiken eines solchen Geschäfts hinzutretenden speziellen Gefährdungstatbestand für den Anleger schafft oder dessen Entstehung jedenfalls begünstigt, z.B. das Darlehen auszahlt, obwohl sie weiß, dass das zu finanzierende Vorhaben nicht mehr verwirklicht werden kann, wenn die Bank sich bei der Kreditvergabe in einem schwerwiegenden Interessenkonflikt zu Lasten des Anlegers befindet oder wenn die Bank über spezielle Risiken des Vorhabens einen konkreten Wissensvorsprung hat und dies auch erkennen kann (BGH Urteil vom 20.03.2007 - XI ZR 414/04, juris Tz. 15; Urteil vom 19.12.2006 - XI ZR 192/04 Tz. 27; Urteil vom 26.09.2006 - IX ZR 283/03, juris Tz. 26; Urteil vom 16.05.2006 - XI ZR 6/04, juris Tz. 41; jeweils m. w. N.). - OLG Koblenz, 29.05.2009 - 10 U 505/08
"Schrottimmobilien"
Dies kann aber die Annahme eines institutionellen Zusammenwirkens nicht begründen (BGH, Urteil vom 26. September 2006 - IX ZR 283/03 -).
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