Rechtsprechung
| BGH, 01.06.2012 - V ZR 171/11 |
Volltextveröffentlichungen (7)
mehr- IWW
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
BGB § 199 Abs. 1; WEG § 28 Abs. 2, Abs. 5
Kein doppelter Rechtsgrund zur Zahlung von Wohngeldvorschüssen durch Beschluss über Jahresabrechnung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beginn der dreijährigen Verjährungsfrist für Ansprüche auf Zahlung von Wohngeldvorschüssen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wohnungseigentum - Zahlung von Wohngeldvorschüssen: Wann beginnt Verjährung?
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Verjährung bei Wohngeldvorschüssen
- 123recht.net (Kurzinformation)
Was ist bei einer Verjährung von Hausgeldrückständen zu beachten // Wohnungseigentümer können nicht erneut alte Rückstände "beschließen"
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Kein Neubeginn der Verjährung für Hausgeldvorschüsse durch Jahresabrechnung! (IMR 2012, 330)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Charlottenburg, 01.04.2010 - 74 C 135/09
- LG Berlin, 04.02.2011 - 85 S 116/10
- BGH, 01.06.2012 - V ZR 171/11
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2012, 2797
- NZM 2012, 562
- WM 2013, 657
- IMR 2012, 330
