Rechtsprechung
   BGH, 01.07.2005 - 2 StR 9/05   

Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 66b StGB; § 275a StPO; Art. 103 Abs. 2 GG; Art. 5 Abs. 1 EMRK
    Entscheidung über die nachträgliche Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Zeitpunkt der Anordnung; Zeitpunkt der Mitteilung; Rechtsmittel; Erkennbarkeit von Tatsachen); Rückwirkungsverbot; Recht auf Freiheit und Sicherheit [redaktioneller Hinweis].

  • lexetius.com

    StGB § 66 b Abs. 1; StPO § 275 a

  • openjur.de
mehr

Kurzfassungen/Presse (5)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Ablehnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung aufgehoben

  • 123recht.net (Pressemeldung, 1.7.2005)

    Anordnung von Sicherungsverwahrung auch nach Strafverbüßung möglich // Rechtsprechung zu gefährlichen Straftätern ergänzt

  • wkdis.de (Pressemitteilung)

    Ablehnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung aufgehoben

mehr
  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Ablehnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung aufgehoben

  • nomos.de , S. 5 (Kurzinformation)

    Ablehnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung aufgehoben

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Anmerkung zum Urteil des BGH vom 01.07.2005, Az.: 2 StR 9/05 und vom 08.07.2005, Az.: 2 StR 120/05 (Sicherungsverwahrung nach Haftentlassung/Einbeziehung "verbrauchter" Einzelstrafen - Vorbehalt der Sicherungsverwahrung)" von Prof. Dr. Joachim Renzikowski, original erschienen in: NStZ 2006, 280 - 284.

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHSt 50, 180
  • NJW 2005, 3078
  • NStZ 2005, 684
  • NStZ 2006, 278 (Ls.)
  • StV 2005, 549
  • JR 2006, 36



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (36)  

  • BVerfG, 23.08.2006 - 2 BvR 226/06  

    Verfassungsmäßigkeit der nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung (kein

    Die Rechtsprechung hat dies dahin konkretisiert, dass die Tatsachen dem letztinstanzlich zuständigen Gericht im Ausgangsverfahren auch nicht bei pflichtgemäßer Wahrnehmung seiner Aufklärungspflichten hätten bekannt werden können (vgl. BGH, 1 StR 37/05 vom 11. Mai 2005, veröffentlicht NJW 2005, S. 2022 ; BGH, 2 StR 9/05 vom 1. Juli 2005, veröffentlicht NJW 2005, S. 3078 ; BGH, 4 StR 483/05 vom 9. November 2005, veröffentlicht NJW 2006, S. 384 ; BGH, 2 StR 272/05 vom 25. November 2005, veröffentlicht NJW 2006, S. 531 ; BGH, 4 StR 485/05 vom 12. Januar 2006, veröffentlich NStZ 2006, S. 276 ; BGH, 2 StR 598/05 vom 3. Februar 2006, Absatz-Nr. 13; BGH, 2 StR 4/06 vom 15. Februar 2006, Absatz-Nr. 15; BGH, 5 StR 552/05 vom 22. Februar 2006, veröffentlicht NStZ-RR 2006, S. 172; BGH, 1 StR 476/05 vom 23. März 2006, Absatz-Nr. 18, 22).

    Damit wird sichergestellt, dass durch die Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung nicht Versäumnisse der Strafverfolgungsbehörden im Ausgangsverfahren zu Lasten des Verurteilten im Nachhinein korrigiert werden (vgl. BGH, 1 StR 37/05 vom 11. Mai 2005, veröffentlicht NJW 2005, S. 2022 ; BGH, 2 StR 9/05 vom 1. Juli 2005, veröffentlicht NJW 2005, S. 3078 ; BGH, 2 StR 272/05 vom 25. November 2005, veröffentlicht NJW 2006, S. 531 ; BGH, 4 StR 485/05 vom 12. Januar 2006, veröffentlicht NStZ 2006, S. 276 ; BGH, 5 StR 552/05 vom 22. Februar 2006, veröffentlicht NStZ-RR 2006, S. 172 ; BGH, 5 StR 585/05 vom 22. Februar 2006, veröffentlicht NJW 2006, S. 1442 ).

  • BGH, 25.11.2005 - 2 StR 272/05  

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung (Antrag; Begründungserfordernis; neue

    aa) Aus § 275a StPO wird das Bestreben deutlich, dem verfassungsrechtlich gebotenen Vertrauensschutz (Art. 2 Abs. 2 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG) des Verurteilten Rechnung zu tragen (vgl. Senatsurteil vom 1. Juli 2005 - 2 StR 9/05 -, NJW 2005, 3078, zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen).

    Ist der Verurteilte aus der Strafhaft entlassen, ohne dass eine Antragstellung erfolgt ist, kann keine Anordnung der nachträglichen Sicherungsverfahren mehr erfolgen (Senatsurteil vom 1. Juli 2005, NJW 2005, 3078).

    Das Verfahren nach § 66b StGB dient auch nicht der Korrektur rechtsfehlerhafter früherer Entscheidungen, die von der Staatsanwaltschaft nicht beanstandet wurden (BGH StV 2005, 388 = NStZ 2005, 561 mit Anm. Ullenbruch = StraFo 2005, 300 mit Anm. Böhm; Senatsurteil vom 1. Juli 2005 2 StR 9/05 , NJW 2005, 3078, zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen).

  • BGH, 22.02.2006 - 5 StR 585/05  

    Voraussetzungen der nachträglichen Sicherungsverwahrung (neue Tatsachen: Vorrang

    Die damals gültigen Beschränkungen für die Verhängung von Sicherungsverwahrung bei Anlasstaten im Beitrittsgebiet durch Art. 1a Abs. 1 EGStGB a. F. gelten nicht mehr; es besteht auch keine einschränkende Übergangsregelung für Altfälle mehr (vgl. auch BGH, Urteil vom 1. Juli 2005 - 2 StR 9/05, zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen, NStZ 2005, 684, 685).

    Umstände, die schon für den früheren Tatrichter erkennbar waren, die er aber nicht erkannt hat, scheiden als neue Tatsachen aus (BGH NStZ 2005, 561, 562 m. Anm. Ullenbruch; BGH NStZ 2005, 684, 686).

    Die bloße neue (abweichende) Bewertung von bereits bei der Anlassverurteilung bekannten oder erkennbaren Tatsachen - insbesondere eine abweichende psychiatrische Diagnose auf bekannter Tatsachengrundlage - stellt keine "neue" Tatsache dar (vgl. BGH NStZ 2005, 684, 686; BGH StV 2006, 66, 67; BGH, Urteile vom 19. Januar 2006 - 4 StR 222/05 sowie 393/05; Tröndle/Fischer aaO § 66b Rdn. 14).

    cc) Entscheidender Zeitpunkt für die Frage der Neuheit derartiger Tatsachen ist nicht stets die letzte Tatsachenentscheidung bei der Anlassverurteilung (vgl. BGH NStZ 2005, 684, 686; BGH, Beschluss vom 12. Januar 2006 - 4 StR 485/05), sondern bei weiteren Verurteilungen die letzte Tatsachenverhandlung, in der eine Entscheidung über die primäre Anordnung von Sicherungsverwahrung hätte erfolgen können (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2005, 106 m. Anm. Eisenberg StV 2005, 345; a. A. OLG Brandenburg NStZ 2005, 272, 275; Veh NStZ 2005, 307, 309 ff.).

mehr
  • BGH, 15.04.2008 - 5 StR 431/07  

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung (neue Tatsachen); Rechtsstaatsprinzip;

    Allerdings hat das Landgericht nicht die für die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung nach § 66b Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 StGB erforderlichen neuen Tatsachen angenommen, die erst nach der Anlassverurteilung entstanden sind oder vom Richter des Ausgangsverfahrens nicht erkannt werden konnten und auf eine erhebliche Gefährlichkeit hinweisen ( BGHSt 50, 180, 188; 50, 275, 278; 50, 373, 378; BGH NStZ-RR 2007, 370, 371).

    Es ist in der Rechtsprechung schon grundsätzlich entschieden, dass die in § 66b StGB vorgesehene tatbestandliche Rückanknüpfung (unechte Rückwirkung) für den Fall, dass die Anlasstat vor dem Inkrafttreten dieser Norm begangen worden war, bei enger Begrenzung des Anwendungsbereichs verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist ( BVerfGE 109, 190, 236; BVerfG - Kammer - NJW 2006, 3483, 3484; BGHSt 50, 121, 124; 50, 180, 185).

  • BVerfG, 22.10.2008 - 2 BvR 749/08  

    Freiheit der Person (Unterbringungsbefehl; nachträgliche Sicherungsverwahrung bei

    Zudem kommt die Verhängung nachträglicher Sicherungsverwahrung nach § 275a StPO in der Auslegung des Bundesgerichtshofs nur dann in Betracht, wenn der Antrag der Staatsanwaltschaft vor der Haftentlassung gestellt und dem Verurteilten vor dem Ende des Strafvollzugs mitgeteilt wurde, dass die Staatsanwaltschaft prüft, ob die nachträgliche Anordnung der Maßregel in Betracht kommt ( BGHSt 50, 180 ).
  • BGH, 14.07.2011 - 4 StR 16/11  

    Nachträgliche Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (erforderliche

    Sind Verhandlung und Verkündung in einem solchen Fall entgegen dem Gesetz unterblieben, handelt es sich für die Frage der Anfechtbarkeit dennoch um ein Urteil ( BGHSt 50, 180, 186; 55, 62, 63 f.).

    Die vollständige Verbüßung der Strafe und die Haftentlassung des Verurteilten stehen der Fortsetzung des Verfahrens nicht entgegen (vgl. BGHSt 50, 180, 181 f.).

    Sind Verhandlung und Verkündung in einem solchen Fall entgegen dem Gesetz unterblieben, handelt es sich für die Frage der Anfechtbarkeit dennoch um ein Urteil (BGH, Urteil vom 1. Juli 2005 - 2 StR 9/05, BGHSt 50, 180, 186; Beschluss vom 17. Februar 2010 - 2 StR 524/09, BGHSt 55, 62, 63 f.; vgl. weiter BGH, Beschlüsse vom 20. Dezember 1955 - 5 StR 363/55, BGHSt 8, 383, 384, und vom 30. Oktober 1973 - 5 StR 496/73, BGHSt 25, 242, 243, zu "Urteilen", die verfahrensrechtlich Beschlüsse waren).

    Die vollständige Verbüßung der Strafe und die Haftentlassung des Verurteilten stehen der Fortsetzung des Verfahrens nicht entgegen (vgl. BGH, Urteil vom 1. Juli 2005 - 2 StR 9/05, BGHSt 50, 180, 181 f.).

  • BGH, 09.11.2005 - 4 StR 483/05  

    Eingangserfordernis der "neuen Tatsache" bei der nachträglichen

    aa) "Neue Tatsachen" im Sinne des § 66 b StGB sind zunächst nur solche, die nach der letzten Verhandlung in der Tatsacheninstanz und vor Ende des Vollzugs der verhängten Freiheitsstrafe bekannt oder erkennbar geworden sind (vgl. BGH NJW 2005, 3078, 3080; NStZ 2005, 561, 562).
  • BGH, 12.01.2006 - 4 StR 485/05  

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung (neue Tatsache: kombinierte

    "Neue Tatsachen" im Sinne des § 66 b StGB sind nur solche, die nach der letzten Verhandlung in der Tatsacheninstanz und vor Ende des Vollzugs der verhängten Freiheitsstrafe bekannt oder erkennbar geworden sind (vgl. BGH NJW 2005, 3078, 3080; NStZ 2005, 561, 562).

    aa) "Neue Tatsachen" im Sinne des § 66 b StGB sind zunächst nur solche, die nach der letzten Verhandlung in der Tatsacheninstanz und vor Ende des Vollzugs der verhängten Freiheitsstrafe bekannt oder erkennbar geworden sind (vgl. BGH NJW 2005, 3078, 3080; NStZ 2005, 561, 562).

  • LG Bonn, 14.07.2010 - 27 Ks 1/10  

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung, Unterbringungsbefehl, EGMR, Folgenabwägung,

    Dementgegen bestehen nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verfassungsrechtliche Bedenken an der Gültigkeit der zugrunde liegenden Vorschrift des § 66b StGB sowie auch deren Anwendbarkeit auf Vorgänge, die vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung vom 23.07.2004 abgeurteilt worden sind, nicht (BVerfG NJW 2006, 3483, 3484; so auch noch BGH NStZ 2005, 684, 685).

    Neu und damit für die Anordnung berücksichtigungsfähig sind in diesem Sinne dabei allein solche Tatsachen, die gerade im Zeitraum nach der letzten Verhandlung in der Tatsacheninstanz und vor Ende des Vollzugs der verhängten Freiheitsstrafe bekannt werden oder erkennbar geworden sind (BGH, Beschluss vom 12.05.2010, Az. 2 StR 171/10; BGH NJW 2005, 3078, 3080; OLG Frankfurt a.M . NStZ-RR 2005, 106, 107; vgl. BT-Drs. 15/2887, S. 10, 12).

    Dabei beurteilt sich die Erkennbarkeit der Tatsachen danach, ob diese dem erkennenden Gericht im Ausgangsverfahren nicht bei pflichtgemäßer Wahrnehmung seiner Aufklärungspflichten hätten bekannt werden können (BGH, Beschluss vom 12.05.2010, Az. 2 StR 171/10; BGH StV 2008, 636, 638; NJW 2006, 384, 385; NJW 2005, 2022, 2023; NJW 2005, 3078, 3080).

    Entscheidend ist vielmehr, ob die der Um- bzw. Neubewertung zugrunde liegenden Anknüpfungstatsachen im Zeitpunkt der Aburteilung bereits vorlagen oder erkennbar waren (BGH, Beschluss vom 12.05.2010, Az. 2 StR 171/10; BGH StV 2008, 636, 638; BGH NJW 2005, 3078, 3080; OLG München StV 2010, 193).

  • BGH, 25.07.2006 - 1 StR 274/06  

    Anordnung von nachträglicher Sicherungsverwahrung (keine neue Tatsache bei

    Entscheidend ist vielmehr allein, ob die dieser Einschätzung zugrunde liegenden Anknüpfungstatsachen im Zeitpunkt der Aburteilung bereits vorlagen oder erkennbar waren (vgl. BGHSt 50, 180 [187]; BGHSt 50, 275 [278]; BGH NJW 2006, 1442 [1444]; BGH NStZ 2006, 155 [156, 12 Rdn. 3]).

    Entscheidend ist vielmehr allein, ob die dieser Einschätzung zugrunde liegenden Anknüpfungstatsachen im Zeitpunkt der Aburteilung bereits vorlagen oder erkennbar waren (vgl. BGHSt 50, 180 [187]; BGHSt 50, 275 [278]; BGH NJW 2006, 1442 [1444]; BGH NStZ 2006, 155 [156, 12 Rdn. 3]; BGH NStZ 2006, 276 [278, Rdn. 15]; BGH, Beschluss vom 11. Juli 2006 - 5 StR 125/06 - Rdn. 9).

  • BGH, 15.02.2006 - 2 StR 4/06  

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung ("neue" Tatsache: Erkennbarkeit für den ersten

  • BGH, 09.01.2007 - 1 StR 605/06  

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung (neue Tatsache: im Strafvollzug aufgetretene

  • BGH, 22.04.2009 - 2 StR 21/09  

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung (neue Tatsache; Anwendung auf

  • BGH, 22.02.2006 - 5 StR 552/05  

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung (neue Tatsache; Erkennbarkeit;

  • BGH, 19.10.2007 - 3 StR 378/07  

    Nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung (neue Tatsachen);

  • BGH, 11.07.2006 - 5 StR 125/06  

    Anordnung der Unterbringung in der nachträglichen Sicherungsverwahrung (neue

  • BGH, 21.12.2006 - 3 StR 396/06  

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung (Urteilsgründe; neue Tatsache);

  • BGH, 23.03.2006 - 1 StR 476/05  

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung (einschränkende Auslegung der neuen Tatsache;

  • BGH, 27.10.2009 - 5 StR 296/09  

    Nachträgliche Unterbringung in der Sicherungsverwahrung; Symptomtaten;

  • BGH, 12.01.2010 - 3 StR 439/09  

    Die nachträgliche Sicherungsverwahrung dient nicht der Korrektur früherer,

  • BGH, 12.09.2007 - 1 StR 391/07  

    Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung (neue Tatsache:

  • BGH, 26.05.2010 - 2 StR 263/10  

    Einstellung eines Verfahrens über die nachträgliche Anordnung der

  • BGH, 11.07.2006 - 5 StR 113/06  

    Anordnung der Unterbringung in der nachträglichen Sicherungsverwahrung (neue

  • BGH, 17.02.2010 - 2 StR 524/09  

    Tenorierung beim Auffangrechtserwerb (Rückgewinnungshilfe; Aufnahme in die

  • BGH, 10.08.2011 - 2 StR 211/11  

    Rechtsfehlerfreie Ablehnung der nachträglichen Unterbringung in der

  • OLG Frankfurt, 02.12.2005 - 3 Ws 972/05  

    Strafverfahren: Zuständigkeit für nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit

  • BGH, 06.12.2005 - 1 StR 441/05  

    Nachträgliche Unterbringung des Betroffenen in Sicherungsverwahrung (Entscheidung

  • BGH, 24.03.2006 - 1 StR 27/06  

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung (neue Tatsache: Wahnvorstellungen

  • OLG Rostock, 07.12.2005 - I Ws 408/05  
  • BGH, 19.01.2006 - 4 StR 393/05  

    Nachträgliche Unterbringung des Verurteilten in der Sicherungsverwahrung bei

  • OLG Karlsruhe, 10.02.2009 - 2 Ws 19/09  

    Voraussetzungen für die Anordnung nachträglicher Sicherungsverwahrung nach

  • OLG Frankfurt, 02.12.2005 - 3 Ws 1021/05  

    Observation; Telefonüberwachung; Rechtswidrigkeit; Anordnung; Vollziehung

  • OLG Hamm, 29.05.2008 - 4 Ws 143/08  

    Sicherungsverwahrung; nachträgliche; Antrag; Anforderungen; Begründung

  • BGH, 03.02.2011 - 4 StR 16/11  

    Ablehnung der Eröffnung des Verfahrens zur Anordnung der nachträglichen

  • OLG Saarbrücken, 04.07.2007 - 1 Ws 137/07  

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung: Voraussetzungen und Zweck eines

  • OLG Celle, 21.02.2012 - 1 Ws 59/12  

    Zuständigkeit des Schwurgerichts bei Tötungsdelikt im Vollrausch

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht