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   BGH, 01.08.1995 - 1 StR 275/95   

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)

Zeitschriftenfundstellen

  • StV 1995, 585



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Wird zitiert von ... (7)  

  • BGH, 21.06.2007 - 4 StR 99/07  

    Strafrecht - Mitarbeit eines Landesamtsangestellten bei GmbH

    Die Verjährung dürfte erstmals durch die Anordnung der Beschuldigtenvernehmung vom 28. April 2003 (Bl. 675 d.A.) unterbrochen worden sein, weil sich die Durchsuchungsbeschlüsse vom 6. Juni 2001 (Bl. 130 d.A.) und vom 28. Januar 2003 (Bl. 662 d.A.) nicht auf den Angeklagten bezogen (vgl. BGH StV 1995, 585).
  • BGH, 08.05.2003 - 4 StR 550/02  

    Untreue (Nachteil; Vermögensbetreuungspflicht; Beihilfe bei kollusivem

    Diese Frage ist hier jedoch ohne Belang, da dem Eintritt einer absoluten Verjährung (§ 78 c Abs. 3 Satz 2 und 3 StGB) mit Eröffnung des Hauptverfahrens am 7. August 2001 das Ruhen der Verjährung gemäß § 78 b Abs. 4 StGB entgegen stand (vgl. BGHR StGB § 78 b Abs. 4 Strafdrohung 1).
  • BGH, 06.03.2007 - KRB 1/07  

    Unterbrechungswirkung eines allgemein gehaltenen Durchsuchungsbeschlusses

    b) Ein Durchsuchungsbeschluss unterbricht nach § 33 Abs. 1 Nr. 4 OWiG nur dann die Verjährung gegen einen Tatverdächtigen, wenn er sich auf diesen Tatverdächtigen bezieht (BGH, Beschl. v. 1.8.1995 - 1 StR 275/95, StV 1995, 585).
mehr
  • BGH, 27.05.2003 - 4 StR 142/03  

    Verjährungsunterbrechung nur bei ordnungsgemäßem Durchsuchungsbefehl

    Dabei ist es hier zwar unerheblich, daß sich die Beschlüsse auf Durchsuchungen bei Dritten bezogen (BGHR StGB § 78 c Abs. 4 Bezug 1), doch erfassen sie schon der Zielrichtung des Antrages der Staatsanwaltschaft nach jedenfalls nicht den Fall II 11 (Gewährung eines Gutscheins der Firma IKEA an die Zeugin S. ).
  • BGH, 08.02.2011 - 1 StR 490/10  

    Ruhensvorschrift des § 78b Abs. 4 StGB (Bewertung der Tat in der Anklage

    c) Aus dem Beschluss des Senats vom 1. August 1995 (1 StR 275/95, BGHR StGB § 78b Abs. 4 Strafdrohung 1) ergibt sich nichts Gegenteiliges.
  • BGH, 03.05.2011 - 3 StR 33/11  

    Unterbrechung der Verjährung (Untersuchungshandlung gegenüber Mitbeschuldigten;

    Sogar eine Maßnahme, die ausschließlich nicht tatverdächtige Dritte unmittelbar betrifft, ist daher grundsätzlich geeignet, die Verjährung gegenüber einem Beschuldigten zu unterbrechen (BGH, Beschluss vom 1. August 1995 - 1 StR 275/95, StV 1995, 585).
  • OLG Braunschweig, 26.10.2000 - 1 U 19/00  

    Schadensersatzansprüche gegen einen Rechtsanwalt wegen unrichtiger Auskunft über

    Dies ergibt sich schon aus dem Wortlaut der Vorschrift des § 78 b Abs. 4 StGB und ist in Rechtsprechung und Literatur anerkannt (BGH StV 1995, 585, 586 = BGHR StGB § 78 b Abs. 4 - Strafdrohung 1 - OLG Koblenz NStZ-RR 1996, 229 ; Jähnke in Leipziger Kommentar zum StGB , 11. Aufl., § 78 b Rdnr. 19; Stree in Schönke/Schröder, StGB , 25. Aufl. 1997, § 78 b Rdnr. 14; Tröndle/Fischer, StGB , 49. Aufl. 1999, § 78 b Rdnr. 12).
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