Rechtsprechung
| BGH, 01.08.2000 - 5 StR 624/99 |
Verschleierungssystem der WestLB
§ 370 AO, § 27 StGB, Strafbarkeit eines Wertpapierberaters bei einer Sparkasse wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung, Voraussetzungen der Beihilfestrafbarkeit für berufstypische "neutrale" Handlungen;
§ 257 StGB, § 369 Abs. 1 Nr. 4 AO, Sicherungsabsicht (hier verneint);
§ 59 StGB (Voraussetzungen hier verneint), Wegfall des Vorbehalts durch Revisionsentscheidung, § 354 Abs. 1 StPO
Volltextveröffentlichungen (16)
- HRR Strafrecht
§ 27 StGB; § 370 AO; § 16 Abs. 1 Satz 1 StGB; § 257 Abs. 1 StGB; § 59 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Nr. 3 StGB
Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch Mitarbeiter von Geldinstituten in Form des Kapitaltransfers ins Ausland; Sog. neutrale oder berufstypische Handlungen; Professionelle Adäquanz; Beihilfevorsatz; Objektive Zurechnung bei der Beihilfe; Kausalität der Beihilfe; Hilfeleisten; Psychische Beihilfe bei fest entschlossenen Haupttätern; Vortat und unmittelbarer Vermögensvorteil bei der Begünstigung; Strafzumessung; Gerechter Schuldausgleich; Verwarnung mit Strafvorbehalt - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Simons & Moll-Simons
- Alpmann Schmidt
- IWW
- rws-verlag.de
Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch Bankmitarbeiter bei anonymem Kapitaltransfer ins Ausland
- NWB SteuerXpert START
AO § 370; StGB § 27
Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch Mitarbeiter von Geldinstituten in Form des anonymen Kapitaltransfers ins Ausland - riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch Kapitaltransfer ins Ausland
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch Bankangestellte
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Beihilfe von Bankmitarbeitern zur Steuerhinterziehung
- Betriebs-Berater
Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch Kapitaltransfer ins Ausland
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch Bankmitarbeiter bei anonymem Kapitaltransfer ins Ausland
Kurzfassungen/Presse (3)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Anonymer Kapitaltransfer ins Ausland durch Bankmitarbeiter als Beihilfe zur Steuerhinterziehung strafbar
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Anonymer Kapitaltransfer ins Ausland durch Bankmitarbeiter als Beihilfe zur Steuerhinterziehung strafbar
- zbb-online.com (Leitsatz)
StGB § 27; AO § 370
Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch Bankmitarbeiter bei Kapitaltransfer ins Ausland
Besprechungen u.ä. (2)
- Lehrstuhl für Strafrecht Prof. Marxen
(Entscheidungsanalyse, insb. für Studienzwecke)
Kapitalflucht-Fall
§ 370 AO; § 27 StGB
Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch einen Sparkassen-Mitarbeiter; Einschränkung der Strafbarkeit auf Grund beruflicher Adäquanz - EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)
Keine Anwendung der Verbraucherkreditrichtlinie auf Bürgschaften ("Berliner Kindl Brauerei AG/Andreas Siepert")
Sonstiges
- wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Zusammenfassung von "Die Haftung der Banken für von Kunden hinterzogene Steuern" von RA Dr. Christian Pelz, original erschienen in: WM 2003, 1661 - 1667.
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 46, 107
- NJW 2000, 3010
- ZIP 2000, 1828
- StV 2000, 492
- WM 2000, 1745
- BB 2000, 2240
- BB 2001, 136
- BStBl II 2001, 79
- BStBl II 2002, 79
- JR 2001, 381
Wird zitiert von ... (94)
- BGH, 02.12.2008 - 1 StR 416/08
Strafrecht - "Schwarzarbeit" am Bau: Drastische Strafen wg. Steuerhinterziehung!
Das durch § 370 AO geschützte Rechtsgut ist die Sicherung des staatlichen Steueranspruchs, d.h. des rechtzeitigen und vollständigen Steueraufkommens (vgl. BGHSt 36, 100, 102; 40, 109, 111; 41, 1, 5; 46, 107, 120). - BGH, 21.12.2005 - 3 StR 470/04
Strafrecht - Nachträgliche Anerkennungsprämie für AG-Vorstandsmitglied: Untreue?
Die von der Rechtsprechung hierzu entwickelten Grundsätze (vgl. BGHSt 46, 107, 109 ff., 112 f.;… BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 20, § 266 Abs. 1 Beihilfe 3) tragen dem Umstand Rechnung, dass äußerlich neutrale berufsübliche Verhaltensweisen von Dritten zur Begehung einer Straftat ausgenutzt werden können.Zielt das Handeln des Haupttäters dagegen ausschließlich auf eine strafbare Handlung und weiß dies der Hilfeleistende, so ist sein Tatbeitrag als Beihilfe zu werten, weil dann sein Tun den "Alltagscharakter" verliert, als Solidarisierung mit dem Täter zu deuten ist und deshalb auch nicht mehr als sozialadäquat angesehen werden kann (vgl. BGHSt 46, 107, 112).
- BGH, 16.11.2006 - 3 StR 139/06
Fall Motassadeq (11. September); Rügepräklusion (Entscheidung des Gerichts; …
Nach ständiger Rechtsprechung (etwa BGHSt 46, 107, 109 = BGH 5 StR 624/99 - Urteil vom 1. August 2000; BGH NStZ 2004, 499, 500 = BGH 4 StR 533/03 - Urteil vom 18. März 2004) ist als Hilfeleistung in diesem Sinne grundsätzlich jede Handlung anzusehen, die die Herbeiführung des Taterfolges durch den Haupttäter objektiv fördert oder erleichtert.Nach ständiger Rechtsprechung (etwa BGHSt 46, 107, 109; BGH NJW 2001, 2409, 2410; NStZ 2004, 499, 500;… vgl. die weiteren Nachweise bei Cramer/Heine in Schönke/Schröder, aaO § 27 Rdn. 8;… Roxin in LK 11. Aufl. § 27 Rdn. 1 Fn. 1) ist als Hilfeleistung in diesem Sinne grundsätzlich jede Handlung anzusehen, die die Herbeiführung des Taterfolges durch den Haupttäter objektiv fördert oder erleichtert; dass sie für den Eintritt dieses Erfolges in seinem konkreten Gepräge in irgendeiner Weise kausal wird, ist nicht erforderlich.
Nach alledem ist es entgegen der Auffassung des Oberlandesgerichts auch nicht erheblich, dass der Angeklagte seine Unterstützungshandlungen schon längere Zeit vor der Begehung der Haupttaten in deren Vorbereitungsphase vorgenommen hatte (vgl. BGHSt 2, 344, 345 f.; 42, 332, 335; 46, 107, 115; BGH NJW 1985, 1035, 1036).
- BGH, 18.06.2003 - 5 StR 489/02
Strafrecht - Strafbarkeit eines Bauinvestors wegen Untreue
Als Hilfeleistung im Sinne des § 27 StGB ist grundsätzlich jede Handlung anzusehen, welche die Herbeiführung des Taterfolgs des Haupttäters objektiv fördert, ohne dass sie für den Erfolg selbst ursächlich sein muss (st. Rspr.; vgl. nur BGHSt 46, 107, 109 m. w. N.).Weiß der Hilfeleistende dagegen nicht, wie der von ihm geleistete Beitrag vom Haupttäter verwendet wird, hält er es lediglich für möglich, dass sein Tun zur Begehung einer Straftat genutzt wird, so ist sein Handeln regelmäßig noch nicht als strafbare Beihilfehandlung zu beurteilen, es sei denn, das von ihm erkannte Risiko strafbaren Verhaltens des von ihm Unterstützten war derart hoch, dass er sich mit seiner Hilfeleistung "die Förderung eines erkennbar tatgeneigten Täters angelegen sein" ließ ( BGHSt 46, 107, 112;… BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 20).
Als Hilfeleistung im Sinne des § 27 StGB ist dabei grundsätzlich jede Handlung anzusehen, welche die Herbeiführung des Taterfolgs des Haupttäters objektiv fördert, ohne daß sie für den Erfolg selbst ursächlich sein muß (st. Rspr.; vgl. nur BGHSt 46, 107, 109 m. w. N.).
Weiß der Hilfeleistende dagegen nicht, wie der von ihm geleistete Beitrag vom Haupttäter verwendet wird, hält er es lediglich für möglich, daß sein Tun zur Begehung einer Straftat genutzt wird, so ist sein Handeln regelmäßig noch nicht als strafbare Beihilfehandlung zu beurteilen, es sei denn, das von ihm erkannte Risiko strafbaren Verhaltens des von ihm Unterstützten war derart hoch, daß er sich mit seiner Hilfeleistung "die Förderung eines erkennbar tatgeneigten Täters angelegen sein" ließ ( BGHSt 46, 107, 112;… BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 20).
- BGH, 20.03.2002 - 5 StR 448/01
Verurteilung ehemaliger Präsidiumsmitglieder des Fußballvereins Eintracht …
Als Hilfeleistung im Sinne des § 27 StGB ist grundsätzlich jede Handlung anzusehen, welche die Herbeiführung des Taterfolges des Haupttäters objektiv fördert (vgl. BGHSt 42, 135, 136), ohne daß sie für den Erfolg selbst ursächlich sein muß (st. Rspr., vgl. nur BGHSt 46, 107, 109).Als Hilfeleistung im Sinne des § 27 StGB ist grundsätzlich jede Handlung anzusehen, welche die Herbeiführung des Taterfolges des Haupttäters objektiv fördert (vgl. BGHSt 42, 135, 136), ohne daß sie für den Erfolg selbst ursächlich sein muß (st. Rspr., vgl. nur BGHSt 46, 107, 109).
Einer Strafbarkeit der Angeklagten wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung steht nicht entgegen, daß eine Gehaltszahlung des Arbeitgebers an einen Arbeitnehmer eine objektiv "neutrale" Handlung ist (vgl. hierzu BGHSt 46, 107, 112;… BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 3, 20), die grundsätzlich keine Beihilfe zur Einkommensteuerhinterziehung des Arbeitnehmers darstellt.
- BGH, 08.03.2001 - 4 StR 453/00
Beihilfe; Hilfeleisten; Neutrale Handlungen; Totschlag; Kausalität; Beihilfe zur …
b) Als Hilfeleistung im Sinne des § 27 StGB ist grundsätzlich jede Handlung anzusehen, welche die Herbeiführung des Taterfolges durch den Täter in irgendeiner Weise objektiv gefördert hat (vgl. BGHSt 42, 135, 136; BGH StV 1981, 72, 73; 2000, 492, 493), ohne daß sie für den Erfolg ursächlich gewesen sein muß (…st. Rspr., vgl. nur BGHR StGB § 27 Abs. 1 Vorsatz 8; BGH StV 2000, 492, 493 jeweils m.w.N.).Die Hilfeleistung muß auch nicht zur Ausführung der Tat selbst geleistet werden, es genügt schon die Unterstützung bei einer vorbereitenden Handlung ( BGHSt 28, 346, 348; BGH StV 2000, 492, 495 m.w. N.).
So stellt beispielsweise nicht jede Mitwirkung eines Arbeitnehmers beim Umsatz in Kenntnis der diesem nachfolgenden Umsatzsteuerhinterziehung durch den Steuerpflichtigen (…vgl. BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 3) oder jede Tätigkeit eines Bankangestellten im Zusammenhang mit einem Kapitaltransfer ins Ausland zugunsten von Kunden, die ihre Kapitalerträge den Finanzbehörden gegenüber verheimlichen (vgl. BGH StV 2000, 492), bereits Beihilfe zu dem Steuervergehen dar (…vgl. auch BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 20 zur Tätigkeit eines Rechtsanwaltes bei der Erstellung eines Anlageprospektes, der zu betrügerischen Zwecken verwendet wird).
Ihre eigenen Beiträge hatten jedoch jeweils eine eigenständige Bedeutung; sie blieben auch ohne die strafbaren Handlungen der Haupttäter "sinnvoll" (…vgl. Roxin aaO § 27 Rdnr. 17) und können hiervon losgelöst rechtlich beurteilt werden (…vgl. auch BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 3; BGH StV 2000, 492, 494).
- BGH, 02.04.2008 - 5 StR 354/07
Strafrecht - Untreuevorwurf gegen Vermieter wg. Kautionseinzahlung auf Girokonto
Einzelheiten der Haupttat braucht er dabei jedoch nicht zu kennen ( BGHSt 46, 107, 109;… BGHR StGB § 27 Abs. 1 Vorsatz 7, 9). - BGH, 13.07.2010 - XI ZR 28/09
Verfahrensrecht - Zuständigkeit bei ausländischem Broker und Missbrauchsfall
Falls dieser nicht weiß, wie sein Beitrag vom Haupttäter verwendet wird, sondern es lediglich für möglich hält, dass sein Tun zur Begehung einer Straftat genutzt wird, ist sein Handeln regelmäßig noch nicht als strafbare Beihilfehandlung zu beurteilen, es sei denn, das von ihm erkannte Risiko strafbaren Verhaltens des von ihm Unterstützten war derart hoch, dass er sich mit seiner Hilfeleistung die Förderung eines erkennbar tatgeneigten Täters angelegen sein ließ (BGHSt 46, 107, 112 f.; BGH, Beschluss vom 20. September 1999 - 5 StR 729/98, wistra 1999, 459, 460; Urteil vom 18. Juni 2003 - 5 StR 489/02, NStZ 2004, 41, Tz. 11 f., jeweils m.w.N.). - OLG Düsseldorf, 27.04.2005 - 15 U 98/03
Kein Schadenersatz für Ex-Mannesmann-Chef Esser // NRW muss aber 10.000 Euro …
Dabei liegt ein Hilfeleisten in jedem Tatbeitrag, der die Herbeiführung des Taterfolgs des Haupttäters objektiv fördert, ohne dass er für den Erfolg selbst ursächlich sein muss (std. Rspr., BGH Urt. v. 1. August 2000, 5 StR 624/99, www.jurisweb.de Rz. 8 = NJW 2000, 3010 m.w.N.: BGH Urt. v. 18. Juni 2003, 5 StR 489/02, www.jurisweb.de Rz. 41 = NJW 2003, 2996).Gehilfenvorsatz liegt vor, wenn der Gehilfe die Haupttat in ihren wesentlichen Merkmalen kennt und in dem Bewusstsein handelt, durch sein Verhalten das Vorhaben des Haupttäters zu fördern, wobei nicht entscheidend ist, ob der Gehilfe den Erfolg der Haupttat kennt (BGH Urt. v. 1. August 2000, 5 StR 624/99, www.jurisweb.de Rz. 8 = NJW 2000, 3010 m.w.N.).
Weiß der Hilfeleistende dagegen nicht, wie der von ihm geleistete Beitrag vom Haupttäter verwendet wird, hält er es lediglich für möglich, dass sein Tun zur Begehung einer Straftat genutzt wird, so ist sein Handeln regelmäßig noch nicht als strafbare Beihilfehandlung zu beurteilen, es sei denn, das von ihm erkannte Risiko strafbaren Verhaltens des von ihm Unterstützten ist derart hoch, dass er sich mit seiner Hilfeleistung "die Förderung eines erkennbar tatgeneigten Täters angelegen sein" lässt (BGH Urt. v. 1. August 2000, 5 StR 624/99, www.jurisweb.de Rz. 16 = BGHSt 46, 107;… Urt. v. 18. Juni 2003, 5 StR 489/02, www.jurisweb.de Rz. 42 = NJW 2003, 2996).
- FG Düsseldorf, 10.02.2009 - 8 V 2459/08
Haftung von Bankmitarbeitern wegen Mithilfe bei Steuerhinterziehung
Sie bedienten sich wie die enttarnten Kunden der von der A-Bank geschaffenen und vom Bundesgerichtshof (BGH) als "Verschleierungssystem für anonyme Kapitaltransfers" bezeichneten (BGH-Urteil vom 01. August 2000 5 StR 624/99, BStBl II 2002, 79, unter A. der Gründe) Möglichkeit, Wertpapiere zu Gunsten der Auslandstöchter nicht unter ihrem Namen, sondern unter einem Kennwort oder einer Nummer bei den Schaltern oder Anlageberatern der A-Bank effektiv einzuliefern, statt - wie bis dahin erforderlich - die Identität offen zu legen.Als Hilfeleistung i.S. des § 27 des Strafgesetzbuches ist grundsätzlich jede Handlung anzusehen, die die Herbeiführung des Taterfolgs des (Haupt-) Täters objektiv fördert (BGH in BStBl II 2002, 79, unter B.I.1. der Gründe).
1992 förderte die Steuerhinterziehung der nicht enttarnten Kunden, weil die Anonymität das Entdeckungsrisiko bei Nichtangabe der Kapitalerträge in den Steuererklärungen stark verringerte (zur Verringerung des Entdeckungsrisikos als objektive Förderung der Haupttat s. BGH in BStBl II 2002, 79, unter B.I.3.a der Gründe).
bb) Der Antragsteller hielt es - zur Überzeugung des Senats - bei Erstellung der beiden Arbeitsanweisungen zumindest für überaus wahrscheinlich (vgl. BGH in BStBl II 2002, 79, unter B.I.3.a der Gründe), dass die Bankkunden, die einen anonymen Transfer ihrer effektiven Werte ohne Legitimationsprüfung zu einer Auslandstochter der A-Bank wünschten, in der Absicht handelten, die aus den übertragenen Wertpapieren zu erzielenden Erträge nicht zu versteuern.
Für die tatsächliche Förderung der (Haupt-) Taten durch den Gehilfen reicht es aus, dass dieser die (Haupt-) Tat im Vorbereitungsstadium fördert (BGH-Urteil vom 21. Oktober 1999 4 StR 376/99, Neue Zeitschrift für Strafrecht 2000, 86, unter II.3. der Gründe) solange die Teilnahmehandlung - wie hier - mit dem Willen und dem Bewusstsein geleistet wird, die Tat zu fördern (BGH in BStBl II 2002, 79 unter B.I.3.c der Gründe).
- BGH, 27.04.2005 - 2 StR 457/04
Unerlaubter Aufenthalt; verwaltungsakzessorischer Tatbestand; …
- BFH, 07.03.2006 - X R 8/05
Haftungsbescheid gegen Mittäter oder Teilnehmer einer Steuerhinterziehung - …
- FG Düsseldorf, 10.02.2009 - 8 V 2461/08
Nichtigkeit eines Haftungsbescheids wegen fehlender Angabe des Steuerschuldner …
- FG Düsseldorf, 10.02.2009 - 8 V 2458/08
Entstehung der Steuerschuld und Vorliegen einer Steuerhinterziehung bei …
- BGH, 17.09.2009 - 5 StR 521/08
Untreue (Treubruchstatbestand; Missbrauchstatbestand; Vermögensbetreuungspflicht …
- BFH, 21.01.2004 - XI R 3/03
Steuerrecht - Beihilfe zur Steuerhinterziehung
- BGH, 12.10.2010 - XI ZR 394/08
Aktienrecht - Ausl. Broker und deutscher Vermittler bei vorsätzlicher Schädigung
- BGH, 04.03.2008 - 5 StR 594/07
Konkurrenzen bei der Beihilfe zur Steuerhinterziehung (Umsatzsteuer; Lohnsteuer); …
- BGH, 28.11.2000 - 5 StR 371/00
Verfall; Steuerhinterziehungen; Bestehende Steuerforderungen; Aus einer Tat …
- FG Köln, 19.12.2001 - 10 K 2330/96
Haftung des Gehilfen einer Steuerhinterziehung
- BGH, 02.09.2009 - 5 StR 266/09
Unerlaubter Aufenthalt eines Ausländers (Beihilfe; omissio libera in causa); …
- BGH, 18.03.2004 - 4 StR 533/03
Lückenhafte Beweiswürdigung beim Vorwurf der Beihilfe zum Mord; Hilfeleistung …
- LG Düsseldorf, 22.07.2004 - XIV 5/03
Freispruch der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der Mannesmann AG vom …
- BGH, 06.09.2006 - 5 StR 156/06
Veruntreuende Unterschlagung (Drittzueignung; Vollendung bei der Unterschlagung: …
- BGH, 23.12.2009 - 1 BJs 26/77
Strafrecht, Haftprüfung
- BFH, 08.09.2004 - XI R 1/03
Beihilfe zur Steuerhinterziehung eines Lieferanten zu sog. Schwarzgeschäften des …
- OLG Hamburg, 24.07.2008 - 3 U 216/06
Internet-Handelsplattform: Täterschaftliche Unterlassungshaftung des Betreibers …
- BGH, 08.02.2011 - XI ZR 168/08
Aktienrecht - Schiedsklausel über Ansprüche des Anlegers gegen einen Dritten
- BGH, 15.05.2012 - VI ZR 166/11
Schadensrecht - Haftung als Gehilfe einer unerlaubten Anlagevermittlung
- BGH, 23.12.2009 - StB 51/09
Verena Becker der Beihilfe zum Mord an Generalbundesanwalt Buback und seinen …
- BGH, 28.01.2003 - 5 StR 310/02
Aufklärungsrüge (Darlegungsanforderungen bei Sachverständigengutachten); …
- BFH, 13.08.2007 - VII B 345/06
Haftungsinanspruchnahme eines Steuerfachgehilfen; Rüge einer fehlerhaften …
- BGH, 16.01.2008 - 2 StR 535/07
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Beihilfe (Versuch; …
- BGH, 03.05.2011 - XI ZR 373/08
Kapitalanlage - Aufklärungspflichtverletzung bei Termingeschäften
- OLG Karlsruhe, 16.10.2007 - 3 Ws 308/07
Strafrechtliches Risiko für Ehegatten bei Zusammenveranlagung
- BGH, 16.12.2003 - 5 StR 458/03
Tötungsvorsatz (Totschlag; Eventualvorsatz; Indiz der äußerst gefährlichen …
- BGH, 11.12.2008 - 3 StR 21/08
Beihilfe (neutrale, berufstypische Handlungen; objektive Zurechnung; deliktischer …
- BGH, 03.05.2011 - XI ZR 374/08
Kapitalanlage - Aufklärungspflichtverletzung bei Termingeschäften
- BGH, 15.03.2005 - 5 StR 592/04
Beihilfe zur Steuerhinterziehung (Schmuggel; besonderes persönliches Merkmal der …
- FG Münster, 20.09.2006 - 5 K 4518/02
Schätzung - Haftung eines Steuerfachgehilfen wegen Beihilfe zur …
- OLG Köln, 28.12.2000 - Ss 529/00
- OLG Frankfurt, 25.02.2005 - 1 Ss 9/04
Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt von Ausländern: Duldungsanspruch des …
- OLG Düsseldorf, 25.10.2005 - 5 Ss 63/05
Riskanter Flugsicherheitstest
- BGH, 27.02.2003 - 5 StR 224/02
Beihilfe zur Untreue (neutrale, berufstypische Handlungen); Beweiswürdigung …
- FG Münster, 15.10.2003 - 1 K 165/99
Haftung des Teilnehmers einer Steuerhinterziehung
- FG Nürnberg, 10.12.2002 - II 536/00
Haftung des Steuerberaters wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung seines …
- BGH, 03.11.2011 - 2 StR 302/11
Vorteil im Sinne des § 257 Abs. 1 StGB (an einen Tatbeteiligten gezahlter …
- FG München, 05.05.2009 - 14 K 4844/06
Haftung eines GmbH-Geschäftsführers: bei Missbrauch als Strohmann, Beihilfe zur …
- OLG Hamm, 01.06.2010 - 3 RVs 310/09
Strafbarkeit der Unterstützung eines ausreisepflichtigen Ausländers; …
- BFH, 03.09.2010 - VII R 23/10
Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH: Vermittler eines Schmuggelgeschäfts als …
- LG Hamburg, 21.03.2012 - 608 KLs 8/11
Abo-Fallen sind gewerbsmäßiger Betrug // Auch Anwalt verurteilt, der für die …
- OLG Düsseldorf, 06.03.2008 - 6 U 109/07
- OLG Düsseldorf, 16.06.2008 - 9 U 17/08
Haftung eines Brokerhauses für Schäden aus Börsentermingeschäften
- OLG Düsseldorf, 29.01.2009 - 6 U 256/07
Haftung eines ausländischen Brokerhauses für Verluste eines deutschen Anlegers …
- OLG Düsseldorf, 02.07.2009 - 6 U 49/08
Anforderungen an die Risikoaufklärung im Rahmen einer Kapitalanlage durch den …
- OLG Nürnberg, 19.12.2006 - 2 St OLG Ss 180/06
- OLG Düsseldorf, 26.06.2008 - 6 U 146/07
- OLG Düsseldorf, 16.10.2008 - 6 U 247/07
Haftung des Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft wegen Kapitalanlagenbetrug
- OLG Düsseldorf, 07.05.2009 - 6 U 95/08
- OLG Bremen, 08.11.2001 - 2 U 21/01
Haftung des Filialleiters einer Bank für Schaden aus Anlagebetrug im …
- OLG Düsseldorf, 29.01.2009 - 6 U 254/07
- OLG Düsseldorf, 09.03.2009 - 9 U 171/08
- OLG Düsseldorf, 19.03.2009 - 6 U 46/08
- OLG Düsseldorf, 07.05.2009 - 6 U 96/08
- OLG Düsseldorf, 29.12.2009 - 6 U 9/09
- BGH, 06.07.2010 - 3 StR 12/10
Beihilfe (Kausalität; Erleichtern; Fördern); psychische Beihilfe (Billigen einer …
- OLG Köln, 21.10.2003 - Ss 410/03
Umfang der Vollmacht zur Rechtsmitteleinlegung
- OLG Düsseldorf, 02.02.2009 - 9 U 163/08
Haftung des gewerblichen Vermittlers von Termingeschäften; Umfang der Pflicht zur …
- OLG Düsseldorf, 19.02.2009 - 6 U 18/08
- OLG Düsseldorf, 19.02.2009 - 6 U 110/07
- BGH, 08.11.2011 - 3 StR 310/11
Beihilfe; Gehilfe (Vorsatz; Zeitpunkt; Bestimmtheit); Beihilfehandlung …
- BVerfG, 07.05.2001 - 2 BvR 2013/00
- OLG Hamm, 21.01.2003 - 34 U 50/99
- OLG Hamm, 20.03.2003 - 3 Ss 78/03
Diebstahl, Freiheitsstrafe, unangemessene Reaktion, geringwertige Sache, …
- OLG Düsseldorf, 17.11.2008 - 9 U 87/08
- OLG Düsseldorf, 17.11.2008 - 9 U 91/08
- OLG Düsseldorf, 17.11.2008 - 9 U 89/08
- OLG Düsseldorf, 17.11.2008 - 9 U 109/08
- OLG Düsseldorf, 09.03.2009 - 9 U 173/08
- OLG Hamm, 17.08.2006 - 3 Ss 216/06
Diebstahle geringwertiger Sachen; Strafzumessung; Freiheitsstrafe; Geldstrafe
- KG, 22.02.2008 - 1 Ss 294/06
Wirksamkeit der auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkten Berufung bei …
- FG Hessen, 24.09.2009 - 6 K 1727/08
Verwertungsverbot für im Rahmen einer Durchsuchung aufgefundene Beweismittel; …
- FG Hessen, 09.10.2006 - 3 K 1783/03
Einsprucheinlegung auch mit Wirkung für den anderen Ehegatten - Vorliegen von …
- KG, 31.05.2010 - 1 VAs 40/09
Gerichtliche Überprüfung der Einstellung des Ermittlungsverfahrens gem. § …
- OLG Düsseldorf, 27.01.2012 - 16 U 163/10
Sittenwidrige Täuschung der Anleger durch Ausgabe von …
- OLG Düsseldorf, 27.01.2012 - 16 U 167/10
Sittenwidrige Täuschung der Anleger durch Ausgabe von …
- FG Rheinland-Pfalz, 24.11.2003 - 5 K 1985/02
Haftung wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung
- BGH, 16.12.2003 - 5 StR- (3) 458/03
- LG Oldenburg, 18.11.2004 - 13 Ns 436/04
Steuerstrafverfahren - Strafverfolgung: Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch …
- AG Marburg, 06.11.2007 - 51 Ls 2 Js 7693/06
Förderung der Herstellung von Atomwaffen: Strafbarkeit des untauglichen …
- OLG Düsseldorf, 14.06.2010 - 9 U 186/09
- AG Münster, 26.10.2000 - 14 AK 614/00
Bankenfälle - Keine Beihilfe des Bankmitarbeiters
- OLG Köln, 16.11.2004 - 8 Ss 413/04
- OLG Köln, 28.12.2004 - 8 Ss 395/04
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