Rechtsprechung
   BGH, 01.08.2000 - 5 StR 624/99   

Verschleierungssystem der WestLB

§ 370 AO, § 27 StGB, Strafbarkeit eines Wertpapierberaters bei einer Sparkasse wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung, Voraussetzungen der Beihilfestrafbarkeit für berufstypische "neutrale" Handlungen;

§ 257 StGB, § 369 Abs. 1 Nr. 4 AO, Sicherungsabsicht (hier verneint);

§ 59 StGB (Voraussetzungen hier verneint), Wegfall des Vorbehalts durch Revisionsentscheidung, § 354 Abs. 1 StPO

Volltextveröffentlichungen (16)

  • HRR Strafrecht

    § 27 StGB; § 370 AO; § 16 Abs. 1 Satz 1 StGB; § 257 Abs. 1 StGB; § 59 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Nr. 3 StGB
    Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch Mitarbeiter von Geldinstituten in Form des Kapitaltransfers ins Ausland; Sog. neutrale oder berufstypische Handlungen; Professionelle Adäquanz; Beihilfevorsatz; Objektive Zurechnung bei der Beihilfe; Kausalität der Beihilfe; Hilfeleisten; Psychische Beihilfe bei fest entschlossenen Haupttätern; Vortat und unmittelbarer Vermögensvorteil bei der Begünstigung; Strafzumessung; Gerechter Schuldausgleich; Verwarnung mit Strafvorbehalt

  • lexetius.com

    StGB § 27; AO 1977 § 370

  • openjur.de
mehr
  • bundesgerichtshof.de
  • Simons & Moll-Simons
  • Alpmann Schmidt

    StGB § 27 AO 1977 § 370

  • IWW
  • rws-verlag.de

    Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch Bankmitarbeiter bei anonymem Kapitaltransfer ins Ausland

  • NWB SteuerXpert START

    AO § 370; StGB § 27
    Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch Mitarbeiter von Geldinstituten in Form des anonymen Kapitaltransfers ins Ausland

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch Kapitaltransfer ins Ausland

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch Bankangestellte

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Beihilfe von Bankmitarbeitern zur Steuerhinterziehung

  • Betriebs-Berater

    Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch Kapitaltransfer ins Ausland

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch Bankmitarbeiter bei anonymem Kapitaltransfer ins Ausland

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Anonymer Kapitaltransfer ins Ausland durch Bankmitarbeiter als Beihilfe zur Steuerhinterziehung strafbar

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Anonymer Kapitaltransfer ins Ausland durch Bankmitarbeiter als Beihilfe zur Steuerhinterziehung strafbar

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    StGB § 27; AO § 370
    Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch Bankmitarbeiter bei Kapitaltransfer ins Ausland

Besprechungen u.ä. (2)

  • Lehrstuhl für Strafrecht Prof. Marxen (Entscheidungsanalyse, insb. für Studienzwecke)

    Kapitalflucht-Fall

    § 370 AO; § 27 StGB
    Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch einen Sparkassen-Mitarbeiter; Einschränkung der Strafbarkeit auf Grund beruflicher Adäquanz

  • EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Anwendung der Verbraucherkreditrichtlinie auf Bürgschaften ("Berliner Kindl Brauerei AG/Andreas Siepert")

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Zusammenfassung von "Die Haftung der Banken für von Kunden hinterzogene Steuern" von RA Dr. Christian Pelz, original erschienen in: WM 2003, 1661 - 1667.

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHSt 46, 107
  • NJW 2000, 3010
  • ZIP 2000, 1828
  • StV 2000, 492
  • WM 2000, 1745
  • BB 2000, 2240
  • BB 2001, 136
  • BStBl II 2001, 79
  • BStBl II 2002, 79
  • JR 2001, 381



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Wird zitiert von ... (94)  

  • BGH, 02.12.2008 - 1 StR 416/08  

    Strafrecht - "Schwarzarbeit" am Bau: Drastische Strafen wg. Steuerhinterziehung!

    Das durch § 370 AO geschützte Rechtsgut ist die Sicherung des staatlichen Steueranspruchs, d.h. des rechtzeitigen und vollständigen Steueraufkommens (vgl. BGHSt 36, 100, 102; 40, 109, 111; 41, 1, 5; 46, 107, 120).
  • BGH, 21.12.2005 - 3 StR 470/04  

    Strafrecht - Nachträgliche Anerkennungsprämie für AG-Vorstandsmitglied: Untreue?

    Die von der Rechtsprechung hierzu entwickelten Grundsätze (vgl. BGHSt 46, 107, 109 ff., 112 f.; BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 20, § 266 Abs. 1 Beihilfe 3) tragen dem Umstand Rechnung, dass äußerlich neutrale berufsübliche Verhaltensweisen von Dritten zur Begehung einer Straftat ausgenutzt werden können.

    Zielt das Handeln des Haupttäters dagegen ausschließlich auf eine strafbare Handlung und weiß dies der Hilfeleistende, so ist sein Tatbeitrag als Beihilfe zu werten, weil dann sein Tun den "Alltagscharakter" verliert, als Solidarisierung mit dem Täter zu deuten ist und deshalb auch nicht mehr als sozialadäquat angesehen werden kann (vgl. BGHSt 46, 107, 112).

  • BGH, 16.11.2006 - 3 StR 139/06  

    Fall Motassadeq (11. September); Rügepräklusion (Entscheidung des Gerichts;

    Nach ständiger Rechtsprechung (etwa BGHSt 46, 107, 109 = BGH 5 StR 624/99 - Urteil vom 1. August 2000; BGH NStZ 2004, 499, 500 = BGH 4 StR 533/03 - Urteil vom 18. März 2004) ist als Hilfeleistung in diesem Sinne grundsätzlich jede Handlung anzusehen, die die Herbeiführung des Taterfolges durch den Haupttäter objektiv fördert oder erleichtert.

    Nach ständiger Rechtsprechung (etwa BGHSt 46, 107, 109; BGH NJW 2001, 2409, 2410; NStZ 2004, 499, 500; vgl. die weiteren Nachweise bei Cramer/Heine in Schönke/Schröder, aaO § 27 Rdn. 8; Roxin in LK 11. Aufl. § 27 Rdn. 1 Fn. 1) ist als Hilfeleistung in diesem Sinne grundsätzlich jede Handlung anzusehen, die die Herbeiführung des Taterfolges durch den Haupttäter objektiv fördert oder erleichtert; dass sie für den Eintritt dieses Erfolges in seinem konkreten Gepräge in irgendeiner Weise kausal wird, ist nicht erforderlich.

    Nach alledem ist es entgegen der Auffassung des Oberlandesgerichts auch nicht erheblich, dass der Angeklagte seine Unterstützungshandlungen schon längere Zeit vor der Begehung der Haupttaten in deren Vorbereitungsphase vorgenommen hatte (vgl. BGHSt 2, 344, 345 f.; 42, 332, 335; 46, 107, 115; BGH NJW 1985, 1035, 1036).

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