Rechtsprechung
| BGH, 01.09.1992 - 1 StR 281/92 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- HRR Strafrecht
§ 263 StGB; § 267 Abs. 1 3. Alt. StGB; § 116 StGB; Art. 6 Abs. 3 lit. c EMRK
Betrug durch den Strafverteidiger zur Erreichung eines Strafaufschubs (Strafbarkeit des Gebrauchs gefälschter Urkurden durch den Strafverteidiger; Abgrenzung von erlaubtem und unerlaubten Verteidigerverhalten; Wahrnehmung von Verteidigerpflichten kein besonderer Rechtfertigungsgrund; Recht auf wirksame und konkrete Verteidigung. - DFR
Vorlage gefälschter Unterlagen durch Verteidiger
- Alpmann Schmidt
- opinioiuris.de
Vorlage gefälschter Unterlagen durch Verteidiger
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Strafbarkeit des Strafverteidigers wegen Strafvereitelung
Besprechungen u.ä. (2)
- euv-frankfurt-o.de (Entscheidungsanmerkung)
Vorlage gefälschter Urkunden durch Verteidiger
- archive.org (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
"Wahr-Nehmungen des Rechts": Einflussnahme auf Zeugen? (Eberhard Kempf; StraFo 2003)
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 38, 345
- NJW 1993, 273
- MDR 1992, 1168
- NStZ 1993, 79
- StV 1992, 575
- StV 1993, 470 (Ls.)
- JR 1994, 114
Wird zitiert von ... (29)
- BGH, 09.05.2000 - 1 StR 106/00
Strafvereitelung durch Verteidigerhandeln
Die Stellung als Verteidiger in einem Strafprozeß und das damit verbundene Spannungsverhältnis zwischen Organstellung und Beistandsfunktion erfordert eine besondere Abgrenzung zwischen erlaubtem und unerlaubtem Verhalten ( BGHSt 38, 345, 347; BGH, Urteil vom 6. April 2000 - 1 StR 502/99 jew. m.w.N.).a) Soweit ein Strafverteidiger prozessual zulässig handelt, ist ein Verhalten nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs schon nicht tatbestandsmäßig im Sinne des § 258 StGB und nicht erst rechtfertigend (so auch KG NStZ 1988, 178; OLG Düsseldorf StV 1994, 472; StV 1998, 552;… Ruß in LK 11. Aufl. § 258 Rdn. 19;… Tröndle/Fischer, StGB 49. Aufl. § 258 Rdn. 7;… Laufhütte in KK 4. Aufl. vor § 137 Rdn. 4; Scheffler StV 1993, 470).
Überwiegend hat der Bundesgerichtshof aber bei einem zulässigen Verteidigerverhalten bereits den Tatbestand des § 258 StGB ausgeschlossen ( BGHSt 2, 375, 377 [zur persönlichen Begünstigung nach § 257 StGB aF]: "darf ein Strafverteidiger, ohne sich dem strafrechtlichen Vorwurf der Begünstigung auszusetzen ..."; ähnlich BGHSt 38, 345, 347; BGH NStZ 1999, 188: "Grenzen sachgerechter erlaubter Strafverteidigung").
aa) Der Verteidiger darf grundsätzlich alles tun, was in gesetzlich nicht zu beanstandender Weise seinem Mandanten nützt ( BGHSt 38, 345, 347).
Ihm ist es insbesondere untersagt, durch aktive Verdunkelung und Verzerrung des Sachverhalts die Wahrheitserforschung zu erschweren, insbesondere Beweisquellen zu verfälschen (BGHSt 9, 20, 22; 38, 345, 348; BGH NStZ 1999, 188; BGH, Urteil vom 8. Januar 1957 - 5 StR 360/56-).
Andernfalls würde er in Kauf nehmen, ein möglicherweise zuverlässiges, entlastendes Beweismittel zu unterdrücken (vgl. BGH, Urteil vom 8. Januar 1957 - 5 StR 360/56 - zur entsprechenden Problematik bei der Urkundenvorlegung vgl. BGHSt 38, 345, 350).
Beim Verteidigerhandeln sind aber an das voluntative Element der Vereitelungsabsicht - erst recht - diejenigen strengen Beweisanforderungen zu stellen, die der Bundesgerichtshof ( BGHSt 38, 345) für die Beweiswürdigung zum Nachweis des bedingten Vorsatzes bei verteidigungsspezifischem Handeln im Hinblick auf Straftaten nach den §§ 153 ff., 267 ff. StGB verlangt.
cc) Beim Zeugenbeweis ist - ebenso wie bei der Vorlage von zweifelhaften Urkunden ( BGHSt 38, 345, 350) - hinsichtlich der Beweiswürdigung zum voluntativen Element der Vereitelungsabsicht in der Regel davon auszugehen, daß der Verteidiger strafbares Verhalten nicht billigt, wenn er sich darauf beschränkt, einen ihm von seinem Mandanten benannten Entlastungszeugen in ein gerichtliches.
Es lag somit ein Sachverhalt vor, in dem der Bundesgerichtshof ( BGHSt 38, 345, 350) ein Indiz sieht, das den ansonsten regelmäßig "vermuteten" inneren Vorbehalt widerlegen kann.
Aus denselben Gründen ist auch das voluntative Element des Anstiftervorsatzes nicht belegt (vgl. BGHSt 38, 345, 350).
- BVerfG, 30.03.2004 - 2 BvR 1520/01
Geldwäsche
Die Feststellung sicheren Wissens aufgrund äußerer Indikatoren wird dabei regelmäßig - wie auch in sonstigen Konstellationen schwieriger Beweislagen und in vergleichbaren Fällen einer möglichen Strafbarkeit des Verteidigers durch ein Verhalten, das im Zusammenhang mit seiner beruflichen Tätigkeit steht (vgl. BGHSt 38, 345 ; 46, 36 ; 46, 53 ) - besondere Anforderungen an die richterliche Beweiswürdigung stellen. - BGH, 27.03.2009 - 2 StR 302/08
Recht auf Verteidigerbeistand (Konsultationsrecht; freier Verkehr mit dem …
Ein Strafverteidiger ist verpflichtet, seinen Mandanten im Rahmen der Gesetze bestmöglich zu verteidigen (vgl. BGHSt 38, 345, 350).Die Grenze zulässigen Verteidigungshandelns ist überschritten, wenn der Verteidiger den Sachverhalt aktiv verdunkelt oder verzerrt, insbesondere wenn er Beweisquellen verfälscht (vgl. BGHSt 38, 345, 350 f.; 46, 53, 61).
Ein Strafverteidiger ist verpflichtet, seinen Mandanten im Rahmen der Gesetze bestmöglich zu verteidigen (vgl. BGHSt 38, 345, 350).
Die Grenze zulässigen Verteidigungshandelns ist jedoch überschritten, wenn der Verteidiger den Sachverhalt aktiv verdunkelt oder verzerrt, insbesondere wenn er Beweisquellen verfälscht (vgl. BGHSt 38, 345, 350 f.; 46, 53, 61).
- BGH, 28.10.2004 - 3 StR 301/03
Zur Strafbarkeit von Wahlkampfspenden an Amtsträger
Er beinhaltet eine Sanktion, die keine Beziehung zum Wirtschaftsverkehr aufweist und der eine wirtschaftliche Zweckbestimmung abgeht (vgl. BGHSt 38, 345, 351 f.). - BGH, 06.04.2000 - 1 StR 280/99
Untreue; Pflichtwidrig Kreditvergabe im Sinne des § 266 StGB; Umfassende …
Doch können derartige Umschreibungen, die weitgehend für den Bereich der Tötungsdelikte entwickelt worden sind, nicht formelhaft auf Fälle offener, mehrdeutiger Geschehen angewendet werden (BGHR StGB § 15 Vorsatz, bedingter 8; vgl. auch BGHSt 36, 1, 9). - BGH, 17.08.2001 - 2 StR 159/01
Urteil gegen "Radar-Schützen" aufgehoben
Das Vereiteln einer Geldbuße und anderer vergleichbarer staatlicher Sanktionen stellt keinen strafrechtlich relevanten Vermögensvorteil dar, da diese Sanktionen keine für den Wirtschaftsverkehr relevanten Gegenstände darstellen, da sie dem wirtschaftlichen Verkehr nicht unterliegen, und daß ihnen daher eine wirtschaftliche Zweckbestimmung nicht zugrunde liegt (vgl. BGHSt 38, 345, 351 f.).Grund dafür ist, daß diese Sanktionen keine für den Wirtschaftsverkehr relevanten Gegenstände darstellen, da sie dem wirtschaftlichen Verkehr nicht unterliegen, und daß ihnen daher eine wirtschaftliche Zweckbestimmung nicht zugrunde liegt (vgl. BGHSt 38, 345, 351 f. = JR 1994, 114; BayObLG wistra 1991, 230 = JR 1991, 433; OLG Schleswig SchlHA 1978, 59; OLG Stuttgart MDR 1981, 422; OLG Karlsruhe NStZ 1990, 282; RGSt 71, 280, 281; 76, 276, 279 unter Aufgabe abweichender früherer Rechtsprechung, Schröder JR 1964, 230;… Lackner in LK 10. Aufl. § 263 Rdn. 252;… Cramer in Schönke/Schröder, StGB 26. Aufl. § 263 Rdn. 78 a;… Tröndle/Fischer, StGB 50. Aufl. § 263 Rdn. 42).
- BGH, 24.05.2006 - 2 ARs 199/06
Volksverhetzung im Rahmen von Verteidigerhandeln
Die Stellung als Verteidiger in einem Strafprozess und das damit verbundene Spannungsverhältnis zwischen Organstellung und Beistandsfunktion macht eine besondere Abgrenzung zwischen erlaubtem und unerlaubtem Verhalten in Bezug auf den Straftatbestand der Strafvereitelung, § 258 StGB, erforderlich (vgl. BGHSt 38, 345, 347 ff.). - BVerfG, 17.06.2006 - 2 BvR 1085/05
Abfrage von Verbindungsdaten; Fernmeldegeheimnis (geringerer Schutz beim …
Die auf einen inneren Vorbehalt des Verteidigers als Organ der Rechtspflege abzielende Beweiswürdigung, strafbare Verhaltensweisen nicht zu billigen, bezieht sich auf andere Fallgestaltungen (vgl. BGHSt 46, 53 ; 38, 345 ). - BGH, 19.12.1997 - 5 StR 569/96
Urteil gegen Dr. Johannes Zwick aufgehoben
Deshalb komme ihnen keine Bedeutung im wirtschaftlichen Verkehr zu mit der Folge, daß sie nicht unter den Schutzbereich des § 263 StGB fielen (vgl. auch BGHSt 38, 345, 351, wo diese Frage letztlich offengelassen wird). - BGH, 26.11.1998 - 4 StR 207/98
Strafvereitelung durch Verteidiger (Hilfe zur Vorspiegelung der Voraussetzungen …
Insbesondere ist es ihm untersagt, durch aktive Verdunkelung und Verzerrung des Sachverhalts die Wahrheitserforschung zu erschweren (BGHSt 9, 20, 22; 38, 345, 348) oder Beweisquellen zu verfälschen ( BGHSt 38, 345, 348).Insbesondere ist es ihm untersagt, durch aktive Verdunkelung und Verzerrung des Sachverhalts die Wahrheitserforschung zu erschweren (BGHSt 9, 20, 22; 38, 345, 348) oder Beweisquellen zu verfälschen ( BGHSt 38, 345, 348;… Dahs, Handbuch des Strafverteidigers, 5. Aufl. Rdn. 15).
- OLG Nürnberg, 12.03.2012 - 1 St OLG Ss 274/11
Strafbarkeit eines Verteidigers wegen versuchter Strafvereitelung
- BGH, 18.04.2007 - 5 StR 85/07
(Keine) Sukzessive Mittäterschaft im Rahmen des Betrugstatbestands zwischen …
- BGH, 07.04.2005 - 1 StR 326/04
Zeugnisverweigerungsrecht eines Notars und seines Gehilfen amtspflicht- und …
- BGH, 19.05.1999 - 2 StR 86/99
Verbotsirrtum bei Strafvereitelung vom Ausland aus
- OLG Brandenburg, 12.07.2007 - 2 AR 49/06
Ausschließung des Strafverteidigers: Notwendiger Inhalt einer Antragsschrift der …
- OLG Düsseldorf, 23.06.1997 - 1 Ws 453/97
StGB § 258 Abs. 1; StPO § 138a Abs. 1, § 138c Abs. 2 S. 1 u. 2
- OLG Bamberg, 01.08.2011 - 1 Ws 378/11
Ausschließung des Verteidigers: Anforderungen an den auf versuchte …
- OLG Hamburg, 06.01.2000 - 2 Ws 185/99
Entgegennahme von Verteidigerhonorar als Geldwäsche
- OLG Karlsruhe, 31.03.2006 - 3 Ausschl 1/06
Strafverfahren gegen Ernst ZündelAusschluss der Wahlverteidigerin angeordnet
- LG Augsburg, 14.03.2011 - 3 KLs 400 Js 110961/10
Strafverfahren gegen Verteidiger: Versuchte Strafvereitelung durch …
- LG Augsburg, 01.04.2011 - 3 KLs 400 Js 116928/08
Der Fall Lucas, der zu einem Fall Junggeburth wurde
- BGH, 08.07.1999 - 3 StR 68/99
Subjektiver Tatbestand der Urkundenfälschung; Konkurrenzen
- AG Aachen, 02.08.2011 - 450 Cs 315/10
Nemo tenetur
- OLG Oldenburg, 11.03.2003 - 1 Ws 60/03
Eröffnung des Hauptverfahrens: Hinreichender Tatverdacht einer Strafvereitelung …
- BGH, 19.09.1994 - 4 StR 501/94
StGB § 154
- BGH, 24.05.2006 - 2 AR 102/06
- LG Nürnberg-Fürth, 17.11.2009 - 7 Qs 89/09
Strafvereitelung: Stellung eines Ablehnungsgesuchs gegen einen Richter durch den …
- OLG Frankfurt, 11.07.2000 - 3 Ws 715/00
- OLG Oldenburg, 11.03.2003 - 11 KLs 1/02
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