Rechtsprechung
   BGH, 01.09.2004 - 2 StR 268/04   

Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    § 21 StGB; § 106 JGG; § 46 Abs. 2 StGB
    Verminderte Schuldfähigkeit (Alkoholgenuss, Vorwerfbarkeit); fakultative Milderung der lebenslangen Haftstrafe bei Heranwachsenden; Strafzumessung bei Heranwachsenden (Resozialisierungsgedanke).

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de
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  • NWB SteuerXpert START
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Strafrahmenverschiebung nach §§ 21 , 49 Abs. 1 StGB bei alkoholkrankem Angeklagten; Strafrahmenverschiebung nach § 106 JGG nur bei lebenslanger Freiheitsstrafe

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Anmerkung zur Entscheidung des BGH vom 1.9.2004, 2 StR 268/04 (Zur Reichweite der Milderungsvorschrift des § 106 JGG)" von Prof. Dr. Ulrich Eisenberg, original erschienen in: JR 2005, 81 - 83.

Zeitschriftenfundstellen

  • NStZ 2005, 166
  • StV 2004, 651
  • JR 2005, 81



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Wird zitiert von ... (5)  

  • BGH, 13.08.2008 - 2 StR 240/08  

    Vorbehalt der Sicherungsverwahrung (Anlasstaten; frühere Taten;

    Vielmehr steht im Vordergrund, ob eine spätere Wiedereingliederung des Täters erwartet werden kann (vgl. BGH NStZ 2005, 166, 167).
  • BGH, 29.09.2009 - 3 StR 301/09  

    Aufhebung des Strafausspruchs mit den Feststellungen (Umfang der Rechtskraft;

    Sollte das Landgericht in den Fällen 1. bis 3. der Urteilsgründe eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit des Angeklagten infolge einer Alkoholisierung nicht ausschließen können, wird bei der Prüfung, ob die Strafrahmenmilderung gemäß §§ 21, 49 Abs. 1 StGB zu versagen ist, auch zu untersuchen sein, ob der Alkoholkonsum dem Angeklagten möglicherweise deshalb nicht uneingeschränkt vorwerfbar ist, weil dieser nach dem Gutachten des Sachverständigen als Folge seiner Persönlichkeitsstörung in Konfliktsituationen regelmäßig Suchtmittel konsumiert (vgl. BGH StV 2004, 651, 652; Fischer aaO § 21 Rdn. 26).
  • OLG Hamm, 05.11.2007 - 3 Ss 461/07  

    Unbehandeltes ADHS kann die Schuldfähigkeit des Verurteilten beeinträchtigen

    Ein solcher liegt vor, wenn der Tatrichter die Frage der Schuldfähigkeit nicht geprüft hat, obwohl dazu Anlass bestand (BayObLG NZV 2001, 353 f.; vgl. auch: BGH NStZ-RR 2007, 6 f.; BGH NStZ-RR 2006, 18; BGH Beschl. v. 01.09.2004 - 2 StR 268/04).
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  • OLG Hamm, 01.06.2005 - 1 Ss 38/05  

    Berufung; Beschränkung; Wirksamkeit; Bindungswirkung; Strafaussetzung zur

    In einem solchen Fall scheidet selbst bei einer alkoholbedingten erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit i.S.d. § 21 StGB eine Strafrahmenverschiebung nach §§ 21, 49 Abs. 1 StGB nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aus (vgl. BGH EBE 2004, 316; StV 2004, 651; Tröndle/Fischer, 52. Aufl., § 21 Rdnr. 25).
  • LG Bonn, 08.05.2009 - 22 KLs 38/08  

    Prozess um Foltermord von Siegburg wird neu verhandelt

    Bei der vorzunehmenden Gesamtabwägung aller für die Strafzumessung maßgeblichen Gesichtspunkte darf der Sühnezweck einerseits nicht überbewertet werden (vgl. BGH NStZ 2005, 166, 167), andererseits auch nicht völlig außer Betracht gelassen werden.
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