Rechtsprechung
   BGH, 01.12.1988 - I ZR 190/87   

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW-RR 1989, 746
  • MDR 1989, 520
  • GRUR 1989, 198
  • ZUM 1989, 293



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Wird zitiert von ... (7)  

  • BGH, 06.06.2002 - I ZR 79/00  

    Wettbewerbsrecht - nachvertragliche Titelexklusivität

    Eine solche Branchenübung kann nicht schon dem Umstand entnommen werden, daß der Senatsentscheidung "Künstlerverträge" (Urt. v. 1.12.1988 - I ZR 190/87, GRUR 1989, 198) ein Vertrag zugrunde lag, der bereits nach seinem Wortlaut ausdrücklich auch eigene Aufnahmen des Künstlers von seinen Darbietungen untersagte.
  • LAG Hamm, 18.03.2009 - 6 Sa 1284/08  

    5,20 Euro Stundenlohn ist sittenwidriger Lohnwucher // KiK-Mitarbeiterinnen

    So können einzelne für den Vertragspartner nachteilige Klauseln ein ohnehin bestehendes Missverhältnis zwischen den beiderseitigen Leistungen ins Unangemessene und Untragbare steigern (BGH 30. Juni 1987 - KZR 7/86; BGH 01. Dezember 1988 - I ZR 190/87), während ihm günstige Nebenabreden das gleiche Missverhältnis noch als hinnehmbar erscheinen lassen können (BGH 03. November 1995 - V ZR 102/94).
  • BGH, 16.02.1994 - IV ZR 35/93  

    Sittenwidrigkeit einer überhöhten Maklerprovision; Vereinbarung einer

    Die Rechtsprechung hat in diesem Zusammenhang stets die Notwendigkeit der "angemessenen Ausgewogenheit" von versprochener Vergütung und zu erbringender Leistung hervorgehoben (vgl. außer den Entscheidungen zum Ratenkredit z.B. zur Aussteueransparung BGH, Urteil vom 10.3.1982 - VIII ZR 74/81 - WM 1982, 533 unter II. 1. und 2., zur Musikproduktionskostenverteilung BGH, Urteil vom 1.12.1988 - I ZR 190/87 - NJW-RR 1989, 746 unter II. 1. a) aa), zum Grundstückskauf BGH, Urteil vom 8.11.1991 - V ZR 260/90 - WM 1992, 441 unter II. 2., jeweils m.w.N.).
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  • LAG Hamm, 18.03.2009 - 6 Sa 1372/08  

    Sittenwidriger Lohn im Einzelhandel

    So können einzelne für den Vertragspartner nachteilige Klauseln ein ohnehin bestehendes Missverhältnis zwischen den beiderseitigen Leistungen ins Unangemessene und Untragbare steigern (BGH 30. Juni 1987 - KZR 7/86; BGH 01. Dezember 1988 - I ZR 190/87), während ihm günstige Nebenabreden das gleiche Missverhältnis noch als hinnehmbar erscheinen lassen können (BGH 03. November 1995 - V ZR 102/94).
  • LG Stuttgart, 24.02.2004 - 17 O 618/03  

    Sittenwidrigkeit eines Künstlervertrags

    Es handelt sich um eine Urheberrechtsstreitsache, da der streitgegenständliche Künstlervertrag nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung als urheberrechtlicher Verwertungsvertrag eigener Art zu qualifizieren ist (vgl. BGH, GRUR 1989, S. 198, 201; Fromm/Nordemann/Hertin Urheberrecht, 9. Auflage 1998, § 78 Rdnr. 6).

    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung gehört es grundsätzlich zum Wesen eines Verwertungsvertrages, dass der Auswerter, der sich alle Rechte zur kommerziellen Auswertung übertragen lässt, auch die typischen Risiken einer solchen Auswertung, nämlich das Produktionsrisiko und das Risiko einer fehlgeschlagenen Promotion zu tragen hat (vgl. BGH GRUR 1989, S. 198, 201).

  • LAG Köln, 03.05.2002 - 10 Ta 16/02  

    Rechtsweg, Arbeitnehmerähnliche Person, Berufssänger, Tonträgerproduktions- und

    Bei dem zwischen den Parteien abgeschlossenen Tonträgerproduktions- und Verwertungsvertrag handelt es sich um einen Vertrag eigener Art (BGH, Urteil vom 01.12.1988 - I ZR 190/87 GRUR 1989 S. 198, 201).
  • OLG Hamm, 14.08.2007 - 4 U 44/07  

    Schadenersatzanspruch des Produzenten bei fehlgeschlagenem Übernahmevertrag mit

    Zum Wesen eines derartigen Verwertungsvertrages gehört es, dass der Auswerter, der sich alle Rechte zur kommerziellen Auswertung übertragen lässt, auch die typischen Risiken einer solchen Auswertung, nämlich das Produktionsrisiko und das Risiko einer fehlgeschlagenen Promotion zu tragen hat (BGH GRUR 1989, 198, 201; LG Stuttgart, Urt. v. 24.02.2004, Az. 17 O 618/03).
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