Rechtsprechung
   BGH, 01.12.1999 - IV ZR 71/99   

Taxifahrer-Unfallflucht

§ 142 StGB, zivilrechtliche Folgen der Fahrerflucht;

§ 6 Abs. 3 VVG, Leistungsfreiheit des Versicherers auch bei eindeutiger Haftungslage, keine Kausalitätsprüfung bei Vorsatz

Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    VVG § 6 Abs. 3; AKB § 7 I (2) Satz 3

  • verkehrslexikon.de

    Verletzung der vertraglichen Aufklärungspflicht durch Unfallflucht auch bei eindeutiger Haftungslage und Arglist

  • IWW
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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einordnung einer Unfallflucht im Sinne von § 142 StGB auch bei eindeutiger Haftungslage als Verletzung der Aufklärungsobliegenheit

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
  • finanztip.de (Kurzinformation)

    Bei Unfallflucht muss die Versicherung nicht zahlen - Versicherungsnehmer muss Aufklärung des Unfallhergangs ermöglichen

  • finanztip.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch gegen Kaskoversicherung bei Unfallflucht

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  • rechtplus.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch gegen Kaskoversicherung bei Unfallflucht

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bei Unfallflucht kein Anspruch gegen Kaskoversicherung - Auch bei klarer Haftungslage wird die Versicherung von der Leistungspflicht frei

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW-RR 2000, 553
  • MDR 2000, 265
  • NZV 2000, 204
  • VersR 1999, 222
  • VersR 2000, 222



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Wird zitiert von ... (39)  

  • BGH, 21.11.2012 - IV ZR 97/11  

    Verletzung von Aufklärungsobliegenheiten gegenüber dem Kaskoversicherer in den

    Dies deckt sich regelmäßig mit dem Interesse des Versicherers an der vollständigen Aufklärung des Unfallhergangs und der Unfallursachen, das mit dem Verlassen des Unfallorts nachhaltig beeinträchtigt wird (Senatsurteil vom 1. Dezember 1999 - IV ZR 71/99, VersR 2000, 222 unter II 1).
  • BGH, 16.11.2005 - IV ZR 307/04  

    Versicherungsrecht - Auskunftspflicht des Versicherungsnehmers

    Der Inhalt einer Obliegenheit im Sinne von § 6 Abs. 3 VVG, deren schuldhafte Verletzung durch Leistungsfreiheit sanktioniert ist, ergibt sich aus den zwischen den Parteien des Versicherungsverhältnisses getroffenen Vereinbarungen, also aus dem Versicherungsvertrag und den diesem zugrunde liegenden Bedingungen (Senatsurteil vom 1. Dezember 1999 - IV ZR 71/99 - VersR 2000, 222 unter II 1).

    Der Versicherungsnehmer hat daher auf entsprechendes Verlangen auch solche Tatsachen wahrheitsgemäß und vollständig zu offenbaren, selbst wenn die Erfüllung der Auskunftsobliegenheit eigenen Interessen widerstreitet, weil sie dem Versicherer erst ermöglicht, sich auf Leistungsfreiheit zu berufen (vgl. Senatsurteil vom 1. Dezember 1999 aaO unter II 3).

    In diesem Zusammenhang genügt es nach dem Inhalt der in § 20 Nr. 1d VGB 88 vereinbarten Obliegenheit, dass die vom Versicherungsnehmer geforderten Angaben zur Einschätzung des subjektiven Risikos überhaupt dienlich sein können, nicht hingegen kommt es darauf an, ob sich die Angaben nach dem Ergebnis der Prüfung als für die Frage der Leistungspflicht tatsächlich wesentlich erweisen (vgl. Senatsurteil vom 1. Dezember 1999 aaO unter II 2).

  • OLG Düsseldorf, 20.04.2004 - 4 U 132/03  

    Addition der Leistungsfreibeträge beim Zusammentreffen der

    Die vertragliche Aufklärungsobliegenheit umfasst auch ohne ausdrückliche Vereinbarung die strafrechtlich sanktionierte Rechtspflicht, die elementar und allgemein bekannt ist (BGH VersR 2000, 222; Senat, a.a.O.).

    Davon ist bei einer Unfallflucht in der Regel auszugehen, weil hierdurch die Prüfung der Leistungspflicht erschwert wird (BGH VersR 2000, 222; Senat, a.a.O.).

    Auf das tatsächliche Ergebnis einer Unfallflucht, d.h., ob es gelingt, Feststellungen zu erschweren, kommt es für die Relevanz der Aufklärungspflichtverletzung nicht an (BGH VersR 2000, 222; OLG Frankfurt, VersR 2001, 1374; Urteil des Senats vom 16.04.2001 - I-4 U 165/01 - OLG Frankfurt, VersR 2001, 1374; Prölss/Martin, § 6 VVG Rn. 101 m.w.N.).

    Auch dann wird die Prüfmöglichkeit des Versicherers durch eine Unfallflucht entscheidend verkürzt, denn ihm geht es in erster Linie darum zu prüfen, ob er nach § 61 VVG von der Leistungspflicht frei ist, insbesondere bei möglicher alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit (BGH VersR 2000, 222).

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  • BGH, 13.12.2006 - IV ZR 252/05  

    Versicherungsrecht - Für Versicherungsnehmer mitteilungspflichtige Umstände

    Dazu gehören selbst solche mit dem Schadensereignis in Zusammenhang stehende Tatsachen, aus denen sich die Leistungsfreiheit des Versicherers ergeben kann (Senatsurteil vom 1. Dezember 1999 - IV ZR 71/99 - VersR 2000, 222 unter II 2 m.w.N.).
  • BGH, 09.11.2005 - IV ZR 146/04  

    Versicherungsrecht - Kfz-Haftpflicht: Zur Aufklärungspflicht des Versicherten

    Zu Recht hat das Berufungsgericht angenommen, der Kläger habe dadurch, dass er nach beiden Unfällen jeweils den objektiven und subjektiven Straftatbestand des § 142 StGB erfüllt hat, zugleich die ihm nach § 7 I Abs. 2 Satz 3 AKB auferlegte Obliegenheit verletzt, alles zu tun, was zur Aufklärung des Tatbestandes (des Versicherungsfalls) dienlich sein kann (vgl. dazu BGH, Urteil vom 1. Dezember 1999 - IV ZR 71/99 - VersR 2000, 222 unter II m.w.N.).
  • OLG Nürnberg, 27.07.2000 - 8 U 1411/00  

    Kfz-Haftpflichtversicherung - Obliegenheitsverletzungen vor und nach dem Unfall:

    Dazu gehört auch die Feststellung solcher mit dem Schadensereignis zusammenhängender Tatsachen, aus denen sich eine Leistungsfreiheit des Versicherers (Leistungsausschluß) ergeben kann (vgl. BGH VersR 87, 657; 98, 228; 2000, 222).

    Aber auch in der -wie hier- Kfz-Haftpflichtversicherung besteht wegen möglicher Leistungsfreiheiten nach § 2 b Abs. 1 e AKB 95 ein Interesse des Versicherers daran, die Person des Fahrers und dessen Alkoholisierung festzustellen (vgl. BGH VersR 2000, 222).

    Deshalb besteht der Zweck der Aufklärungsobliegenheit im wesentlichen darin, den Versicherungsnehmer auch zu zwingen, an der Aufklärung des Sachverhalts auch insoweit mitzuwirken, als es um Tatsachen geht, die zum Verlust des Versicherungsschutzes wegen einer beim Unfall begangenen Obliegenheitsverletzung führen können (vgl. BGH VersR 77, 272; 2000, 222).

  • OLG Oldenburg, 30.04.2003 - 3 U 2/03  

    Leistungsfreiheit der Kfz-Kaskoversicherung: Leistungsausschluss bei

    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH (zuletzt NJW-RR 2000, 553; so auch OLG Hamm r+s 1999, 493; OLG Köln VersR 1999, 963; a.A. OLG Saarbrücken VersR 1998, 883) stellt das Verlassen der Unfallstätte nur, aber auch stets dann eine Verletzung der Aufklärungsobliegenheit in der Kaskoversicherung dar, wenn dadurch der objektive und subjektive Tatbestand des § 142 StGB erfüllt wird.

    So geht es dem Versicherer in der Kaskoversicherung in erster Linie darum zu prüfen, ob er nach § 61 VVG von der Verpflichtung zur Leistung frei ist, weil der Versicherungsnehmer den Unfall durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat, was insbesondere der Fall wäre, wenn alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit für den Unfall ursächlich war (BGH NJW-RR 2000, 553, 554).

  • OLG Frankfurt, 24.01.2001 - 7 U 23/00  

    Kfz-Haftpflicht: Verletzung der Aufklärungsobliegenheit bei Entfernen vom

    Die Erfüllung der Verpflichtung zum Verbleiben am Unfallort stellt eine "elementare, allgemeine und jedem Versicherungsnehmer und Kraftfahrer bekannte Pflicht" (BGH VersR 2000, 222) dar, die in relevanter Weise die auch hierdurch geschützten Interessen des Versicherers an der vollständigen Aufklärung des Schadensereignisses schützt (vgl. auch BGH VersR 1958, 398).

    Selbst dann, wenn eine folgenlose Obliegenheitsverletzung vorgelegen haben sollte, war sie jedenfalls generell geeignet, die Interessen der Versicherungsnehmerin ernsthaft zu gefährden, auch wenn die Haftungslage eindeutig war (vgl. auch BGH VersR 2000, 222; Hofmann NVersZ 1999, 354).

  • OLG Celle, 19.11.2009 - 8 U 79/09  

    Unfallflucht und Leistungsfreiheit? Bei Bagatellschäden kein unerlaubtes

    Das Verlassen der Unfallstelle stellt auch bei ansonsten eindeutiger Haftungslage nur, aber auch stets eine Verletzung der Aufklärungspflicht in der Kaskoversicherung dar, wenn dadurch der objektive und der subjektive Tatbestand des § 142 StGB erfüllt wird (BGH VersR 2000, 222; 1987, 657; Urteil des Senats vom 29. Januar 2009, 8 U 151/08; Beschluss des Senats vom 16. April 2009, 8 U 38/09; Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 7 AKB Rdnr. 17).

    Zutreffend hat der BGH darauf hingewiesen, durch nachträgliche Angaben (zu denen hier nichts Näheres bekannt ist), deren Wahrheitsgehalt oft nicht überprüft werden könne, sei eine zuverlässige Aufklärung nicht gewährleistet (VersR 2000, 222).

    Insbesondere kann der Versicherer nur so prüfen, ob Leistungsfreiheit nach § 61 VVG a. F. wegen Fahruntüchtigkeit in Betracht kommt (BGH VersR 2000, 222).

  • LG Saarbrücken, 01.10.2010 - 13 S 75/10  

    Frage der Leistungsfreiheit des Haftpflichtversicherers nach § 28 Abs. 2

    Das Gebot, nach einem Verkehrsunfall die Unfallaufnahme durch die Polizei an Ort und Stelle abzuwarten, stellt eine elementare, allgemeine und jedem Kraftfahrer bekannte Pflicht dar (vgl. BGH, Urteil vom 01.12.1999 - VI ZR 71/99, VersR 2000, 222; LG Düsseldorf, Urteil vom 18.06.2010 - 20 S 7/10, juris; Schwintowski/Brömmelmeyer, Praxiskommentar zum Versicherungsvertragsrecht, 1. Aufl., § 28 VVG Rn. 46).

    Es kommt auf alles an, was zur Aufklärung des Tatbestandes oder zur Minderung des Schadens dienlich sein kann (vgl. BGH, Urteil vom 01.12.1999 - IV ZR 71/99, VersR 2000, 222).

    Durch nachträgliche Angaben, deren Wahrheitsgehalt oft nicht überprüft werden kann, ist eine Aufklärung gerade nicht zuverlässig gewährleistet (vgl. BGH, Urteil vom 01.12.1999 aaO; OLG Celle, Urteil vom 12.01.2006 aaO).

  • OLG Nürnberg, 29.06.2000 - 8 U 1279/00  

    Leistungsfreiheit des Versicherers in der Kfz-Haftpflichtversicherung wegen

  • OLG Karlsruhe, 05.06.2008 - 12 U 13/08  

    Kaskoversicherung: Darlegungs- und Beweislast des Versicherers hinsichtlich der

  • OLG Bremen, 02.10.2007 - 3 U 27/07  

    Kfz-Kaskoversicherung - Unfallflucht: Leistungsfreiheit des VR wegen Beihilfe

  • OLG Düsseldorf, 27.09.2005 - 24 U 9/05  

    Grob fahrlässige Unfallverursachung bei Bedienung des Autoradios während

  • OLG Köln, 25.07.2000 - 9 U 48/00  

    Verlust des Versicherungsschutzes bei Fahrerflucht

  • LG Frankfurt/Oder, 03.07.2009 - 6a S 174/08  

    Vorsätzliche Obliegenheitsverletzung durch Verletzung der Aufklärungspflicht bei

  • LAG Düsseldorf, 12.02.2003 - 12 Sa 1345/02  

    Regress des Versicherers gegen unfallflüchtigen Fahrer (Arbeitnehmer des

  • OLG Düsseldorf, 31.10.2003 - 4 U 71/03  

    Zur Frage der Leistungsfreiheit im Falle eines Unfalles im Zustand der

  • OLG Karlsruhe, 07.02.2002 - 12 U 223/01  

    Obliegenheitsverletzung in der Kfz-Kaskoversicherung: Unterrichtung des

  • OLG Brandenburg, 14.09.2006 - 12 U 21/06  

    Kfz-Kaskoversicherung: Aufklärungsobliegenheitsverletzung bei unerlaubtem

  • OLG Brandenburg, 24.05.2007 - 12 U 205/06  

    Aufklärungsobliegenheit bzgl. eines Verkehrsunfalls gegenüber dem Versicherer

  • OLG Hamm, 07.02.2003 - 20 U 193/02  

    Unfallflucht: Strenge Anforderungen für Verkehrsteilnehmer // Gerichte legen

  • OLG Düsseldorf, 24.06.2008 - 4 U 226/07  

    Verneinung der Eintrittspflicht der Fahrzeugvollversicherung hinsichtlich eines

  • OLG Köln, 29.10.2002 - 9 U 93/00  

    Leistungsfreiheit des Versicherers und Regreßhöchstbeträge bei

  • LG Nürnberg-Fürth, 27.01.2010 - 8 O 10700/08  

    Zur Geltung der im gewerblichen Kraftfahrzeugmietvertrag vereinbarten

  • OLG Hamm, 18.02.2000 - 20 U 238/99  

    Obliegenheitsverletzung durch Verletzung der Wartepflicht

  • OLG Brandenburg, 15.01.2004 - 12 U 107/03  

    Kraftfahrzeugversicherung: Leistungsfreiheit des Versicherers wegen Unfallflucht

  • BayObLG, 04.07.2001 - 5St RR 176/01  

    Verantwortlichkeit des Versicherungsnehmer für unrichtige Information durch den

  • KG, 26.10.2010 - 6 U 209/09  

    Nachtrunk als Obliegenheitsverletzung

  • OLG Karlsruhe, 19.02.2009 - 12 U 249/08  
  • OLG Naumburg, 14.01.2011 - 10 U 21/10  

    Begriff der Unfallflucht

  • OLG Köln, 13.11.2001 - 9 U 161/00  
  • AG Lahr, 10.06.2005 - 2 C 76/04  

    Kfz-Kaskoversicherung: Keine Unfallflucht bzw. Aufklärungspflichtverletzung bei

  • OLG Köln, 30.08.2005 - 9 U 131/04  

    Kfz-Versicherung - Bei Unfallflucht kann der Versicherer die

  • LG Dortmund, 26.11.2008 - 22 O 35/08  
  • AG Köln, 19.11.2008 - 269 C 339/08  
  • LG Köln, 18.09.2008 - 24 O 92/08  
  • OLG Saarbrücken, 22.11.2000 - 5 U 424/00  

    Nachtrunks zur Verschleierung

  • AG Eschweiler, 14.04.2011 - 23 C 146/08  

    Verletzung der Aufklärungsobliegenheit infolge Unfallflucht

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