Rechtsprechung
| BGH, 01.12.2005 - I ZR 85/04 |
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Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch den Transportversicherer; Mitwirken des Verschulden des Versenders bei unterlassener Wertdeklaration
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 08.01.2004 - 31 O 177/01
- OLG Düsseldorf, 02.06.2004 - 18 U 37/04
- BGH, 01.12.2005 - I ZR 85/04
- OLG Düsseldorf, 28.06.2006 - 18 U 37/04
- BGH, 01.03.2007 - I ZR 132/06
Wird zitiert von ... (12)
- BGH, 14.06.2006 - I ZR 75/03
AGB - Wie muss im Internet auf AGB hingewiesen werden?
Nach der Rechtsprechung des Senats kann sich ein mitwirkender Schadensbeitrag des Versenders daraus ergeben, dass er eine Wertangabe oder einen Hinweis auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens unterlassen hat (BGHZ 149, 337, 353 ff.; BGH, Urt. v. 1.12.2005 - I ZR 85/04, TranspR 2006, 166, 168 f. m.w.N.). - BGH, 01.12.2005 - I ZR 117/04
Anforderungen an die Wertdeklaration des Versenders
Dies ergibt sich, wie der Senat in der am selben Tag zwischen den Parteien ergangenen Entscheidung in der Sache I ZR 85/04 näher ausgeführt hat (Urteilsumdruck S. 15/16), aus der Regelung in Nr. 10 der Allgemeinen Beförderungsbedingungen, nach der die Beklagte nur bei einer Wertdeklaration über die beschriebene Haftungshöchstgrenze hinaus (1.000 DM oder Erstattungsbetrag nach § 54 ADSp) haften will. - BGH, 20.09.2007 - I ZR 43/05
Haftung des Transporteurs beim Verlust von Sendungen
Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch den Transportversicherer verstößt - wie der Senat zeitlich nach Verkündung des Berufungsurteils entschieden hat - selbst dann nicht gegen das Rechtsberatungsgesetz, wenn der Versicherer den Schaden seines Versicherungsnehmers noch nicht reguliert hat und deshalb aus abgetretenem Recht gegen den beklagten Spediteur/Frachtführer vorgeht (BGH, Urt. v. 1.12.2005 - I ZR 85/04 Tz. 20, TranspR 2006, 166, 167).
- BGH, 20.09.2007 - I ZR 44/05
Haftung des Transporteurs beim Verlust von Sendungen
Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch den Transportversicherer verstößt - wie der Senat zeitlich nach Verkündung des Berufungsurteils entschieden hat - selbst dann nicht gegen das Rechtsberatungsgesetz, wenn der Versicherer den Schaden seines Versicherungsnehmers noch nicht reguliert hat und deshalb aus abgetretenem Recht gegen den beklagten Spediteur/Frachtführer vorgeht (BGH, Urt. v. 1.12.2005 - I ZR 85/04 Tz. 20, TranspR 2006, 166, 167). - OLG Hamm, 23.11.2009 - 18 U 48/09
Begriff der Leichtfertigkeit i.S. von Art. 29 CMR
Das gilt selbst dann, wenn der Versicherer den Schaden noch nicht reguliert hat (BGH TranspR 2006, 166).Ob eine eigene oder eine fremde Rechtsangelegenheit vorliegt, ist daher davon abhängig, in wessen wirtschaftlichem Interesse die Besorgung der Angelegenheit liegt (BGH TranspR 2006, 166).
- OLG Düsseldorf, 27.09.2006 - 18 U 61/06
Haftung für Paketverlust: Anscheinsbeweis für Paketinhalt durch beigefügte …
Umstände, aus denen sich ergeben könnte, dass die ausdrücklich oder konkludent erklärten Abtretungen gegen das RBerG verstoßen, hat die insoweit darlegungs- und beweispflichtige Beklagte nicht aufgezeigt (vgl. BGH, Urteil vom 01.12.2005, I ZR 85/04).Auch in der weiteren Entscheidung vom 1.12.2005 (Az. I ZR 85/04) hat der BGH (unter II. 4., c) bb)) zunächst wiederum explizit auf den Sendungswert abgestellt.
- BGH, 21.02.2008 - I ZR 105/05
Rechtsfolgen der Unterlassung einer Wertdeklaration hinsichtlich eines einem …
Eine entsprechende Kenntnis wurde, wie der Senat nach Erlass des Berufungsurteils entschieden hat, den jeweiligen Versendern durch Nummer 10 der Beförderungsbedingungen der Beklagten vermittelt (vgl. BGH, Urt. v. 1.12.2005 - I ZR 85/04, TranspR 2006, 166, 168;… Urt. v. 19.1.2006 - I ZR 80/03, TranspR 2006, 121, 123 = VersR 2006, 953;… Urt. v. 3.5.2007 - I ZR 106/05, TranspR 2007, 421 Tz. 22). - BGH, 21.02.2008 - I ZR 128/05
Mitverschulden des Versenders am Verlust von Transportgut bei unterbliebener …
Diese Kenntnis wurde, wie der Senat nach Erlass des Berufungsurteils entschieden hat, der Versenderin durch Nummer 10 der Beförderungsbedingungen der Beklagten vermittelt (vgl. BGH, Urt. v. 1.12.2005 - I ZR 85/04, TranspR 2006, 166, 168;… Urt. v. 19.1.2006 - I ZR 80/03, TranspR 2006, 121, 123 = VersR 2006, 953;… Urt. v. 3.5.2007 - I ZR 106/05, TranspR 2007, 421 Tz. 22). - OLG Celle, 03.05.2007 - 11 U 229/06
Frachtführerhaftung: Darlegungslast des Frachtführers; Teilzahlung durch den …
Ob eine eigene oder eine fremde Rechtsangelegenheit vorliegt, ist davon abhängig, in wessen wirtschaftlichem Interesse die Besorgung der Angelegenheit liegt (vgl. BGH, TranspR 2006, 166 - 169). - OLG Düsseldorf, 12.03.2008 - 18 U 160/07
Haftung des Transportunternehmens für Sendungsverlust - Zur Anwendbarkeit des …
In den weiteren Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 01.12.2005 (TranspR 2006, 166, 167 ) und vom 20.09.2007 (I-ZR 43/05 -), in denen der BGH ebenfalls von einer konkludenten Abtretung der Schadensersatzansprüche an den Versicherer durch Überlassung der Schadensunterlagen ausgegangen ist, stand hingegen noch nicht fest, ob die klagende Versicherung den Schaden ihrer Versicherungsnehmerin bereits reguliert hatte. - OLG Düsseldorf, 15.11.2006 - 18 U 79/06
Paketverlust im Rahmen einer Multimodalbeförderung - Anwendbares Recht - …
- LG Düsseldorf, 29.01.2009 - 32 O 35/07
