Rechtsprechung
   BGH, 01.12.2011 - III ZR 71/11   

Volltextveröffentlichungen (9)

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  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 195, 199, 666
    Auskunftsanspruch über Kontenbewegungen verjährt nicht vorzeitig

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Zur Verjährung des Auskunftsanspruchs gem. § 666 Variante 2 BGB des Treugebers gegen den Treuhänder eines GmbH-Anteils

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verjährung des Auskunftsanspruchs aus § 666 BGB nicht vor dessen Beendigung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auskunftsanspruch im Auftragsverhältnis

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Verjährung des Auskunftsanspruchs des Auftraggebers erst nach Beendigung des Auftragsverhältnisses

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Auskunftsanspruch des Auftragnehmers und seine Verjährung

  • erbrecht-papenmeier.de (Kurzinformation)

    Verjährung des Auskunftsanspruchs nicht vor Auftragsende

  • lto.de (Kurzinformation)

    Bei Auskunft als Dauernebenpflicht eines Beauftragten beginnt Verjährung des Auskunftsanspruchs nicht vor Beendigung des Auftragsverhältnisses

Verfahrensgang

  • LG Kiel, 24.02.2010 - 5 O 1/09
  • OLG Schleswig, 23.03.2011 - 9 U 16/10
  • BGH, 01.12.2011 - III ZR 71/11

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2012, 917
  • ZIP 2012, 929
  • MDR 2012, 75
  • NJ 2012, 125
  • VersR 2012, 321
  • WM 2012, 25
  • DB 2011, 2904



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Wird zitiert von ...  

  • AG Mannheim, 13.01.2012 - 3 C 412/11  

    Der Auskunftsanspruch des Auftraggebers

    Ihrem Inhalt nach richtet sich die aus § 666 BGB folgende Auskunftspflicht danach, was nach dem Gegenstand der Besorgung, Üblichkeit im Geschäftsverkehr, dem Zweck der verlangten Information unter Berücksichtigung von Treu und Glauben erwartet werden kann (BGH, Urteil vom 01.12.2011, III ZR 71/11).

    Ein solch asynchrones Ergebnis wäre sinnwidrig (vgl. BGH, Urteil vom 01.12.2011, III ZR 71/11).

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