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BGH, 02.03.1983 - IVb ARZ 3/83 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Bestimmung der Rechtsmittelgerichtszuständigkeit im Bereich der elterlichen Sorge bei Kompetenzkonflikt - Sachliche Beurteilung des Verfahrensgegenstandes als Vormundschaftssache oder Familiensache - Übertragung und Entziehung der elterlichen Sorge nach Einleitung des ...
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 04.10.1978 - IV ZB 84/77
Rechtsmittelzuständigkeit in Familiensachen
Auszug aus BGH, 02.03.1983 - IVb ARZ 3/83
Vielmehr richtet sich die Entscheidung der Zuständigkeitsfrage nach der sachlichen Beurteilung Verfahrensgegenstandes als Vormundschaftssache oder Familiensache (BGHZ 72, 182). - BGH, 17.09.1980 - IVb ARZ 543/80
Zuständigkeitsstreit zwischen Familiengericht und Gericht der (allgemeinen) …
Auszug aus BGH, 02.03.1983 - IVb ARZ 3/83
Das zuständige Rechtsmittelgericht ist in entsprechender Anwendung des § 36 Nr. 6 ZPO durch den Bundesgerichtshof zu bestimmen (BGHZ 78, 108 [BGH 17.09.1980 - IVb ARZ 543/80]). - BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvL 25/80
Verfassungswidrigkeit des § 1671 Abs. 4 Satz 1 BGB
Auszug aus BGH, 02.03.1983 - IVb ARZ 3/83
Eine solche Regelung ist jedoch nach der Scheidung der Eheleute K., als deren eheliche Kinder auch die Kinder Frauke und Sven gelten, gemäß § 1671 BGB zwingend geboten (vgl. BVerfG Urteil vom 3. November 1982, FamRZ 1982, 1179, 1182).