Rechtsprechung
   BGH, 02.03.1999 - XI ZR 124/98   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    DDR: ZGB § 241; DDR: FinanzVO § 16

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    DDR: FinanzVO § 16; DDR: ZGB § 241
    Anforderungen an den Beweis einer Auszahlung

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  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Kein Beweis für Auszahlung von DDR-Instandsetzungskrediten durch interne Bankdokumentation

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    ZGB § 241; FinanzVO (DDR) § 16
    Kein Beweis für Auszahlung von DDR-Instandsetzungskrediten durch interne Bankdokumentation

Zeitschriftenfundstellen

  • ZIP 1999, 833
  • WM 1999, 899



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Wird zitiert von ... (3)  

  • BGH, 18.01.2000 - XI ZR 46/99  

    Instandhaltungs- und Instandsetzungskredite zu Zeiten der ehemaligen DDR

    Bei der Prüfung, ob auf der Grundlage des § 16 Finanzierungsverordnung (DDR) aufgenommene Instandhaltungs- und Instandsetzungskredite ausgezahlt worden sind, sind auch besondere in der DDR bei der Kreditvergabe übliche Gepflogenheiten zu berücksichtigen (Ergänzung zum Urteil vom 2. März 1999 - XI ZR 124/98; WM 1999, 899).

    Ob die den Bestellungsurkunden zugrundeliegenden Rechtsnormen eine derartige Verfügung rechtfertigten, bedarf keiner Entscheidung; denn nach allgemeinen Grundsätzen des Verwaltungsrechts, die sich in der ehemaligen DDR entwickelt hatten, hatten staatliche Einzelentscheidungen die Vermutung der Gesetzlichkeit für sich und waren auch im Fall der Fehlerhaftigkeit zwar aufhebbar, aber grundsätzlich rechtswirksam (vgl. Senatsurteile vom 15. November 1994 - XI ZR 64/94, WM 1995, 150, 151 und vom 2. März 1999 - XI ZR 124/98, WM 1999, 899, 901).

    Sie hat die Kreditverträge auf der Grundlage der FinanzierungsVO geschlossen und damit den in der Kopfzeile der Kreditverträge aufgeführten Grundstückseigentümer berechtigt und verpflichtet (vgl. Senatsurteile vom 15. November 1994 und 2. März 1999 aaO).

    So genügen bloße, der eigenen Wahrnehmung des Vertragsgegners entzogene rein interne Dokumentationen des Kreditgebers für sich allein genommen nicht den Anforderungen, die an den Beweis einer Auszahlung der Darlehensvaluta zu stellen sind (Senatsurteil vom 2. März 1999 - XI ZR 124/98, WM 1999, 899, 901).

  • OLG Brandenburg, 13.08.2003 - 3 U 39/02  
    Durch die auf der Grundlage des § 16 FinVO geschlossenen Verträge wird der im Einzelfall betroffene Grundstückseigentümer berechtigt und verpflichtet (vgl. BGH ZIP 1995, 167, 168; BGH ZIP 1999, 833, 835).

    An die Darlegung und den Nachweis einer Valutierung der unter Geltung des ZGB ausgereichten Kredite sind keine geringeren Anforderungen zu stellen als im Bereich des § 607 BGB a.F. (vgl. BGH ZIP 1999, 833, 834).

  • OLG Jena, 12.06.2001 - 5 U 1382/00  

    Altforderungen der Staatsbank der ehemaligen DDR

    Sie kann dazu auch Urkunden mit Indizcharakter vorlegen, zumal wenn diese Urkunden nicht nur aus dem internen Bereich der Klägerin stammen (vgl. BGH, WM 1999, 899 ; NJW-RR 1992, 1195 ), Das trifft aber insbesondere auf den vorgetragenen Inhalt der bereits oben unter aa) bis ee) erwähnten Anlagen K 6 bis K 10 und K 26 zu.
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