Rechtsprechung
| BGH, 02.04.2008 - 5 StR 354/07 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 266 Abs. 1 StGB; § 550b Abs. 2 BGB a.F.; § 551 Abs. 3 BGB; § 27 StGB; § 13 StGB; § 17 StGB; Art. 6 EMRK; Art. 13 EMRK; § 358 Abs. 2 StPO; § 261 StPO
Vermögensbetreuungspflicht des Vermieters für Kautionen bei Wohnraummiete und bei Gewerberaummiete (Einzahlungen der Kautionen auf die Girokonten im Kontokorrent; Begründung durch Gesetz und durch Vertrag); Vermögensnachteil (Vermögensgefährdung); Gehilfenvorsatz bei der Untreue; Untreue durch Unterlassen; Begriff des Verbotsirrtums; Beweiswürdigung (Stützung auf bloße Vermutungen: hier Vorverurteilung); Recht auf Verfahrensbeschleunigung (Kompensation; Vollstreckungslösung; mögliches Verfahrenshindernis; Einstellung; Verschlechterungsverbot). - lexetius.com
StGB § 266 Abs. 1
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- NWB SteuerXpert START
StGB § 266 Abs. 1
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Vermögensbetreuungspflicht des Vermieters bzgl. Kautionen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 266 Abs. 1
Vermögensbetreuungspflicht des Vermieters für Kautionen bei Wohnraum- und Gewerberaummiete - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Strafrecht - Untreuevorwurf gegen Vermieter wg. Kautionseinzahlung auf Girokonto
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (5)
- 123recht.net (Kurzinformation)
Macht sich ein Vermieter strafbar, wenn er die Mietkaution nicht getrennt von seinem Vermögen anlegt? // Zum Thema Mietkaution
- 123recht.net (Kurzinformation)
Macht sich ein Vermieter strafbar, wenn er diese Mietkaution nicht getrennt von seinem Vermögen anlegt?
- info-m.de (Leitsatz)
Mietkaution und Untreue: Macht sich der Gewerbevermieter strafbar, wenn er die Kaution nicht getrennt von seinem Vermögen anlegt?
- info-m.de (Leitsatz)
Mietkaution und Untreue: Macht sich der Wohnraumvermieter strafbar, wenn er die Kaution nicht getrennt von seinem Vermögen anlegt?
- grundeigentum-verlag.de (Kurzinformation)
Wohn- und Gewerberäume werden unterschiedlich behandelt - Verstoß gegen Pflicht zur getrennten Anlage der Mietkaution ist bei Gewerberäumen nicht strafbar
Besprechungen u.ä. (3)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Kautionseinzahlung auf Girokonto: Untreue? (IMR 2008, 217)
- mummenhoff.net
(Entscheidungsbesprechung)
- HRR Strafrecht (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Paradigmenwechsel in der Schadensdogmatik oder "Viel Lärm um nichts"? // Zur aktuellen Kontroverse um die sog. "schadensgleiche Vermögensgefährdung" (Dr. Christian Becker; HRRS 8/2009, 334 ff.)
Sonstiges (5)
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkung zum Beschluss des BGH vom 2.4.2008, Az.: 5 StR 354/07 (Untreuevorwurf gegen Vermieter bei Kautionseinzahlung auf Girokonto)" von RA Michael Drasdo, original erschienen in: NJW Spezial 2008, 417.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkung zum Beschluss des BGH vom 02.04.2008, Az.: 5 StR 354/07 (Vermögensbetreuungspflicht bei Mietkautionen)" von RA Michael Tsambikakis, FA StrafR, original erschienen in: StRR 2008, 352 - 353.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Anmerkung zum Beschluss des BGH vom 02.04.2008, Az.: 5 StR 354/07" von Dr. Joachim Kretschmer, original erschienen in: JR 2008, 348 - 350.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Vermögensbetreuungspflicht des Vermieters für Kautionen" von Prof. Dr. Nikolaus Bosch, original erschienen in: JA 2008, 658 - 660.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Zusammenfassung von "Zur Quadratur des Kreises in der Dogmatik des Gefährdungsschadens" von Prof. Dr. Dres. h.c. Bernd Schünemann, original erschienen in: NStZ 2008, 430 - 434.
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 52, 182
- NJW 2008, 1827
- NStZ 2008, 455
- NStZ 2009, 632 (Ls.)
- NZM 2008, 415
- ZMR 2008, 698
- StV 2008, 527
- JR 2008, 334
- JR 2008, 344
- IMR 2008, 217
Wird zitiert von ... (20)
- BGH, 17.07.2009 - 5 StR 394/08
Strafrechtliche Garantenpflicht eines "Compliance Officers"
Ein Verbotsirrtum ist bereits dann ausgeschlossen, wenn der Angeklagte die Rechtswidrigkeit seines Handelns (hier: seines Unterlassens) kennt ( BGHSt 42, 123, 130; 52, 182, 190 f.; 52, 307, 313;… BGHR StGB § 11 Amtsträger 14). - BVerfG, 23.06.2010 - 2 BvR 2559/08
Präzisierungsgebot Untreuetatbestand
Vielmehr sei unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalls festzustellen, ob die Betroffenen mit wirtschaftlichen Nachteilen ernstlich zu rechnen hätten, der Eintritt eines Schadens also nahe liegend sei, so dass der Vermögenswert aufgrund der Verlustgefahr bereits gegenwärtig gemindert werde (vgl. nur BGHSt 48, 354 ; 51, 100 ; 52, 182 ; BayObLG, Beschluss vom 20. Juli 1995 - 4 StR RR 4/95 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 29. April 1999 - 2 Ws 71/99 -, juris; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 30. August 1989 - 1 Ws 60/89 -, NStZ 1990, S. 82 ; OLG Stuttgart…, Urteil vom 19. August 1970 - 1 Ss 318/70 -, NJW 1971, S. 64;… weitere Nachweise bei Fischer, Strafgesetzbuch, 57. Aufl. 2010, § 266 Rn. 150 ff.;… Kindhäuser, a.a.O., § 266 Rn. 110). - BGH, 29.08.2008 - 2 StR 587/07
Fall Siemens; Untreue (endgültiger Vermögensnachteil: Einschränkung der …
Darauf, dass der auf diese Feststellung gestützte Schuldspruch der Rechtsprechung des Senats zu den Voraussetzungen des subjektiven Tatbestands der Untreue in Fällen so genannter Gefährdungsschäden wohl widerspricht (…vgl. Senatsurteil vom 18. Oktober 2006 - 2 StR 499/06 = BGHSt 51, 100, 120 ff. [dazu Bernsmann GA 2007, 219, 229 ff.; Ransiek NJW 2007, 1727, 1729; Saliger NStZ 2007, 545, 549 ff.]; Senatsbeschluss vom 25. Mai 2007 - 2 StR 469/06 = NStZ 2007, 704 [dazu Schlösser NStZ 2008, 397 f.]; ebenso BGH, Beschluss vom 2. April 2008 - 5 StR 354/07 = BGHSt 52, 182; dagegen aber BGH, Beschluss vom 20. März 2008 - 1 StR 488/08 = NJW 2008, 2451 [dazu Klötzer/Schilling StraFo 2008, 305 ff.; Rübenstahl NJW 2008, 2454 f.]; vgl. auch Nack StraFo 2008, 277 ff.) kommt es nicht an, weil in beiden Fällen kein Gefährdungsschaden, sondern ein endgültiger Vermögensschaden eingetreten ist.
- BGH, 25.05.2010 - VI ZR 205/09
Bauvertrag - Sicherheitseinbehalt nicht auf Sperrkonto gezahlt: Keine Untreue!
Dagegen scheidet eine durch Gesetz begründete Vermögensbetreuungspflicht in Bezug auf die Mietkaution bei der Gewerberaummiete aus, da sich die gesetzlichen Regelungen über die Anlage von Mietkautionen allein auf Mietverhältnisse über Wohnraum beziehen (BGHSt 52, 182, 185).Zwar kommt grundsätzlich auch die rechtsgeschäftliche Begründung einer Vermögensbetreuungspflicht im Sinne des § 266 Abs. 1 StGB in Betracht, doch begründet die bloße Vereinbarung einer Kaution als solche noch keine Vermögensbetreuungspflicht (BGHSt 52, 182, 185 f.).
Dieses dem Leistenden verbleibende Restrisiko reicht jedoch grundsätzlich nicht aus, den Empfänger der Vorleistung mit einer Vermögensbetreuungspflicht im Sinne des § 266 Abs. 1 StGB zu belasten (BGHSt 28, 20, 23 f.; 52, 182, 187).
- BGH, 25.06.2008 - 5 StR 109/07
Mehrere Tatbeteiligte derselben Straftat als Parteien im Sinne des Parteiverrats …
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs braucht der Täter die Strafbarkeit seines Vorgehens nicht zu kennen; es genügt, dass er wusste oder hätte erkennen können, Unrecht zu tun (BGHSt 15, 377, 383; BGH NStZ 1996, 236, 237; wistra 1986, 218; BGH, Beschluss vom 2. April 2008 - 5 StR 354/07, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt). - OLG Köln, 27.07.2009 - 11 U 86/09
Bauvertrag - Nicht-Anlegen des Sicherheitseinbehalts stellt keine Untreue dar
Insoweit lassen sich die Erwägungen, die der BGH zu Annahme einer gesetzlichen Vermögensbetreuungspflicht des Wohnraumvermieters in Bezug auf die Mietkaution veranlasst haben (NJW 1996, 65; anders zur Gewerbemiete BGH NJW 2008, 1827), auf den Fall des § 17 Nr. 6 VOB/B nicht übertragen.Die vereinbarte Regelung muss - als rechtsgeschäftlich eingegangene Vermögensbetreuungspflicht - zugunsten des geschützten Vertragspartners Elemente einer Geschäftsbesorgung aufweisen (BGH NJW 2008, 1827, 1828).
Das mit der Vorleistung verbundene allgemeine Sicherungsbedürfnis eines Vertragsgläubigers begründet eine Pflicht zur Vermögensbetreuung nicht; diese bedarf einer besonderen Vereinbarung im angegebenen Sinne (BGH NJW 2008, 1827, 1828).
- LG Düsseldorf, 19.06.2008 - 14 KLs 9/07 Erforderlich, zugleich aber auch hinreichend ist vielmehr - und zwar unabhängig davon, ob man dies als Schaden oder aber als schadensgleiche Vermögensgefährdung bezeichnet -, dass im Zeitpunkt der Gewährung bzw. Auszahlung des Kredits bei wirtschaftlicher Betrachtung bereits eine Verschlechterung der gegenwärtigen Vermögenslage eintritt, nämlich der Rückzahlungsanspruch der Bank gegenüber der ausbezahlten Darlehenssumme minderwertig ist (vgl. BGH, Beschluss vom 20.3.2008, 1 StR 488/07, StraFo 2008, 303ff; BGH, Beschluss vom 2.4.2008, 5 StR 354/07, NJW 2008, 415ff).
Das Wissenselement ist zu bejahen, wenn der Entscheidungsträger im Zeitpunkt der Kreditgewährung die nicht gegebene Rückzahlbarkeit für möglich hält und erkennt, dass die Forderung der Bank nach allgemeinen Bewertungsmaßstäben nicht als gleichwertig anzusehen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 2.4.2008, 5 StR 354/07, NJW 2008, 1827ff; BGH, Urteil vom 15.11.2001, 1 StR 185/01, BGHSt 47, 148ff).
Bezüglich des voluntativen Vorsatzelements ist nicht nur das Inkaufnehmen der konkreten Gefahr eines Nachteils erforderlich, sondern darüber hinaus eine Billigung der Realisierung dieser Gefahr, sei es auch nur in der Form, dass er sich mit dem Eintritt des ihm unerwünschten Erfolgs abfindet (BGH, Beschluss vom 2.4.2008, 5 StR 354/07, NJW 2008, 1826ff; BGH, Beschluss vom 25. Mai 2007, 2 StR 469/06, wistra 2007, 384ff; BGH, Urteil vom 18.10.2006, 2 StR 499/05, BGHSt 51, 100ff).
- OLG Frankfurt, 17.12.2010 - 1 Ws 29/09
Strafbarkeit des Betriebs einer Webseite mit Abofalle
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs braucht der Täter die Strafbarkeit seines Vorgehens nicht zu kennen; es genügt, dass er wusste oder hätte erkennen können, Unrecht zu tun (vgl. BGH, Beschluss vom 02.04.2008, 5 StR 354/07, zitiert nach juris, dort Rn. 34 m.w.N.). - BAG, 23.02.2010 - 9 AZR 44/09
Altersteilzeit - Insolvenz - Geschäftsführerhaftung
Der Handelnde muss die konkrete Gefahr erkannt und ihre Realisierung zudem gebilligt haben, sei es auch nur in der Form, dass er sich mit dem unerwünschten Erfolgseintritt abfindet (vgl. BGH 2. April 2008 - 5 StR 354/07 - Rn. 31, BGHSt 52, 182, sog. kognitives und voluntatives Element des bedingten Vorsatzes im Fall des Treubruchstatbestands). - BAG, 23.02.2010 - 9 AZR 71/09
Altersteilzeit - Insolvenz - Organhaftung
Der Handelnde muss die konkrete Gefahr erkannt und ihre Realisierung zudem gebilligt haben, sei es auch nur in der Form, dass er sich mit dem unerwünschten Erfolgseintritt abfindet (vgl. BGH 2. April 2008 - 5 StR 354/07 - Rn. 31, BGHSt 52, 182, sog. kognitives und voluntatives Element des bedingten Vorsatzes im Fall des Treubruchstatbestands). - BGH, 23.07.2008 - 2 StR 283/08
Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (fehlerhafte Annahme); Härteausgleich.
- OLG Hamm, 14.07.2009 - 2 Ss 197/09
Untreue; Fremdgeld; Einzahlung; Geschäftskonto; Feststellungen; …
- OLG Stuttgart, 27.01.2010 - 3 U 138/09
Bauvertrag - Keine Vermögensbetreuungspflicht bez. Restwerklohn auf Sonderkonto
- OLG Hamm, 07.02.2011 - 5 Ws 459/10
Deliktscharakter des Betrugs; Voraussetzungen für die Annahme eines …
- OLG Düsseldorf, 31.05.2010 - 1 RVs 67/10
Verwertbarkeit einer durch einen Polizeibeamten angeordneten Blutprobe; Prüfung …
- OLG Jena, 20.05.2009 - 4 U 73/08
Bauvertrag - Sicherheitseinbehalt auf Sperrkonto: Vermögensbetreuungspflicht?
- LG Kassel, 06.08.2008 - 4 O 1725/07
§ 140 InsO
- KG, 30.11.2009 - 2 Kart 1/09
Zur kartellrechtswidrigen horizontalen Preisabsprache zwischen Bietern
- LG Ellwangen, 07.07.2009 - 4 O 64/09
Bauvertrag - Keine Vermögensbetreuungspflicht bei Gewährleistungseinbehalt
- OLG Hamburg, 10.06.2009 - 3-29/09
Verwirklichung des Treuebruchtatbestands durch einen Kassier; Vorsatz in Bezug …
