Rechtsprechung
   BGH, 02.04.2009 - V ZB 70/08   

Volltextveröffentlichungen (9)

mehr
  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut
  • NWB SteuerXpert START
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausschließliches Anfallen einer Hebegebühr für die Prüfung und Mitteilung der Kaufpreisfälligkeit durch den Notar; Einbeziehung der Fälligkeitsüberwachung in den Abgeltungsbereich der Hebegebühr

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Notare - Nur Hebegebühr für Mitteilung der Kaufpreisfälligkeit

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kaufpreisfälligkeit und Notaranderkonto

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Für Überwachung der Kaufpreisfälligkeit fällt neben der Hebegebühr keine weitere Gebühr an

  • info-m.de (Leitsatz)

    Notargebühren: Welche Gebühren entstehen durch die Mitteilung der Kaufpreisfälligkeit?

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Kaufpreisabwicklung über ein Notaranderkonto" von Notariatsoberrat Werner Tiedtke, original erschienen in: ZNotP 2009, 287 - 288.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW-RR 2009, 1434
  • MDR 2009, 953
  • DNotZ 2009, 789
  • FGPrax 2009, 183 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (6)  

  • BGH, 29.09.2011 - V ZB 161/11  

    Verfahrensrecht - Erfolglose Rechtsbeschwerde

    Eine derartige, die Anwendung von § 147 Abs. 2 KostO ausschließende Regelung stellt die Vorschrift des § 149 KostO dar (Senat, Beschluss vom 2. April 2009 - V ZB 70/08, NJW-RR 2009, 1434 Rn. 6).

    Auf den Kaufpreis bezogene notarielle Überwachungstätigkeiten sind deshalb immer dann als von der Hebegebühr abgegoltener Teil des Verwahrungsgeschäfts anzusehen, wenn sie der Abwicklung des Leistungsaustausches dienen (Senat, Beschluss vom 2. April 2009 - V ZB 70/08, NJW-RR 2009, 1434, 1435 Rn. 12, 13).

  • OLG Brandenburg, 20.10.2010 - 7 Wx 13/10  

    Unrichtigkeit der Kostenberechnung eines Notars hinsichtlich des Ansatzes einer

    Der BGH hat sich im Beschluss vom 02.04.2009 - V ZB 70/08 (MDR 2009, 953) zum Meinungsstreit, wie weit der Abgeltungsbereich der Hebegebühr reiche, der Ansicht angeschlossen, die sich dafür ausspricht, die Hebegebühr erfasse die gesamte mit der Erhebung, Verwahrung und Ablieferung des Geldes verbundene Mühewaltung und Verantwortlichkeit des Notars (OLG Celle JurBüro 2005, 42, 44).

    Der Auffassung des BGH im Beschluss vom 02.04.2009 (MDR 2009, 953) hat sich nunmehr auch, anders als noch in der Vorauflage, die Kommentierung von Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann, KostO, 18. Aufl., § 149 KostO, Rdnr. 7 b, angeschlossen.

  • OLG Hamm, 30.10.2012 - 15 W 356/11  

    Betreuungsgebühr für die Anfertigung einer Gesellschafterliste

    Die darin erhobene Beanstandung begrenzt zugleich den Verfahrens- und Prüfungsgegenstand im gerichtlichen Verfahren nach § 156 Abs. 1 KostO (BayObLG JurBüro 1998, 207; Senat FGPrax 2009, 183, 184).
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  • OLG Celle, 16.02.2011 - Not 24/10  

    Amtspflichten des Notars: Berechtigtes Sicherungsinteresse an einer

    Der Käufer ist seinerseits regelmäßig daran interessiert, den Kaufpreis nicht vorzeitig zu finanzieren oder nicht auf Zinseinkünfte verzichten zu müssen (vgl. BGH DNotZ 2009, 789).
  • OLG Frankfurt, 18.07.2011 - 20 W 94/11  

    Anwendbarkeit von § 156 KostO n. F.

    Gleiches gilt für die weitere Entscheidung des Bundesgerichthofs (vgl. NJW-RR 2009, 1434), die eine anderweitige Fallgestaltung betrifft und sich zum vorliegenden Streitstand ebenfalls nicht konkret äußert.
  • LG Kiel, 19.01.2011 - 3 T 311/10  

    Gebührenansprüche des Notars für Tätigkeiten im Rahmen eines

    Nach dem Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 2. April 2009 (MDR 2009, Seite 953) fällt neben der Hebegebühr für die Prüfung und Mitteilung der Kaufpreisfälligkeit keine weitere Gebühr an.
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