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   BGH, 02.06.1981 - 1 StR 176/81   

Volltextveröffentlichungen (2)




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Wird zitiert von ... (2)  

  • BGH, 09.11.1984 - 2 StR 257/84  

    Leichtfertige Verursachung des Todes; Ermessung bei Unterbringung in einer

    Zwischen dem Erwerb von Betäubungsmitteln zum Eigenverbrauch und dem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln ist angesichts der Ungleichartigkeit beider Tatbestände kein Fortsetzungszusammenhang möglich (BGH, Beschlüsse vom 2. Juni 1981 - 1 StR 176/81 - bei Schoreit NStZ 1982, 65 und 13. September 1983 - 5 StR 595/83; Körner, BtMG § 29 Rdn. 157); ein Fall, in dem Erwerb zum Eigenverbrauch tateinheitlich mit Handeltreiben zusammenträfe, liegt nicht vor.
  • BGH, 13.09.1983 - 5 StR 595/83  

    BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 29 Abs. 3 Nr. 4; StGB § 52

    Wenn der Angeklagte die neue Bezugsquelle im September 1981 (UA S. 5) schon mit dem auch auf Handeltreiben erweiterten Vorsatz erschlossen hat, beginnt damit ohnedies eine neue fort gesetzte Handlung, weil eine Vorsatzerweiterung i.S. von BGHSt 23, 33 auf gleichartige Taten gerichtet sein muß und das bei Erwerb zum Eigenverbrauch und Handeltreiben nicht der Fall ist (BGH Beschl. v. 2. Juni 1981 - 1 StR 176/81 - bei Schoreit in NStZ 1982, 65).
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