Rechtsprechung
   BGH, 02.06.2008 - II ZR 27/07   

Volltextveröffentlichungen (15)

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  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de
  • IWW
  • rws-verlag.de

    Keine Haftung des Geschäftsführers wegen Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen zur Vermeidung von Strafverfolgung

  • Institut für Deutsches und Europäisches Unternehmensrecht

    Massesicherungspflicht und Abführung von Leistungen an die Sozialkasse

  • NWB SteuerXpert START
  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Wer fällige Leistungen an die Sozialkassen in einer Insolvenzsituation erbringt, vermeidet strafrechtliche Verfolgung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflicht des Geschäftsführers zur Sicherung der Masse im Hinblick auf fällige Sozialversicherungsbeiträge

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gesellschaftsrecht - Zahlung von Leistungen an Sozialkasse als Pflichterfüllung

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Persönliche Haftung des Geschäftsführers für nicht abgeführte Sozialabgaben

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Haftung des Geschäftsführers wegen Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen zur Vermeidung von Strafverfolgung

Kurzfassungen/Presse (9)

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  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz)
  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    GmbH-Geschäftsführer: Leistungen an Sozialkassen erbringen

  • Verlag Dr. Otto Schmidt (Kurzinformation)

    Geschäftsführer müssen zur Vermeidung strafrechtlicher Verfolgung fällige Leistungen an Sozialkassen erbringen

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Kollision zwischen Massesicherung und Sozialversicherungsbeiträgen

  • avocado-law.com (Kurzinformation)

    Geschäftsführerhaftung wegen Verletzung der Masseerhaltungspflicht

  • wgk.eu (Kurzinformation)

    § 64 Abs. 2 GmbHG; § 823 Abs. 2 BGB; § 266a StGB
    Persönliche Haftung des Geschäftsführers in der Insolvenz

Besprechungen u.ä.

  • EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Haftung des Geschäftsführers wegen Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen zur Vermeidung von Strafverfolgung

Sonstiges (2)

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zur Entscheidung des BGH vom 02.06.2008, Az.: II ZR 27/07 (Haftung des Geschäftsführers für Sozialversicherungsbeiträge)" von RA Franz M. Große-Wilde, FAErbR und FABauArchR, original erschienen in: GmbH-StB 2008, 229 - 230.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Anmerkung zum Urteil des BGH vom 02.06.2008, Az.:II ZR 27/07 (Haftung des Geschäftsführers: Pflicht zur Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen nach Zahlungsunfähigkeit der GmbH)" von RA Dr. Felix Podewils, original erschienen in: GmbHR 2008, 817 - 818.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW-RR 2008, 1253
  • ZIP 2008, 1275
  • MDR 2008, 981
  • WM 2008, 1403
  • BB 2008, 2205



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Wird zitiert von ... (10)  

  • BGH, 08.06.2009 - II ZR 147/08  

    Gesellschaftsrecht - Zahlung v. Sozialversicherungsbeiträgen nach Insolvenzreife

    Zahlungen der Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung sind mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns vereinbar, weil einem Geschäftsführer mit Blick auf die Einheit der Rechtsordnung nicht angesonnen werden kann, fällige Leistungen an die Sozialkasse nicht zu erbringen, wenn er dadurch Gefahr liefe, strafrechtlich verfolgt zu werden (Sen. Urt. v. 14. Mai 2007 - II ZR 48/06, ZIP 2007, 1265 Tz. 12; v. 5. Mai 2008 - II ZR 38/07, ZIP 2008, 1229 Tz. 13; v. 2. Juni 2008 - II ZR 27/07, ZIP 2008, 1275 Tz. 6; v. 29. September 2008 - II ZR 162/07, ZIP 2008, 2220 Tz. 10).
  • BGH, 29.09.2008 - II ZR 162/07  

    Gesellschaftsrecht - Nichtabführen von Arbeitnehmeranteilen bei Insovenzreife

    Danach macht sich ein Geschäftsführer nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 266 a StGB schadensersatzpflichtig bzw. nach §§ 69, 34 AO haftbar, wenn er nach Ablauf der längstens dreiwöchigen Frist zur Stellung des Antrags auf Insolvenzeröffnung nach § 64 Abs. 1 GmbHG seine Pflicht zur Abführung von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung bzw. von Lohn- oder Umsatzsteuer nicht erfüllt, und er handelt umgekehrt mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsleiters und ist daher gemäß § 64 Abs. 2 Satz 2 GmbHG nicht ersatzpflichtig, wenn er seiner Abführungspflicht nachkommt (Sen.Urt. v. 14. Mai 2007 - II ZR 48/06, ZIP 2007, 1265; v. 2. Juni 2008 - II ZR 27/07, ZIP 2008, 1275 Tz. 6).

    Denn auch als Mitgeschäftsführer wäre er für die Erfüllung der Abführungspflicht verantwortlich gewesen (Sen.Urt. v. 2. Juni 2008 - II ZR 27/07, ZIP 2008, 1275 Tz. 10).

  • BGH, 25.01.2011 - II ZR 196/09  

    Gesellschaftsrecht - Haftung des Geschäftsführers nach § 64 Satz 1 GmbHG

    a) Nach der neueren Rechtsprechung des Senats handelt ein Geschäftsführer einer GmbH grundsätzlich mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns i.S. des § 64 Satz 2 GmbHG und haftet deshalb nicht nach § 64 Satz 1 GmbHG, wenn er nach Eintritt der Insolvenzreife fällige Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung an die zuständige Einzugsstelle zahlt (BGH, Urteil vom 14. Mai 2007 - II ZR 48/06, ZIP 2007, 1265 Rn. 11 f.; Urteil vom 2. Juni 2008 - II ZR 27/07, ZIP 2008, 1275 Rn. 6).
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  • BGH, 27.04.2009 - II ZB 16/08  

    Gesellschaftsrecht - Rechtsstreit wg. Wirksamkeit des Ausschlusses: Rechtsnatur?

    Das Berufungsgericht hat bei seiner unzutreffenden Festsetzung des Beschwerdewerts auf lediglich 600, 00 EUR von dem ihm durch § 3 ZPO eingeräumten Ermessen rechtsfehlerhaft Gebrauch gemacht, weil es hierbei von der Beklagten glaubhaft gemachte, bewertungsrelevante Tatsachen außer Acht gelassen hat (Sen. Beschl. v. 28. April 2008 - II ZR 27/07, WM 2009, 329 Tz. 4 m.w.Nachw.).
  • BGH, 12.06.2012 - II ZR 105/10  
    Das geschäftsleitende Organ einer juristischen Person hat insoweit kraft seiner Organisationsgewalt sicherzustellen, dass die der Körperschaft obliegenden Aufgaben durch die damit betrauten Personen auch tatsächlich erfüllt werden (BGH, Urteil vom 15. Oktober 1996 - VI ZR 319/95, BGHZ 133, 370, 378; Urteil vom 2. Juni 2008 - II ZR 27/07, ZIP 2008, 1275 Rn. 10).

    Im Übrigen traf den Beklagten zumindest eine Überwachungspflicht (vgl. BGH, Urteil vom 2. Juni 2008 - II ZR 27/07, ZIP 2008, 1275 Rn. 11), von deren vorsätzlicher Verletzung auf der Grundlage des unstreitigen Sachverhalts und der getroffenen Feststellungen auszugehen ist.

  • OLG Frankfurt, 03.04.2009 - 19 W 17/09  

    Unerlaubte Handlung: Vorsätzliches Nichtabführen von Arbeitnehmeranteilen zur

    Bewusstsein und Wille, von der gebotenen Abführung der Beiträge bei Fälligkeit abzusehen, sind nach den für den bedingten Vorsatz geltenden Regeln vorhanden, wenn der Arbeitgeber eine für möglich gehaltene Beitragsvorenthaltung billigt und nicht auf die Erfüllung der Ansprüche der Sozialversicherungsträger hinwirkt (BGH MDR 2008, 981, 982, Rn. 11; BGH NJW 1997, 130, Rn. 30, 31; NJW-RR 2007, 991, 992, Rn. 14).

    Wenn die Zahlung der Arbeitnehmerbeiträge auf Angestellte übertragen ist, muss der Arbeitgeber im Rahmen der ihm verbliebenen Überwachungspflicht tätig werden, sobald Anhaltspunkte bestehen, dass die Erfüllung der Aufgaben durch den mit der Erledigung beauftragten Angestellten nicht mehr gewährleistet ist, und durch geeignete Maßnahmen die Abführung der Sozialversicherungsbeiträge sicherstellen sowie die Einhaltung der Pflicht überwachen (BGH MDR 2008, 981, Rn. 11 m.w.N.).

  • OLG Koblenz, 04.12.2009 - 10 U 353/09  

    Haftung des intern nur beschränkt entscheidungsbefugten Geschäftsführers für die

    Das Bewusstsein und der Wille, von der gebotenen Abführung der Beiträge bei Fälligkeit abzusehen, sind nach den für den bedingten Vorsatz geltenden Regeln vorhanden, wenn der Arbeitgeber eine für möglich gehaltene Beitragsvorenthaltung billigt und nicht auf die Erfüllung der Ansprüche der Sozialversicherungsträger hinwirkt (BGH MDR 2008, 981; MDR 1997, 151; MDR 2007, 738).
  • FG Hamburg, 22.04.2008 - 3 K 222/06  

    Abgabenordnung: Haftung von Strohmann- und faktischem Geschäftsführer der GmbH

    Die steuerrechtliche Haftung für diese Beträge, die mit der Anmeldung spätestens bis 10. Januar und 10. Februar 2000 und damit mehr als drei Wochen vor der Insolvenzanmeldung vom 6. März 2000 (oben A I 8 h) an das FA abzuführen gewesen wären, bleibt unberührt von der Frage einer Geschäftsführer-Pflichtenkollision gemäß § 64 GmbHG innerhalb der Dreiwochenfrist und von den daran anknüpfenden Fragen einer zivilrechtlichen Schadensersatzpflicht (vgl. BGH vom 2. Juni 2008 II ZR 27/07, GmbHR 2008, 815; BFH vom 27. Februar 2007 VII R 67/05, BFHE 216, 491, GmbHR 2007, 999) und ihrer Begrenzung auf das negative Interesse gegenüber anderen Gläubigern (vgl. BFH vom 7. September 2007 VII B 180/06, BFH/NV 2008, 2009 zu 2 b - c).
  • OLG München, 29.09.2010 - 20 U 2918/10  

    Schutzgesetzverletzung: Nichtabführung von Arbeitnehmerbeiträgen zur

    Nach dieser Rechtsprechung (BGH, NJW 2007, 2118; NJW 2008, 2504; NJW-RR 2008, 1253) ist es lediglich so, dass Zahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen im Sinne des § 64 Satz 2 GmbHG mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes vereinbar sind, weil dem Schuldner nicht angesonnen werden kann, zwar die Massesicherungspflicht zu erfüllen, sicht damit aber strafrechtlicher Verfolgung auszusetzen.
  • OLG Frankfurt, 18.08.2010 - 12 U 71/09  

    Haftbarkeit des GmbH-Geschäftsführers bei Nichtabführen von Arbeitnehmeranteilen

    Die Verantwortlichkeit trifft auch den formellen Geschäftsführer, der die GmbH nur nach außen vertritt, aufgrund interner Geschäftsverteilung jedoch Andere handeln lässt, weil er für die Erfüllung der öffentlich-rechtlichen Pflichten der Gesellschaft, zu denen auch die Abführung der Sozialversicherungsbeiträge gehört, unabhängig von der internen Zuständigkeitsverteilung oder einer Delegation auf andere Personen einzustehen hat (BGH vom 2. Juni 2008, II ZR 27/07, BGH Report 2008, 1073, zitiert nach juris Randnummer 10).
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