Rechtsprechung
   BGH, 02.06.2010 - XII ZR 124/08   

Volltextveröffentlichungen (8)

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  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 1605 Abs. 1, 1353 Abs. 1 S. 1, 1360, 1360a
    Informationsanspruch im Rahmen des Familienunterhalts

  • fr-blog.com

    Auskunftsanspruch auch über Einkommen des neuen Ehegatten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wechselseitiger Anspruch auf Information über die für die Höhe eines Familienunterhalts maßgeblichen finanziellen Verhältnisse aufgrund der Verpflichtungen der Ehegatten zur ehelichen Lebensgemeinschaft; Anforderungen an die Art und Weise einer Erteilung von für die Feststellung eines Unterhaltsanspruchs erforderlichen Auskünften; Anspruch eines Ehegatten auf Vorlage von Belegen zum Nachweis der Richtigkeit und Vollständigkeit von Angaben zu Einkommensverhältnissen des Ehepartners

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Familienrecht - Wechselseitiger Informationsanspruch über Finanzen

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Auskunftsansprüche über das Einkommen der neuen Ehefrau des Vaters

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Wenn der wiederverheiratete Unterhaltsschuldner selbst nicht zahlen kann: // Auskunftsverpflichtung über Einkommen des neuen Ehegatten

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Umfang der Auskunftspflicht über Vermögensverhältnisse während der Ehe

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  • beck-blog (Kurzinformation)
  • blogspot.com (Kurzinformation)

    Papa muss Unterhalt zahlen - Papa ist pleite - dann muss laut BGH Papas neue Frau sagen, was sie verdient

  • lto.de (Kurzinformation)

    Unterhaltsberechtigter kann Anspruch auf Auskunft auch über die Einkünfte des Ehegatten des Unterhaltspflichtigen haben

Besprechungen u.ä. (2)

  • 123recht.net (Entscheidungsbesprechung)

    Auskunft über Einkommen des neuen Ehepartners einforderbar (Familienunterhalt)

  • breuning-winkler.de (Entscheidungsbesprechung)

    Der Hausmann und sein Taschengeld

Sonstiges (3)

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BGH vom 02.06.2010, Az.: XII ZR 124/08 (Auskunft zum Familienunterhalt)" von wauRiAG Harald Vogel, original erschienen in: FF 2011, 74.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BGH vom 02.06.2010, Az.: XII ZR 124/08 (Auskunftspflicht des Unterhaltsschuldners über Einkommen des Ehegatten)" von RA/FAFamR Jörn Hauß, original erschienen in: FamRB 2011, 4 - 5.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Anmerkung zum Urteil des BGH vom 02.06.2010, Az.: XII ZR 124/08 (Anspruch auf Auskunftserteilung über die für die Höhe des Familienunterhalts maßgeblichen finanziellen Verhältnisse)" von VorsRiOLG a.D. Dr. Hans-Ulrich Graba, original erschienen in: FamRZ 2011, 23 - 24.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 186, 13
  • NJW 2011, 226
  • NJ 2011, 71
  • FamRZ 2011, 21



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Wird zitiert von ... (2)  

  • BGH, 09.11.2011 - XII ZR 136/09  

    Familienrecht - Inzidente Feststellung der Vaterschaft

    Aus Treu und Glauben ergibt sich grundsätzlich ein Auskunftsanspruch, wenn die zwischen den Parteien bestehenden Rechtsbeziehungen es mit sich bringen, dass der eine Teil in entschuldbarer Weise über das Bestehen oder den Umfang seines Rechts im Ungewissen ist, und der andere Teil in der Lage ist, unschwer die zur Beseitigung dieser Ungewissheit erforderlichen Auskünfte zu erteilen (im Anschluss an die Senatsurteile BGHZ 186, 13 = FamRZ 2011, 21 und vom 7. Mai 2003 - XII ZR 229/00 - FamRZ 2003, 1836).

    b) Neben den ausdrücklich im Gesetz geregelten Auskunftspflichten hat der Senat in ständiger Rechtsprechung auch eine Auskunftspflicht aus Treu und Glauben nach § 242 BGB anerkannt, wenn die Beteiligten in einem gemeinsamen Unterhaltsrechtsverhältnis stehen, wechselseitig auf Kenntnis der Einkommensverhältnisse des anderen angewiesen sind und sich diese nicht auf zumutbare andere Weise verschaffen können (Senatsurteile BGHZ 186, 13 = FamRZ 2011, 21 Rn. 13, 22 und vom 7. Mai 2003 - XII ZR 229/00 - FamRZ 2003, 1836, 1837; Wendl/Dose Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 8. Aufl. § 1 Rn. 1152, 1159).

  • OLG Hamm, 15.12.2010 - 5 WF 157/10  

    Umfang der Auskunftspflicht des neu verheirateten, barunterhaltspflichtigen

    Im Falle eines aus eigenen Einkommensverhältnissen nicht leistungsfähigen, wieder verheirateten Elternteils kann das unterhaltsberechtigte Kind vielmehr auch Informationen über das Einkommen des neuen Ehegatten verlangen (BGH, Urt. v. 2.6.2010 - XII ZR 124/08 - zitiert nach juris, Tz. 14).

    Das Interesse des Auskunftbegehrenden geht dem Geheimhaltungsinteresse des Auskunftspflichtigen oder eines Dritten grundsätzlich vor (BGH, Urt. v. 2.6.2010 - XII ZR 124/08 - zitiert nach juris, Tz. 16).

    Die Auskunftspflicht entspricht damit derjenigen, wie sie nach § 1605 Abs. 1 Satz 1 BGB besteht (BGH, Urt. v. 2.6.2010 - XII ZR 124/08 - zitiert nach juris, Tz. 22).

    Eine solche Kontrollmöglichkeit wäre mit dem in einer Ehe herrschenden Vertrauen nicht zu vereinbaren (BGH, Urt. v. 2.6.2010 - XII ZR 124/08 - zitiert nach juris, Tz. 23).

    Soll der Unterhaltsverpflichtete auch Angaben zu den Einkünfte seines Ehegatten machen, setzt dies vielmehr ein hierauf bezogenes ausdrückliches Verlangen des Unterhaltsberechtigten voraus (vgl. BGH, Urt. v. 2.6.2010 - XII ZR 124/08, zitiert nach juris Rn. 13).

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