Rechtsprechung
| BGH, 02.07.1968 - GSSt 1/68 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Alpmann Schmidt
StGB § 271
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StGB § 271
Öffentlicher Glaube des Kraftfahrzeugscheins
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 22, 201
- NJW 1968, 2153
Wird zitiert von ... (37)
- BGH, 30.10.2008 - 3 StR 156/08
Urkundenfälschung (Teilnahme: Anstiftung, Beihilfe; Konkurrenzen; tatbestandliche …
Wesentliche Kriterien zur Bestimmung der Reichweite des öffentlichen Glaubens sind dabei - neben dem Beurkundungsinhalt als solchem - das Verfahren und die Umstände des Beurkundungsvorgangs sowie die Möglichkeit des die Bescheinigung ausstellenden Amtsträgers, die Richtigkeit des zu Beurkundenden zu überprüfen (BGHSt - GS - 22, 201, 203 f.; BGHSt 42, 131 f.; BGH NJW 1996, 470).Wesentliche Kriterien zur Bestimmung der Reichweite des öffentlichen Glaubens sind dabei - neben dem Beurkundungsinhalt als solchem - das Verfahren und die Umstände des Beurkundungsvorgangs sowie die Möglichkeit des die Bescheinigung ausstellenden Amtsträgers, die Richtigkeit des zu Beurkundenden zu überprüfen (BGHSt - GS - 22, 201, 203 f.; BGHSt 42, 131 f.; BGH NJW 1996, 470).
- BGH, 02.09.2009 - 5 StR 266/09
Unerlaubter Aufenthalt eines Ausländers (Beihilfe; omissio libera in causa); …
Die Frage der Beweiskraft ist vielmehr - unter Anlegung eines strengen Maßstabs - für die jeweils betroffenen Angaben anhand der für die Errichtung und den Zweck der Urkunde maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen, aber auch nach der Verkehrsanschauung zu prüfen (BGHSt - GS - 22, 201, 203; BGHSt 42, 131; BGH NJW 1996, 470). - BGH, 27.08.1998 - 4 StR 198/98
Keine Falschbeurkundung im Amt bei wahrheitswidriger Angabe des Beurkundungsortes …
Falsch beurkundet im Sinne dieser Vorschrift sind nur diejenigen rechtlich erheblichen Erklärungen, Verhandlungen oder Tatsachen, auf die sich der öffentliche Glaube der Urkunde, d.h. die "volle Beweiswirkung für und gegen jedermann", erstreckt ( BGHSt 22, 201, 203).Eine Beweiswirkung für und gegen jedermann kann nur dann angenommen werden, wenn kein Zweifel besteht, daß dies unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung dem Sinn und Zweck des Gesetzes entspricht ( BGHSt 22, 201, 203).
- BGH, 25.05.2001 - 2 StR 88/01
Notar; Falschbeurkundung im Amt; Deutsche Sprache; Rechtlich erhebliche Tatsache; …
Falsch beurkundet im Sinne dieser Vorschrift sind nur diejenigen rechtlich erheblichen Erklärungen, Verhandlungen oder Tatsachen, auf die sich der öffentliche Glaube der Urkunde, das heißt die "volle Beweiswirkung für und gegen jedermann", erstreckt (vgl. BGH wistra 2000, 266; BGHSt 44, 186, 187; BGHSt 22, 201, 203; bereits RGSt 39, 370, 373; BayObLG NJW 1992, 1841, 1842). - OLG Hamm, 25.03.2004 - 3 Ws 54/04
Urkunde; Fotokopien als Urkunde; öffentliche Urkunde, internationaler …
Beurkundet in diesem Sinne sind nur diejenigen Erklärungen, Verhandlungen oder Tatsachen, auf die sich der öffentliche Glaube, d.h. die volle Beweiswirkung für und gegen Jedermann erstreckt (vgl. BGHSt 22, 201 ff.; 26, 9 ff.).Dabei ist auch die Anschauung des Rechtsverkehrs zu berücksichtigen (vgl. BGHSt 22, 201 ff.).
Der Bundesgerichtshof hat hinsichtlich des Kraftfahrzeugscheines - jeweils zu § 271 StGB - entschieden, dass sich dessen Beweiskraft weder auf die Fabrikationskennzeichen der Fahrzeuge (BGHSt 20, 186) noch auf die Angaben zur Person erstreckt (BGHSt 20, 294; 22, 201).
- BGH, 06.08.2004 - 2 StR 241/04
Falschbeurkundung im Amt (rechtserhebliche Tatsache; Feststellung der Identität …
Dies würde, wie das Landgericht im Grundsatz nicht verkannt hat, voraussetzen, daß sich die inhaltlich unrichtige Beurkundung auf eine Tatsache bezieht, die in der Urkunde mit Beweiswirkung für und gegen jedermann festgestellt wird (ständ. Rspr.; vgl. BGHSt 22, 201, 203; 37, 207, 209; 44, 186, 187; 47, 39, 41 f.). - OLG Karlsruhe, 12.05.2009 - 1 Ss 98/08
Falschangaben im Asylverfahren und mittelbare Falschbeurkundung
Unter den Begriff der öffentlichen Urkunde i.S.d. §§ 271, 348 StGB fallen - in Anlehnung an die §§ 415, 417 und 418 ZPO (BGHSt 19, 19, 21) - Urkunden, die von einer öffentlichen Behörde innerhalb der Grenzen ihrer Amtsbefugnisse in der vorgeschriebenen Form aufgenommen sind und denen eine erhöhte Beweiswirkung zukommt (BGHSt 22, 201, 203).Falsch beurkundet i.S.d. § 271 StGB sind nur diejenigen rechtlich erheblichen Erklärungen, Verhandlungen oder Tatsachen, auf die sich der öffentliche Glaube, also die "volle Beweiswirkung für und gegen jedermann" erstreckt (BGHSt 22, 201, 203; 42, 131; 44, 186, 187).
Eine Beweiswirkung für und gegen jedermann kann nur angenommen werden, wenn kein Zweifel daran besteht, dass dies unter Berücksichtigung der Anschauung des Rechtsverkehrs dem Sinn und Zweck des Gesetzes entspricht (…Senat Urt. v. 07.12.2007 - 1 Ss 31/07- u. NJW 1999, 1044 f.; BGHSt 22, 201, 203; 25, 95, 96; 42, 131, 132; 44, 186, 188; BGH NStZ 1996, 231, 232).
- BGH, 15.11.1968 - 4 StR 190/68
StPO § 258 Abs. 3
Wie der Große Senat für Strafsachen im Beschluß vom 2. Juli 1968 (BGHSt 22, 201 ) entschieden hat, beweist ein Kraftfahrzeugschein nicht zu öffentlichem Glauben, daß die Angaben zur Person des Zulassungsinhabers richtig sind. - BayObLG, 13.06.1989 - RReg. 4 St 206/88
StGB § 348; AO § 379 Abs. 1 Nr. 1; UStG § 4 Nr. 1, § 6; …
Der BGH hat in seiner grundlegenden Entscheidung (BGHSt 22, 201 [2031 = NJW 1968, 2153) ausgesprochen, daß dort, wo es an einer ausdrücklichen Vorschrift fehlt, der öffentliche Glaube sich auch mittelbar aus den gesetzlichen Bestimmungen ergeben könne, die für die Errichtung und den Zweck der Urkunde maßgebend sind, und daß eine erhöhte Beweiswirkung dann angenommen werden könne, wenn kein Zweifel bestehe, daß eine solche unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung dem Sinn und Zweck des Gesetzes entspreche.Es ist anerkannt, daß nicht jede Erklärung, die sich in einer öffentlichen Urkunde findet, von deren öffentlichem Glauben umfaßt wird (BGHSt 22, 201 [203] = NJW 1968, 2153;… Tröndle, in: LK, § 271 StGB Rdnr. 29 m. w. Nachw.).
Eine Beweiswirkung für und gegen jedermann kann nur dann angenommen werden' wenn kein Zweifel besteht, daß dies unter Berücksichtigung de, Verkehrsanschauung dem Sinn und Zweck des Gesetzes entspricht (BGH 22, 201 = NJW 1968, 2153).
- BGH, 16.04.1996 - 1 StR 127/96
Mittelbare Falschbeurkundung (Aufenthaltsgestattungsbescheinigung für …
Eine Beweiswirkung für und gegen jedermann kann nur dann angenommen werden, wenn kein Zweifel besteht, daß dies unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung dem Sinn und Zweck des Gesetzes entspricht (BGHSt - GS - 22, 201, 203). - OLG Karlsruhe, 25.08.2004 - 2 Ss 80/04
Ordnungswidrige Überschreitung der Autobahnhöchstgeschwindigkeit für …
- OLG Oldenburg, 23.06.2010 - 5 U 153/09
Kfz-Kaskoversicherung: Erhebliche Gefahrerhöhung durch dauernde Aufbewahrung des …
- BGH, 22.10.1974 - 1 StR 295/74
StGB § 267, § 348; StVZO § 29
- BGH, 26.02.1987 - 1 StR 698/86
Ausstellung eines Führerscheins mit falschem Geburtsdatum; Begriff des …
- BGH, 12.10.1995 - 4 StR 259/95
StGB § 271
- OLG Zweibrücken, 16.06.2003 - 1 Ws 236/03
Notarrecht - Falschbeurkundung im Amt
- OLG Naumburg, 18.10.2006 - 2 Ss 294/06
Urkundenfälschung und Aufenthaltsrecht für Asylbewerber
- OLG Frankfurt, 29.11.2006 - 2 Ws 173/05
Urkundendelikte eines Notars: Zeitpunkt der Urkundsqualität einer Niederschrift
- OLG Jena, 23.06.2009 - 1 Ws 222/09
Vergabe - Urkundenfälschung an Vergabeakten
- OLG Hamm, 10.03.2009 - 5 Ss 506/08
Voraussetzungen für eine der Revisionsrüge den Boden entziehenden …
- BGH, 21.12.1972 - 4 StR 561/72
StGB § 271, § 348 Abs. 1; StVZO § 15
- BGH, 03.01.1991 - 1 StR 609/90
- OLG München, 08.02.2006 - 5St RR 109/05
Keine mittelbare Falschbeurkundung durch Anmeldung unter Angabe eines falschen …
- BGH, 01.12.1992 - 1 StR 269/92
- OLG Karlsruhe, 21.10.1998 - 1 Ss 133/98
falsche Datumsangabe - § 348 StGB, Reichweite des öffentlichen Glaubens
- OLG Karlsruhe, 16.07.2008 - 3 Ss 226/07
D (A), Strafrecht, mittelbare Falschbeurkundung, Aufenthaltsgestattung, …
- OLG Hamburg, 17.05.2010 - 2 Ws 160/09
Falschbeurkundung des Notars: Einschränkungslosigkeit der Vollmacht im …
- OLG Stuttgart, 09.08.2012 - 4 Ss 198/12
Der fremde Handwerksmeister als angeblicher Betriebsleiter
- OLG Hamm, 18.01.2000 - 3 Ss 558/99
Betrug, mittelbare Falschbeurkundung, Anmeldung eines Kraftfahrzeuges, Vorlage …
- OLG Hamm, 27.04.1987 - 4 Ss 240/87
Strafbarkeit des Fahrlehrers
- OLG Frankfurt, 01.09.1995 - 1 Ws 198/94
StGB § 272, § 273
- BayObLG, 19.12.1991 - RReg. 2 St 175/91
StGB § 348
- LG Landshut, 20.10.2009 - 4 Qs 237/09
Umfang des öffentlichen Glaubens einer Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigung
- BayObLG, 09.08.1994 - 5St RR 41/94
StGB § 271 Abs. 1, § 272 Abs. 1
- BGH, 12.12.1978 - 1 StR 568/78
- AG Bremen, 12.04.2007 - 200 Js 35942/06
D (A), Strafrecht, mittelbare Falschbeurkundung, Duldung, Falschangaben, …
- KG, 16.07.2008 - 1 Ss 86/08
D (A), Strafrecht, mittelbare Falschbeurkundung, Identitätstäuschung, …
