Rechtsprechung
   BGH, 02.07.1996 - X ZR 64/94   

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Alpmann Schmidt

    BGB § 633 Abs. 1

  • Prof. Dr. Lorenz

    Abgrenzung näherer/entfernterer Mangelfolgeschäden im Werkvertragsrecht; Beweislastumkehr bei Verletzung der Befundsicherung

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Fehlerhafte Implementierung eines Programms mit Sicherungsroutine auf EDV-Anlage: Haftung für Datenverlust

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  • rechtsanwaltmoebius.de

    Zur Beweislastumkehr bei mangelhafter Datensicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 633 Abs. 1
    Gewährleistung für fehlerhafte Implementierung einer Sicherungsroutine in einer EDV-Anlage

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Einrichten der Datensicherung

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Beweislastumkehr zu Lasten des EDV-Anbieters bei unterlassener Überprüfung der Datensicherung einer gewerblich genutzten Anlage

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 133, 155
  • NJW 1996, 2924
  • ZIP 1996, 1553
  • MDR 1997, 26
  • WM 1996, 1695
  • BB 1996, Beil. 19 zu H. 48
  • DB 1996, 2075
  • JR 1997, 196



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Wird zitiert von ... (21)  

  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02  

    Verfahrensrecht - Darlegung des Zulassungsgrundes für Revisionsverfahren

    Solange greifbare Anhaltspunkte für die Darstellung des Klägers vorliegen, ist es nicht möglich, eine Schadensersatzklage wegen eines lückenhaften Vortrags abzuweisen (BGH, Urt. v. 2. Juli 1996, X ZR 64/94, NJW 1996, 2924, 2925).
  • BGH, 09.12.2008 - VI ZR 173/07  

    Datenbestand von Ingenieurbüro zerstört: Schadensersatz?

    Denn es ist nicht gerechtfertigt, solche besonderen Anstrengungen zur Schadensbehebung, die der Geschädigte durch den Einsatz seiner o-der der Arbeitskraft seiner Mitarbeiter unternommen hat, dem Schädiger zu Gute kommen zu lassen (vgl. Senat, BGHZ 76, 216, 218 ; BGH, BGHZ 133, 155, 159 m.w.N.).
  • BGH, 22.07.2010 - VII ZR 77/08  

    Architekten & Ingenieure - Mangel noch kein Indiz für Organisationsverschulden!

    Für die Ermittlung dieses engen Zusammenhangs hat der Bundesgerichtshof auf die Notwendigkeit einer die Eigenart des jeweiligen Sachverhalts berücksichtigenden Begründung und Wertung (BGH, Urteil vom 20. Januar 1972 - VII ZR 148/70, BGHZ 58, 85, 92; Urteil vom 10. Juni 1976 - VII ZR 129/74, BauR 1976, 354, 355 f.) unter besonderer Berücksichtigung des lokalen Zusammenhangs zwischen Werkmangel und Schaden (BGH, Urteil vom 2. Juli 1996 - X ZR 64/94, BGHZ 133, 155, 160; Urteil vom 25. Juni 1991 - X ZR 4/90, BGHZ 115, 32, 34; Urteil vom 20. April 2004 - X ZR 141/01, BauR 2004, 1776, 1777) sowie einer angemessenen Verteilung des sich aus der kurzen Verjährungsfrist ergebenden Verjährungsrisikos (BGH, Urteil vom 10. Juni 1976 - VII ZR 129/74, BGHZ 67, 1, 6, 8; Urteil vom 17. Mai 1982 - VII ZR 199/81, BauR 1982, 489, 490 = ZfBR 1982, 205; Urteil vom 8. Dezember 1992 - X ZR 85/91, NJW 1993, 923, 924) verwiesen.
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  • BGH, 11.03.2010 - IX ZR 104/08  

    Rechtsanwälte - Bestreiten bezifferter Ansprüche im Regressprozess nicht möglich

    Wenn er von diesem Recht Gebrauch macht, ist er in der Verwendung der Ersatzleistung frei, ohne den Schadensbetrag zur Wiederherstellung verwenden zu müssen (BGHZ 66, 239, 241; 133, 155, 158; 154, 395, 398; BGH, Urt. v. 25. Oktober 1996 - V ZR 158/96, WM 1997, 422, 423).
  • OLG Hamm, 10.05.1999 - 13 U 95/98  

    Beweislastumkehr bei Datenverlust

    Der BGH hat in dem von den Parteien zitierten Urteil vom 02.07.1996 (NJW 96, 2924) im einzelnen ausgeführt, daß der EDVAnbieter die Überprüfungspflicht hat, ob daß der Datensicherung dienende Programm übertragen und die Sicherungsroutine auf der EDVAnlage lauffähig ist.

    Die Erforderlichkeit eines nahen Mangelfolgeschadens, der ausnahmsweise unter die kurze Verjährungsfrist des § 638 BGB fällt, kann nur dann gegeben sein, wenn ein enger Zusammenhang zwischen Werkmangel und Folgeschaden besteht, so daß der durch den Werkmangel bedingte Schaden regelmäßig nicht erst nach langer Zeit in Erscheinung tritt, und wenn zudem eine Interessenabwägung ergibt, daß der Unternehmer billigerweise nicht damit rechnen muß, noch lange Zeit nach Ablauf der kurzen Verjährungsfrist in Anspruch genommen zu werden (BGH NJW 96, 2924, 2926 m. w. N.).

    Die Inventurkosten sind dem Grunde nach erstattungsfähig (BGH NJW 96, 2924, 2925).

  • BGH, 23.09.2003 - VI ZR 395/02  

    Verfahrensrecht - Verzögert verspätetes Bestreiten die Erledigung d. Verfahrens?

    Lücken im Vortrag kann und muß der Tatrichter durch Schätzung des Schadens, notfalls auch nur eines Mindestschadens ausfüllen, solange es nicht an jeder Grundlage fehlt und eine Schätzung deshalb völlig in der Luft hinge (vgl. BGHZ 142, 259, 269; 133, 155, 159 f.).
  • BGH, 02.12.2011 - V ZR 30/11  

    Erstattungsfähige Kosten für Abtransport unbefugt abgestellten KfZs

    Zwar kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in der Regel kein Ersatz für den Zeitaufwand verlangt werden, wenn die Zeit zur Schadensermittlung und zur außergerichtlichen Abwicklung des Schadensersatzanspruchs angefallen ist und der im Einzelfall erforderliche Zeitaufwand nicht die von einem privaten Geschädigten typischerweise zu erbringende Mühewaltung überschreitet (BGH, Urteil vom 2. Juli 1996 X ZR 64/94, BGHZ 133, 155, 158 mwN).
  • OLG Hamm, 01.12.2003 - 13 U 133/03  

    Notwendigkeit von Datensicherungen

    Zusätzliche Überprüfungspflichten bestehen jedoch nur dann, wenn ernsthafte Zweifel vorliegen, daß die Datensicherung nicht ordnungsgemäß erfolgt ist oder das Sicherungssystem nicht funktioniert (OLG Karlsruhe NJW 1996, 2000; OLG Köln NJW-RR 1997, 558; 1994, 1262; BGH NJW 1996, 2924; Senat in OLGR 2000, 195).
  • BGH, 20.04.2004 - X ZR 141/01  

    Bauvertrag - Verjährung: Abgrenzung unmittelbarer/entfernter Mangelfolgeschaden

    Realisiert sich ein Schaden erst durch Hinzutreten eines weiteren Ereignisses und an weiteren Rechtsgütern, ist dieser grundsätzlich nach den allgemeinen Regeln der positiven Vertragsverletzung zu behandeln (Senat BGHZ 133, 155, 160).
  • BGH, 30.06.1997 - II ZR 186/96  

    Ersatzbeschaffung: Abzug "neu für alt"; besondere Planungsleistungen

    Das gilt im allgemeinen auch dann, wenn der Gläubiger die Arbeiten von eigenen Angestellten während der üblichen Arbeitszeiten erledigen läßt (vgl. BGH, Urt. v. 2. Juli 1996 - X ZR 64/96, NJW 1996, 2924, 2925 = ZIP 1996, 1553, 1554).
  • BGH, 27.11.2009 - LwZR 11/09  

    Bauvertrag - Unverhältnismäßigkeit: Welche Rolle spielt das Verschulden?

  • BGH, 13.11.2001 - X ZR 224/99  

    Haftung des Unternehmers für Mängel zur Herstellung des Werks hinzugekaufter

  • KG, 07.01.2011 - 13 U 31/10  

    Privatparkplatz: Schadenersatz beim unberechtigten Parken

  • LG Lüneburg, 17.06.2003 - 4 O 356/02  

    Zur Beweislast bei Datenverlust wegen mangelhafter Datensicherung

  • OLG Frankfurt, 30.05.2007 - 18 U 134/05  

    Schadensersatzberechnung bei Vernichtung des Datenbestandes auf einem

  • OLG Düsseldorf, 21.10.1999 - 2 U 1835/98  

    Formularmäßige Vereinbarung eines Abtretungsverbots unter Kaufleuten

  • OLG Koblenz, 28.06.2004 - 12 U 464/02  

    Grundsätze der Bemessung des Schmerzensgeldes bei fortdauernder Beeinträchtigung

  • OLG Koblenz, 17.11.2003 - 12 U 1186/02  

    Rüge eines Verfahrensfehlers während der Berufungsbegründungsfrist - Rüge

  • OLG Hamburg, 26.02.2001 - 12 W 3/01  

    Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem Prozessvergleich

  • LG Ellwangen, 27.07.2001 - 5 O 37/99  

    Schadensersatzpflicht eines Unternehmens und dessen Geschäftsführers wegen

  • AG Berlin-Charlottenburg, 13.10.2010 - 229 C 130/10  

    § 93 ZPO

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