Rechtsprechung
   BGH, 02.07.1999 - V ZR 167/98   

Volltextveröffentlichungen (9)

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  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Ausschluß der Rückforderung des Kaufpreises aus formnichtigem Grundstückskaufvertrag?

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Kondiktionsausschluß nach § 815 BGB bei Lossagung von einem formnichtigen, aber heilbaren Grundstückskaufvertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 815
    Rückabwicklung eines formungültigen Grundstückskaufvertrages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Berufung auf Formnichtigkeit eines Grundstückskaufvertrags - Verstoß gegen Treu und Glauben?

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BGB §§ 313, 815
    Berufung auf Formnichtigkeit

  • nomos.de , S. 34 (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    § 815 BGB
    Grundstückskaufpreis/Formnichtigkeit/ungerechtfertigte Bereicherung/Treu und Glauben

Besprechungen u.ä. (4)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Schwarzzahlung: Grundstückskauf ist unwirksam! (IBR 1999, 552)

  • nomos.de , S. 34 (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    § 815 BGB
    Grundstückskaufpreis/Formnichtigkeit/ungerechtfertigte Bereicherung/Treu und Glauben

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Kondiktionsausschluß nach § 815 BGB bei Lossagung von einem formnichtigen, aber heilbaren Grundstückskaufvertrag

  • EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Zulässigkeit der Kaufpreisrückforderung auf Grund einer Unterverbriefung bei fehlgeschlagener Erwartung über die Bebaubarkeit des Grundstücks

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1999, 2892
  • MDR 1999, 1256
  • DNotZ 1999, 917
  • WM 1999, 1886
  • BB 1999, 2106
  • DB 1999, 2561
  • IBR 1999, 552



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Wird zitiert von ... (8)  

  • BGH, 05.11.2009 - III ZR 302/08  

    Anlagerecht - Pressedurchsichtspflicht des Anlageberaters

    § 814 1. Alt. BGB greift nicht ein, wenn die Leistung - wie hier - zwar in Kenntnis des Umstandes, dass noch kein wirksamer Vertrag geschlossen worden ist, aber in der beiderseitigen Erwartung erbracht wird, er werde zukünftig zustandekommen (vgl. BGH, Urteil vom 2. Juli 1999 - V ZR 167/98 - NJW 1999, 2892, 2893; Urteil vom 26. Oktober 1979 - V ZR 88/77 - NJW 1980, 451; BGHZ 72, 202, 205; Staudinger/Lorenz, BGB, Neubearbeitung 2007, § 814 Rn. 9).
  • OLG Düsseldorf, 16.07.2001 - 9 U 3/01  

    Nichtigkeit eines Mietvertrages nach § 139 BGB wegen Formnichtigkeit einer

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. etwa die in NJW 1980, 451, NJW 1987, 1069 f. oder NJW 1999, 2892 f. abgedruckten Entscheidungen) ist ein an sich formnichtiger Grundstückskaufvertrag im Interesse der Rechtssicherheit nur in besonderen Ausnahmefällen dann als wirksam zu behandeln, wenn die Nichtigkeitsfolge mit Treu und Glauben unvereinbar wäre.

    Sich in dieser Situation auf die Formnichtigkeit zu berufen, ist nicht von vornherein treuwidrig (vgl. etwa BGH NJW 1999, 2892, 2893, für den Fall, dass das aufgrund nichtigen Vertrag erworbene Grundstück nicht bebaut werden kann).

  • OLG Hamm, 18.01.2001 - 27 U 142/00  

    Verfallsklausel beim Kauf von Geschäftsanteilen - Formmmangel

    Diese Vorschrift greift nämlich nicht ein, wenn die Leistung zwar in - hier möglicher - Kenntnis der Formungültigkeit, aber in der beiderseitigen Erwartung erbracht wird, das Rechtsgeschäft werde formgültig nachgeholt oder vollzogen und der Formmangel damit geheilt ( BGH NJW 1999, 2892/3 ).
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  • OLG München, 01.07.2003 - 23 U 1637/03  

    Wegfall des Ausgleichsanspruchs und strafrechtliche Folgen - Falsch verstandene

    Ein 2-monatiges Zuwarten kann daher in der Regel nicht mehr als angemessene Zeitspanne zur Aufklärung des Sachverhalts und zur Überlegung der Folgerungen hierauf angesehen werden, weil ein solches darauf hindeutet, dass der Kündigende das beanstandete Ereignis selbst nicht als so schwerwiegend empfunden hat, dass eine weitere Zusammenarbeit mit dem anderen Teil bis zum Ende der ordentlichen Kündigungsfrist unzumutbar ist (BGH NJW 1994, 722, 723; BGH WM 1999, 1886, 1889).
  • OLG Hamm, 07.10.2002 - 13 U 119/02  
    Leistet aber jemand in der Erwartung, der Vertragspartner werde die Gegenleistung erbringen, d.h. hier den Gewinn auszahlen, der wird dann bei Fehlen des Rechtsgrundes durch § 814 BGB nicht von der Rückforderung ausgeschlossen (BGH NJW 1999, 2892).
  • OLG Koblenz, 18.06.2007 - 12 U 1799/05  

    Immobilienmakler - Provisionsbestimmung im Grundstückskaufvertrag wirksam?

    Im Hinblick auf die in § 313 Satz 2 BGB a.F./§ 311b Satz 2 BGB n.F. enthaltene Regelung sind an das Vorliegen eines Verstoßes gegen Treu und Glauben im Sinne von § 815 Alt. 2 BGB strenge Anforderungen zu stellen (vgl. BGHR BGB § 815 Grundstückskaufvertrag 1; Kanzleiter DNotZ 1986, 258, 263; Singer WM 1983, 254, 260).
  • OLG Naumburg, 18.12.2002 - 11 W 306/02  

    Immobilien - Erwerbsverbot wegen formnichtigen Kaufvertrages

    Zumindest steht ihrem Vorgehen § 815 BGB entgegen (BGH NJW 1999, 2892, 2893; Kanzleiter a.a.O.).
  • OLG Köln, 16.02.2000 - 5 U 162/99  
    Selbst wenn zugunsten des Beklagten von einem Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung nach § 812 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 BGB auszugehen wäre, stünde einem Rückforderungsanspruch nach Auffassung des Senats die Bestimmung des § 815 Alt. 2 BGB entgegen, wonach eine Rückforderung wegen Nichteintritts des mit einer Leistung bezweckten Erfolgs ausgeschlossen ist, wenn der Leistende den Eintritt des Erfolgs wider Treu und Glauben verhindert hat (vgl. BGH, NJW 1999, 2892, 2893).
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