Rechtsprechung
| BGH, 02.09.2009 - 5 StR 266/09 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 27 StGB; § 271 StGB; § 95 AufenthG; § 60a Abs. 4 AufenthG
Unerlaubter Aufenthalt eines Ausländers (Beihilfe; omissio libera in causa); mittelbare Falschbeurkundung (Konsumtion); Duldungsbescheinigung (öffentliche Urkunde). - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
AufenthG § 95 Abs. 1 Nr. 2, AufenthG § 95 Abs. 2 Nr. 2, AufenthG § 95 Abs. 2 Nr. 3, AufenthG § 78 Abs. 6 Satz 2 Nr. 10, StGB § 27, StGB § 271
Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt, unerlaubter Aufenthalt, Duldung, öffentliche Urkunde, Strafrecht, mittelbare Falschbeurkundung - NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt eines Ausländers durch tätige Hilfeleistung bei bestehender Entschlossenheit des Täters zur Fortsetzung des unerlaubten Aufenthalts ungeachtet der Hilfeleistung; Bescheinigung nach § 60a Abs. 4 i.V.m. § 78 Abs. 6 und § 78 Abs. 7 S. 1, 2 Aufenthaltsgesetz ( AufenthG ) als öffentliche Urkunde i.S.d. § 271 Strafgesetzbuch ( StGB )
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt
- lto.de (Kurzinformation)
Vorlegen einer "auf eigenen Angaben" eines Ausländers beruhenden Duldungsbescheinigung kann keine mittelbare Falschbeurkundung begründen
Sonstiges (2)
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkung zum Beschluss des BGH vom 02.09.2009, Az.: 5 StR 266/09 (Erschleichen einer Duldungsbescheinigung und Hilfeleistung zum unerlaubten Aufenthalt)" von VorsRiLG Dr. Andreas Mosbacher, original erschienen in: NStZ 2010, 457 - 458.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Anmerkung zum Beschluss vom 02.09.2009, Az.: 5 StR 266/09 (Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt; Bescheinigung über Duldung; mittelbare Falschbeurkundung)" von Prof. Dr. Winfried Möller, original erschienen in: StV 2010, 247 - 250.
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 54, 140
- NJW 2010, 248
- NStZ 2010, 171
- NStZ 2010, 457 (Ls.)
- StV 2010, 247
Wird zitiert von ... (8)
- OLG Hamm, 09.03.2010 - 2 RVs 10/10
[Aufenthaltsrecht, falsche Angaben]
Erforderlich ist lediglich, dass es sich um ausländerrechtlich erhebliche Angaben handelt, die sich im Allgemeinen, d.h. abstrakt, zur Verschaffung eines Aufenthaltstitels eignen (BGH, NJW 2010, 248 m.w.N.;… OLG Stuttgart, a.a.O.;… Gericke, a.a.O., Senge, a.a.O.).Für die Strafbarkeit genügt es, dass die unrichtigen oder unvollständigen Angaben unterbreitet werden (BGH, NJW 2010, 248), d.h. die Angaben vor einer Behörde in einem Verfahren nach dem Aufenthaltsgesetz gemacht werden oder, bei schriftlicher Antragstellung oder Versicherung, der Behörde zugegangen sind (…Senge, a.a.O.).
Auf einen Erfolg oder eine Kausalität der unrichtigen Angaben bei der Erteilung des Aufenthaltstitels kommt es mithin nicht an (BGH, NJW 2010, 248 m.w.N;… OLG Stuttgart, a.a.O., Senge, a.a.O.) In subjektiver Hinsicht reicht bedingter Vorsatz aus (…Senge, a.a.O., Gericke, a.a.O.).
Entscheidend ist allein, dass die unrichtigen Angaben aus Sicht des Angeklagten dem Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis dienen sollten (vgl. BGH, NJW 2010, 248).
- BGH, 11.11.2009 - 1 StR 547/09
Konsumtion der mittelbaren Falschbeurkundung durch § 95 Abs. 2 Nr. 2 …
a) Die Sonderregelung des § 95 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG konsumiert den allgemeinen Tatbestand der mittelbaren Falschbeurkundung i.S.d. § 271 Abs. 1 StGB (BGH, Beschl. vom 2. September 2009 - 5 StR 266/09), so dass die Verurteilung wegen tateinheitlich begangener Beihilfe zur mittelbaren Falschbeurkundung im Fall B.II.4 der Urteilsgründe entfällt. - BGH, 24.05.2012 - 5 StR 567/11
Durchbrechung der Verwaltungsrechtsakzessorietät im Aufenthaltsstrafrecht …
Im Hinblick darauf, dass sie sich im Bundesgebiet von vornherein vor den Behörden verborgen haben, stellt sich die Frage eines die Erfüllung des Tatbestands ausschließenden hypothetischen Duldungsanspruchs (hierzu BVerfG - Kammer - NStZ 2003, 488, 489) mithin nicht (BGH…, Urteil vom 6. Oktober 2004 - 1 StR 76/04, BGHR AuslG § 92 Unerlaubter Aufenthalt 4 mwN; Beschluss vom 2. September 2009 - 5 StR 266/09, BGHSt 54, 140, 142).
- OLG Hamm, 01.06.2010 - 3 RVs 310/09
Strafbarkeit der Unterstützung eines ausreisepflichtigen Ausländers; …
Anders liegt es nur, wenn der Beihilfehandlung jede Eignung zur Förderung der Haupttat fehlt oder sie erkennbar nutzlos für das Gelingen der Tat ist (vgl. BGH, Beschluss vom 02.09.2009 - 5 StR 266/09 -, BeckRS 2009 26714 m.w.N.). - OLG Koblenz, 10.03.2010 - 2 Ss 220/09
Anforderungen an die Darstellung des Tatvorwurfs in den Gründen eines …
Es reicht aus, wenn die Angaben für das Verfahren allgemein von Bedeutung sind und damit grundsätzlich zur Verschaffung eines unrechtmäßigen Aufenthaltstitels bzw. einer Duldung führen können, die richtige Anwendung des materiellen Aufenthaltsrechts wegen der Falschangaben mithin abstrakt gefährdet ist (BGH NJW 2010, 248, 249 Absatz-Nr. 19 m.w.N.). - OLG Stuttgart, 24.02.2010 - 5 Ws 37/10
Schwierige Rechtslage als Voraussetzung der Bestellung eines Pflichtverteidigers; …
Die Strafvorschrift will das ausländerrechtliche Verwaltungsverfahren im Interesse materiell richtiger Entscheidungen gegenüber Falschangaben absichern und das Vertrauen des Rechtsverkehrs in die materielle Richtigkeit der Verwaltungsentscheidung schützen (BGH, NJW 2010, 248; OLG Stuttgart, NStZ-RR 2009, 387). - OLG Düsseldorf, 30.05.2012 - 3 RVs 62/12
Angabe falscher Personalien zur Beschaffung einer Duldung
Denn bei § 95 Abs. 2 Nr. 2 AufentG handelt es sich um ein abstraktes Gefährdungsdelikt, dessen Tatbestand bereits erfüllt ist, wenn die Falschangaben grundsätzlich zur Verschaffung einer unrechtmäßigen Duldung geeignet sind (vgl. BGH NJW 2010, 248; OLG Stuttgart NStZ-RR 2009, 387). - KG, 12.08.2011 - 1 Ss 268/11
Falschangaben im Einbürgerungsverfahren
