Rechtsprechung
   BGH, 02.10.1997 - I ZR 105/95   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Zulässige Fortführung einer Doktorfirma durch nicht promovierten Kaufmann bei Verwendung eines Nachfolgezusatzes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Dr. St. ... Nachf."; Fortführung einer sog. Doktorfirma durch einen nicht promovierten Kaufmann

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Fortführung einer unrichtig gewordenen Doktorfirma - Dr. St. . . . Nachf.

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1998, 1150
  • GRUR 1998, 391
  • WM 1998, 1094
  • BB 1998, 867
  • DB 1998, 512



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Wird zitiert von ... (8)  

  • BGH, 09.10.2003 - I ZR 65/00  

    Markenrecht - Verwechslungsgefahr für Firmennamen

    a) Der Beklagte kann Rechte aus diesem Unternehmenskennzeichen allerdings nur beanspruchen, wenn er sich dieses Kennzeichens befugtermaßen bedient (vgl. BGH, Urt. v. 2.10.1997 - I ZR 105/95, GRUR 1998, 391, 393 = WRP 1998, 394 - Dr. St. ... Nachf.).
  • OLG Hamm, 24.11.2005 - 4 U 93/05  

    Die Bezeichnung "Haus & Grund" als Namensrecht

    Die vom Bundesgerichtshof insoweit entschiedenen Fälle (GRUR 2001, 344 - DB Immobilienfonds; GRUR 1998, 391 - Dr. St... Nachfolger; GRUR 1995, 54 - Nicoline) zeichneten sich dadurch aus, dass hinsichtlich der fremden Kennzeichenrechte Beziehungen zwischen dem ermächtigenden Dritten und dem Kläger bestanden.
  • OLG München, 09.02.2012 - 6 U 2488/11  

    Namensschutz im Internet: Einstellen eines natürlichen Namens als Metatag in den

    Da dieses nach allgemeiner Auffassung auch Gegenstand von Lizenzen sein kann, können grundsätzlich aus einer Verletzung dieses Rechts resultierende Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche im Wege der Prozessstandschaft geltend gemacht werden (vgl. BGH GRUR 2001, 344, 346 - DB Immobilienfonds ; GRUR 1998, 391, 393 - Dr. St. ... Nachf. ; GRUR 1993, 151, 152 - Universitätsemblem ; MüKommBGB/ Bayreuther , 5. Aufl. 2006, § 12 Rn. 226).
mehr
  • OLG Köln, 12.03.2008 - 2 Wx 5/08  

    Irreführung durch Führung eines Doktortitels in der Firmenbezeichnung einer GmbH

    Die Fortführung einer Doktorfirma durch einen Nichtpromovierten ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nämlich zulässig, wenn die Gefahr einer Irreführung durch einen Nachfolgezusatz ausgeräumt wird (vgl. BGH NJW 1998, 1150 [1151]; Zimmer in: Ebenroth/Boullion/Jost/Strohn, a.a.O., § 18 Rdn. 64).
  • OLG München, 28.04.2005 - 29 U 4868/04  

    Markenrechtsschutz - Verwechslungsgefahr bei Verwendung des

    Im Streitfall ist der Gebrauch des Unternehmenskennzeichens "DSI - Dr. Stange International Gesellschaft m. b. H." im Inland nicht befugt, weil mangels Fehlens eines Nachfolgezusatzes der Doktortitel in der Firma, die auf den 1912 in Leipzig tätig gewesenen Dr. Stange Bezug nimmt, irreführend ist (vgl. BGH GRUR 1998, 391, 394 - Dr. St. ... Nachf.).
  • OLG Düsseldorf, 30.05.2000 - 20 U 9/00  

    Wettbewerbsrecht - Dringlichkeit des Vorgehens - Inanspruchnahme der Gesellschaft

    Das hat lediglich zur Folge, daß sich der Senat insoweit auf die zutreffenden Entscheidungsgründe des angefochtenen Urteils beziehen kann (vgl. BGH NJW 98, 1150, 1151 f. - Dr. St. Nachf.).
  • AG Hannover, 11.06.2009 - 514 C 7957/08  

    Bauvertrag - Verjährung von Gewährleistungsbürgschaften

    Demzufolge hat der Bundesgerichtshof (BGH NJW 1998, Seite 1150 f) es auch unzulässig erachtet, im Rahmen der Inanspruchnahme aus einer Gewährleistungsbürgschaft die von der Klägerin vorgegebene Rangfolge der Mängelpositionen nicht einzuhalten.
  • KG, 20.08.2010 - 5 U 90/09  

    Markenrecht - Kein Verlust des Unternehmenskennzeichenrechts nach Fusion

    b) Die Fortführung der besonderen Geschäftsbezeichnung "Ring Deutscher Makler RDM Bundesverband" ist auch nicht unbefugt erfolgt (vgl. zu diesem Erfordernis BGH, GRUR 1998, 391, 393 - Dr. St... Nachf.; Ingerl/Rohnke, a. a. O., § 5 Rn. 32, 52 m. w. N.).
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