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   BGH, 02.10.2002 - I ZR 177/00   

Volltextveröffentlichungen (8)

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Progona"; Rechtsfolgend er Mitteilung einer unzuständigen Landesbehörde über die Verkehrsfähigkeit eines Arzneimittels

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Arzneimittelrecht - "Verkehrsfähigkeit" eines Arzneimittels

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW-RR 2003, 174
  • GRUR 2003, 162
  • NVwZ 2003, 503



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Wird zitiert von ... (4)  

  • BGH, 23.06.2005 - I ZR 194/02  

    Atemtest

    Sie durfte auf die Richtigkeit der ihr in dieser Hinsicht erteilten Auskunft des Regierungspräsidiums T. vertrauen, das - anders als für Entscheidungen über die Zulassung von Arzneimitteln (vgl. dazu BGH, Urt. v. 2.10.2002 - I ZR 177/00, GRUR 2003, 162 f. = WRP 2003, 72 - Progona) - dafür zuständig ist, daß die Vorschriften des Arzneimittelgesetzes im übrigen eingehalten werden; denn sie konnte davon ausgehen, daß das Regierungspräsidium für die Beurteilung des ihm - zutreffend - mitgeteilten Sachverhalts besonders sachkundig sei.
  • BGH, 24.06.2010 - I ZR 166/08  

    Photodynamische Therapie

    b) Da es sich bei dem Mittel der Beklagten P. danach um ein Arzneimittel handelt, war allein das Bundesinstitut für Entscheidungen und Auskünfte hinsichtlich seiner Zulassungspflicht zuständig (BGH, Urt. v. 2.10.2002 - I ZR 177/00, GRUR 2003, 162 f. = WRP 2003, 72 - Progona).
  • OLG Köln, 09.07.2004 - 6 U 48/04  

    Sittenwidriges Inverkehrbringen nicht zugelassener Pflanzenschutzmittel

    Denn je nach den Umständen des Einzelfalles (vgl. etwa die unterschiedlichen Fallkonstellationen, die den Entscheidungen "Sportwetten-Genehmigung [BGH WRP 2002, 323 ff. = GRUR 2002, 269 ff.] und "Progona" [WRP 2003, 72 f. = GRUR 2003, 162 f.] zugrunde lagen), handelt ein Gewerbetreibender gleichwohl nicht unlauter im Sinne des § 1 UWG, wenn die zuständigen Behörden und Gerichte sein Verhalten ausdrücklich als rechtlich zulässig bewerten.
  • OLG Köln, 30.04.2004 - 6 U 165/03  

    Vereinfachte Zulassung von Arzneimitteln unter Bezugnahme auf bereits

    Das folgt aus dem Inhalt der Entscheidung "PROGONA" des Bundesgerichthofs vom 02.12.2002 (WRP 2003, 72 f. = GRUR 2003, 162 f.), wonach selbst die (unrichtige) Auskunft einer Überwachungsbehörde, ein bestimmtes Arzneimittel sei auch ohne Neuzulassung verkehrsfähig, den auf Schadenersatz in Anspruch genommenen Hersteller und Vertreiber solcher Arzneimittel nicht entlastet.
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