Rechtsprechung
| BGH, 02.12.1991 - AnwSt (R) 12/91 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Jurion
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Geltung eines Vertretungsverbots für das Gebiet des Strafrechts für Bußgeldsachen
Kurzfassungen/Presse
- recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 38, 138
- NJW 1992, 1181
- MDR 1992, 810
- NStZ 1992, 285
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 26.09.2005 - AnwSt (R) 9/04
Keine sanktionsbewehrte Berufspflichtverletzung bei unbeantwortetem …
Die Kostenentscheidung beruht auf § 116 Satz 2, § 198 Abs. 1 BRAO, § 467 Abs. 1 StPO (vgl. BGHSt 38, 138, 143). - OLG Düsseldorf, 03.12.2002 - 2a Ss 299/02 Die Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung kann nur dann gesondert angefochten werden, wenn sich die dafür maßgeblichen Erwägungen von denen der Strafzumessung trennen lassen (BGH NStZ 1994, 449, NStZ 1992, 285, 286, Senatsurteil vom 22. März 2002 - 2a Ss 20/02 - 18/02 II).
- BGH, 06.07.1992 - AnwZ (B) 26/92
Keine Bestellung eines amtlichen Vertreters bei gegenständlich beschränktem …
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- BGH, 27.05.2002 - AnwSt (B) 10/01
Beschwerde gegen die Vollstreckung eines Urteils des Ehrengerichtshofs
Dies gilt auch für Einwendungen gegen die Zulässigkeit der Vollstreckung nach § 458 Abs. 1 StPO (für die entsprechende Anwendung im anwaltsgerichtlichen Verfahren vgl. BGHSt 38, 138). - BGH, 02.08.1993 - NotZ 31/92 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- AGH Hamburg, 16.02.2009 - I EVY 6/08 nicht wendet (BGHSt 38, 138, 143), während für das Revisionsverfahren wiederum eine Einschränkung gemacht wird: Die Aufhebung hinsichtlich eines Anschuldigungspunktes durch das Revisionsgericht soll nicht dazu führen, dass die angefochtene Entscheidung auch hinsichtlich weiterer Anschuldigungspunkte aufzuheben sei (BGHSt 30, 312, 313).
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