Rechtsprechung
   BGH, 02.12.2011 - V ZR 113/11   

Volltextveröffentlichungen (5)

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung des Beschlusses einer Wohunungseigentümerversammlung hinsichtlich des Zahlungspflichtigen aus offenen Abrechnungen für ein Wirtschaftsjahr; Zahlungspflicht aus einer Jahresabrechnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft nach Übergang einer Wohnungseinheit vom Voreigentümer auf einen neuen Eigentümer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum - Haftung für an Voreigentümer adressierte Jahreabrechnungen

Kurzfassungen/Presse (3)

  • info-m.de (Leitsatz)

    Jahresabrechnung: Können ausgeschiedene Wohnungseigentümer mit Nachzahlungen belastet werden?

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Wohnungserwerber haftet für Nachzahlungen aus Jahresabrechnung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Eigentümerbeschluss über den Wirtschaftsplan bindet nur die derzeitigen Wohnungseigentümer

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Genehmigungsbeschluss zur Abrechnung und zum Wirtschaftsplan: Nur aktueller Wohnungseigentümer haftet! (IMR 2012, 157)

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW-RR 2012, 217
  • NZM 2012, 159
  • IMR 2012, 157



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Wird zitiert von ... (2)  

  • BGH, 09.03.2012 - V ZR 147/11  

    Wohnungseigentum - Keine Neubegründung bereits entstandener Zahlungspflichten

    a) Nicht zu beanstanden ist allerdings die Annahme des Berufungsgerichts, der Wille der an der Beschlussfassung über die Jahresabrechnung 2007 beteiligten Wohnungseigentümer sei dahin gegangen, die Rückstände aus dem Jahr 2006 nicht nur informationshalber, sondern zwecks Begründung einer Zahlungsverpflichtung der Beklagten in die Abrechnung einzubeziehen (anders demgegenüber in: Senat, Urteil vom 2. Dezember 2011 - V ZR 113/11, NJW-RR 2012, 217, 218 Rn. 11); die Revision erhebt insoweit auch keine Einwände.
  • BGH, 01.06.2012 - V ZR 171/11  

    Wohnungseigentum - Zahlung von Wohngeldvorschüssen: Wann beginnt Verjährung?

    Außerdem verlöre die Gemeinschaft im Falle der Novation, d.h. einer Aufhebung des Beschlusses über den Wirtschaftsplan und dessen vollständiger Ersetzung durch den Beschluss über die Jahresabrechnung, bei einem zwischenzeitlichen Eigentümerwechsel den gegen den Voreigentümer bestehenden Anspruch auf Zahlung rückständiger Vorschüsse, weil dieser nach seinem Ausscheiden aus der Gemeinschaft durch einen später gefassten Beschluss nicht gebunden werden kann (vgl. Senat, Urteil vom 2. Dezember 2011 V ZR 113/11, NJW-RR 2012, 217, 218 Rn. 9 mwN).
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