Rechtsprechung
| BGH, 03.02.1988 - I ZR 222/85 |
BTX-Werbung
§ 1 UWG, Unlauterkeit der unaufgeforderten Werbung über den BTX-Mitteilungsdienst (Hinweis: entspricht heute "Email-Spamming") unter Berücksichtigung der besonderen technischen Gegebenheiten von BTX
Volltextveröffentlichungen (4)
- uni-karlsruhe.de
Btx-Werbung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 1
Btx-Werbung; Belästigende Werbung im Btx-Mitteilungsdienst - Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Btx-Werbung
Werbung im Btx-Mitteilungsdienst - ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Wettbewerbswidrige Belästigung durch Werbung im Btx-Mitteilungsdienst ("Btx-Werbung")
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 103, 203
- NJW 1988, 1670
- NJW-RR 1988, 933 (Ls.)
- ZIP 1988, 671
- MDR 1988, 555
- GRUR 1988, 614
- BB 1988, 787
- DB 1988, 1793
- ZUM 1988, 465
- afp 1988, 129
Wird zitiert von ... (28)
- BGH, 11.03.2004 - I ZR 81/01
Wettbewerbsrecht - Unangeforderte E-Mail-Werbung ist wettbewerbswidrig
Denn ohne Einschränkungen der E-Mail-Werbung ist aufgrund ihrer Vorteilhaftigkeit für den Werbenden mit einem Nachahmungseffekt bei denjenigen Mitbewerbern zu rechnen, die bislang nicht mittels E-Mail geworben haben, sich aus Wettbewerbsgründen jedoch hierzu gezwungen sehen (vgl. zu diesem Gesichtspunkt auch: BGHZ 103, 203, 208 f. - Btx-Werbung). - BGH, 25.10.1995 - I ZR 255/93
Telefax-Werbung - Telefax-Werbung
Zur Btx-Werbung hat der Bundesgerichtshof entschieden, daß es im Blick auf die mit einem solchen System begründete Gefahr der Überhäufung mit Werbung zu einer unzumutbaren und damit wettbewerbswidrigen Belästigung der Teilnehmer kommen könne (BGHZ 103, 203, 208 - Btx-Werbung).Es liegt deshalb die Annahme nahe, daß sich Träger der Werbewirtschaft bei zunehmender Verbreitung von Telefax-Geräten dieses Mitteilungssystems zunehmend bedienen werden, und daß dann auch solche Mitbewerber, die auf diesem Weg bislang nicht geworben haben, sich aus Wettbewerbsgründen zu einer Nachahmung veranlaßt sehen können (vgl. BGHZ 54, 188, 192 - Fernsprechwerbung m.w.N.; BGHZ 103, 203, 208 - Btx-Werbung).
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist jedoch eine Werbeart dann als unlauter zu beurteilen, wenn sie den Keim zu einem immer weiteren Umsichgreifen in sich trägt und damit zu einer nach § 1 UWG unzulässigen Belästigung führt (BGHZ 103, 203, 209 - Btx-Werbung m.w.N.).
- BGH, 09.09.2004 - I ZR 93/02
Ansprechen in der Öffentlichkeit II
Hinzu kommt die gerade bei einer Werbemaßnahme dieser Art naheliegende Gefahr, daß zahlreiche Anbieter sie anwenden würden, falls sie als wettbewerbsrechtlich zulässig beurteilt würde, und sich dann auch solche Mitbewerber, die selbst an sich dieser Art von Werbung nicht zuneigen, aus Wettbewerbsgründen zu einer Nachahmung gezwungen sehen können (vgl. BGHZ 103, 203, 208 f. - Btx-Werbung; BGH GRUR 2004, 699, 701 - Ansprechen in der Öffentlichkeit I).
- BGH, 01.04.2004 - I ZR 227/01
Ansprechen in der Öffentlichkeit
Das Gewicht dieses Eingriffs ergibt sich - wie das Berufungsgericht ebenfalls zutreffend dargelegt hat - nicht so sehr aus der einzelnen beanstandeten Werbemaßnahme, sondern aus der Gefahr, daß im Falle ihrer Zulassung zahlreiche Anbieter von dieser Werbemethode Gebrauch machen und daß dann auch solche Mitbewerber, die selbst dieser Art von Werbung nicht zuneigen, sich aus Wettbewerbsgründen zu ihrer Nachahmung gezwungen sehen können (vgl. zu diesem Gesichtspunkt auch BGHZ 103, 203, 208 f. - Btx-Werbung). - BGH, 27.02.1992 - I ZR 35/90
Klageänderung nach Erledigung der Hauptsache - Zustellung des klageändernden …
Auf die Revision des Klägers hat der erkennende Senat durch Urteil vom 3. Februar 1988 (I ZR 222/85, GRUR 1988, 614 = WRP 1988, 522 - Btx-Werbung) das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen. - BGH, 18.05.1995 - I ZR 91/93
Busengrapscher - sittliche Anstößigkeit
Sittenwidrig (bzw. wettbewerbswidrig) im Sinne dieser Vorschrift ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und nach herrschender Meinung ein Wettbewerbsverhalten, das dem Anstandsgefühl der beteiligten Verkehrskreise widerspricht oder von der Allgemeinheit mißbilligt und für untragbar angesehen wird (vgl. BGHZ 15, 356, 364 f. - Progressive Kundenwerbung; BGHZ 19, 392, 396 - Anzeigenblatt; BGHZ 54, 188, 191 - Fernsprechwerbung; BGHZ 56, 18, 19 - Grabsteinaufträge II; BGH, Urt. v. 3.2.1988 - I ZR 222/85, GRUR 1988, 614, 615 = WRP 1988, 352 - Btx-Werbung;… v. Gamm, Wettbewerbsrecht, 5. Aufl., Kap. 18 Rdn. 7;… Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 17. Aufl., Einl. UWG Rdn. 66;… GroßkommUWG/Schünemann, Einl. D Rdn. 10). - BGH, 08.06.1989 - I ZR 178/87
Telefonwerbung II
Ein Verhalten im Wettbewerb verstößt nicht allein dann gegen die guten wettbewerblichen Sitten, wenn es dem Anstandsgefühl der redlichen und verständigen Mitbewerber des betreffenden Gewerbezweigs widerspricht, sondern auch dann, wenn die Werbemaßnahme von der Allgemeinheit, die Verbraucher eingeschlossen, mißbilligt und für untragbar angesehen wird; denn § 1 UWG soll nicht nur die Mitbewerber vor unlauterem Wettbewerb schützen, sondern auch die Allgemeinheit vor Auswüchsen des Wettbewerbs bewahren (BGHZ 19, 392, 396 Anzeigenblatt; BGHZ 54, 188, 190 - Telefonwerbung; BGHZ 59, 317, 322 - Telex-Werbung; BGHZ 103, 203, 206 - BTX-Werbung). - LG Traunstein, 14.10.1997 - 2 HKO 3755/97
Unerwünschte E-Mail-Werbung
In der Entscheidung "BTX-Werbung" (GRUR 1988, 614 = NJW 1988, 1670 = BGHZ 103, 303) hat der BGH ausgeführt, daß für den BTX-Teilnehmer durch unverlangte Werbesendungen im BTX-Mitteilungsdienst eine Belästigung entsteht.Es liegt deshalb die Annahme nahe, daß sich Träger der Werbewirtschaft bei zunehmender Verbreitung von Telefaxgeräten dieses Mitteilungssystems zunehmend bedienen werden, und daß dann auch solche Mitbewerber, die auf diesem Weg bislang nicht geworben haben, sich aus Wettbewerbsgründen zu einer Nachahmung veranlaßt sehen könnten (BGHZ 54, 188, 192 - Fernsprechwerbung, mit weiteren Nachweisen; BGHZ 103, 203, 208 - BTX-Werbung).
Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH ist jedoch eine Werbeart dann als unlauter zu beurteilen, wenn sie den Keim zu einem immer weiteren Umsichgreifen in sich trägt und damit zu einer nach § 1 UWG unzulässigen Belästigung führt (BGHZ 103, 203, 209 - BTX-Werbung mit weiteren Nachweisen).
- BGH, 08.11.1989 - I ZR 55/88
"Telefonwerbung III"; Zulässigkeit von Telefonwerbung gegenüber Privatpersonen
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 30.04.1992 - I ZR 287/90
Briefkastenwerbung - Briefkastenwerbung
Diese differenzierende Betrachtungsweise hat in der Rechtsprechung des Senats zur Telefonwerbung einerseits (vgl. BGHZ 54, 188, 190 - Telefonwerbung I;… Urt. v. 8.6. 1989 - I ZR 178/87, GRUR 1989, 753, 754 - Telefonwerbung II;… Urt. v. 8.11.1989 - I ZR 55/88, GRUR 1990, 280, 281 - Telefonwerbung III), andererseits zur Telex- und BTX-Werbung (BGHZ 59, 317, 322 - Telex-Werbung; BGHZ 103, 203, 206 - BTX-Werbung) sowie zur Briefwerbung (BGHZ 60, 296, 300 - Briefwerbung;… Urt. v. 5.12.1991 - I ZR 53/90, NJW 1992, 1109, 1110 - Postwurfsendung) ihren Niederschlag gefunden. - OLG München, 12.02.2004 - 8 U 4223/03
Eingriff in den eingerichtet und ausgeübten Gewerbebetrieb durch unerwünschte …
- LG Traunstein, 18.12.1997 - 2 HKO 3755/97
E-Mail-Werbung
- KG, 08.01.2002 - 5 U 6727/00
Unerwünschte eMail-Werbung
- LG Berlin, 13.10.1998 - 16 O 320/98
E-Mail-Werbung
- LG Berlin, 23.06.2000 - 16 O 115/00
Newsletter - SPAM
- LG Berlin, 26.08.2003 - 16 O 339/03
Zusendung von Werbe-E-Mails
- OLG Frankfurt, 18.05.1988 - 21 U 61/87
BGB § 823 Abs. 1, §§ 862, 903, 1004
- OLG Hamm, 26.04.1990 - 4 U 34/90
Telefaxwerbung gegenüber gewerblichen Unternehmen
- KG, 20.06.2002 - 10 U 54/02
Ansprüche des Inhabers eines elektronischen Briefkastens wegen unverlangter …
- LG München I, 05.11.2002 - 33 O 17030/02
E-Mail-Werbung durch die Möglichkeit der Versendung von E-Cards
- OLG Hamm, 17.05.1990 - 4 U 22/90
Werbung per Telefax - erlaubt?
- OLG Zweibrücken, 09.02.1996 - 2 W 21/95
Wettbewerbsverhältnis zwischen einem Vermittlungsunternehmen und dem über ein …
- BPatG, 26.11.1997 - 26 W (pat) 107/97
Markenschutz - Schutzunfähigkeit wegen Verstoßes gegen die guten Sitten
- OLG Hamburg, 02.10.2003 - 5 U 25/03
Unterlassungsansprüche bei unaufgeforderter Zusendung von Fax-Werbesendungen
- LG Leipzig, 13.11.2003 - 12 S 2595/03
SPAM.
- LG Düsseldorf, 11.02.2004 - 12 O 384/03
- LG Berlin, 26.09.2005 - 16 O 718/05
Haftung des admin-c für unverlangte E-Mail-Werbung
- OLG Hamm, 27.09.1990 - 4 U 87/90
Zulässige Scheibenwischer-Werbung
Für Blogger: